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Volker Bouffier, Ausgangssperre

Ausgangssperre und Alkoholverbot für Hessens Hotspots

Es klang in den letzten Tagen immer durch. Jetzt ist es gewiss. Wie viele andere Bundesländer verschärft Hessen seine Corona Maßnahmen. So gilt in den Hotspot-Regionen von Freitag an zwischen 21:00 und 5:00 Uhr eine Ausgangssperre.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Hessen verhängt für Hotspots eine Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr, und darüber hinaus ein ganztätiges Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen.

Corona hält Hessen und Wiesbaden weiter in Atem. Wie geht es bis Weihnachten weiter? Was dürfen wir an Weihnachten und Silvester? Wie starten wir ins neuen Jahr? Fragen, die Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstagnachmittag mit seiner Regierungserklärung im Hessischen Landtag beantwortet hat. So gilt von Freitag an in Hessens Hotspots eine Ausgangssperre sowie ein ganztägiges Alkoholverbot. Im Wortlaut sagte Bouffier:

„Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren, 

die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die zentral politische und gesellschaftliche Herausforderung seit nunmehr 10 Monaten und wir müssen davon ausgehen, dass dies auch mindestens bis zum Sommer nächsten Jahres so bleibt. Die Pandemie wirkt in allen Lebensbereichen, ob öffentlich oder privat, und sie ist ohne Vorbild. Es ist daher nach wie vor richtig, diese Corona-Pandemie als größte Herausforderung seit Bestehen unseres Landes zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage ist es selbstverständlich, dass alle Ebenen des Staates, Bund, Länder, Gemeinden zusammenarbeiten müssen. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit unter den Ländern und der Länder mit dem Bund. Zu diesem Zweck tagen die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung regelmäßig um sich politisch abzustimmen. 

Strengere Maßnahmen – das Wichtigste

Treffen von zwei Hausstände, maximal fünf Personen – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu.
Ausgangssperre ab einem Inzidenz von 200 zwischen 21:00 und 5:00 Uhr.
Ganztägiges Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen ab einem Inzidenz von 200.
Wechselunterricht – Ziel ist es Schulschließungen zu vermeiden.
Zusätzliche Antigentests an Schulen.
Hotels dürfen zu Weihnachten und Silvester Gäste beherbergen.
Corogna-Impfung in Hessen, man werde sich an die Vorgaben des RKI ornientieren.

Im Vorfeld dieser Konferenzen und auch danach habe ich die Fraktionsvorsitzenden des Hessischen Landtags informiert und heute möchte ich dem gesamten Parlament die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen vom 25.11.2020 und 02.12.2020 vorstellen und erläutern, wie und warum die Hessische Landesregierung diese Beschlüsse umgesetzt hat.
Ausgangspunkt für die Beratungen war der sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland und die Gefahr einer nicht mehr zu beherrschenden Pandemie. Insbesondere drohte die Überlastung unseres Gesundheitssystems. Gleichzeitig berichteten die Gesundheitsbehörden, dass zwischen 70 und 80 Prozent der Infektionen nicht mehr nachvollzogen werden können, aber unstreitig eine hohe Zahl der Infektionen im privaten Bereich stattfindet. Es bestand deshalb Einigkeit, dass schärfere Maßnahmen zwingend sein.

Bei aller Unterschiedlichkeit und manchmal auch Gegensätzlichkeit der Empfehlung der Virologen im Einzelfall bestand aber von den Wissenschaftlern Einigkeit darüber, dass es zur Brechung des Masseninfektionsanstiegs unbedingt der Unterbrechung der Kontakte bedürfe. Wenn dann die einzelnen Infektionsfälle nicht mehr nachverfolgbar sind, kommt es auf das jeweilige Hygienekonzept nicht mehr an, sondern darauf, eine möglichst große Breitenwirkung für die Reduzierung der Kontakte zu erreichen. 

Epidemiologisch wäre es das Beste und natürlich am schnellsten wirksame Mittel einen Total-Lockdown zu verhängen und alles zu schließen. Dies würde aber zu immensen Schäden in der Wirtschaft, im Betreuungs- und vor allem im Bildungswesen führen. Es war die gemeinsame Überzeugung aller Kollegen und der Bundesregierung, dass ein solcher Total-Lockdown so lange es irgend verantwortbar ist, nicht stattfinden soll. Die getroffenen Maßnahmen waren deshalb ein Kompromiss zwischen wirksamer Infektionsbekämpfung und gleichzeitiger Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, wenn auch natürlich mit Einschränkungen. 

Kompromiss orientierte sich an Prioritäten

(1) Galt es die Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. (2) Sollten aus vielfältigen Gründen Kitas und Schulen offengehalten werden und (3) Soll die Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens soweit irgend möglich erfolgen 

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die einzelnen Beschlüsse bekannt sind und will deshalb nur auf eine Regelung besonders eingehen. Für die Bürger von besonderer Bedeutung ist insbesondere die Einschränkung privater Begegnungen auf einen und einen weiteren Hausstand mit maximal fünf Personen. Neu ist, dass Kinder bis zu 14 Jahren hierbei nicht mitgezählt werden. 

Bouffier baut auf Vernunft und die Selbstkontrolle

Diese Einschränkung auf einen Hausstand und einen weiteren Hausstand mit maximal 5 Personen ist eine bewusste und gewollte deutliche Einschränkung der Kontakte. Sie gilt im öffentlichen Bereich und sie gilt grundsätzlich auch im privaten Bereich. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir uns in Hessen aber dazu entschieden, für die eigene Wohnung diese Regelung nicht als verpflichtend und ggfs. mit Bußgeld zu verordnen. Wir haben hier wie in der Vergangenheit auch hier eine dringende Empfehlung an die Bevölkerung gerichtet. Die Unterscheidung zwischen öffentlichen und sonstigen privaten Treffen und dem Aufenthalt in der eigenen Wohnung folgt dem Respekt vor der ganz besonders grundrechtlich geschützten eigenen Wohnung. Umgekehrt ist dieser Respekt des Verordnungsgebers vor diesem besonderen Grundrecht aber kein Freibrief in der eigenen Wohnung sich nicht an die Regeln zu halten. Im Gegenteil, wir bauen hier auf die Vernunft und die Selbstkontrolle der Bevölkerung. 

Weitere Maßnahmen ab einen Inzidenz von 200

Wenn wir uns heute anschauen, inwieweit die beschlossenen Maßnahmen gewirkt haben, so können wir feststellen, dass sie notwendig waren und der steile Anstieg der Infektionsrate gebrochen wurde. Insbesondere eine Überlastung des Gesundheitssystems konnte bislang vermieden werden. Auch bei uns in Hessen ist aber die Situation nach wie vor sehr angespannt und es besteht kein Anlass zur Entwarnung. Ganz im Gegenteil, die Zahlen steigen weiterhin an und sind immer noch zu hoch.
Dies gilt insbesondere für sogenannte Hotspots. Um gerade hier besser voranzukommen, haben wir in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung auch vereinbart, dass ab einer Inzidenz von über 200 weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. 

Ausgangsperre von 21:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr

Bei einem Blick auf unser Bundesland stellen wir fest, dass in der Stadt Offenbach, dem Landkreis Offenbach, dem Main-Kinzig-Kreis, dem Kreis Groß-Gerau oder auch in Wiesbaden wir außerordentlich hohe Inzidenzzahlen haben. Die betroffenen Gebietskörperschaften haben bereits eine ganze Menge von Maßnahmen ergriffen, trotzdem steigen die Zahlen weiter. Deshalb muss zumindest dort, wo diese Grenze von 200 Inzidenzen dauerhaft erheblich überschritten wird, es zu Verschärfungen der Maßnahmen, im Rahmen unserer Eskalationsstrategie, kommen muss. Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, dass es in diesen Gebieten eine Ausgangsperre von 21:00 Uhr abends bis 05:00 Uhr morgens gibt. Ausnahmen sind nur in wichtigen Gründen erlaubt. Außerdem ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ganztags untersagt. Die Regeln gelten ab kommenden Freitag, dem 11.12.2020 bis vorläufig zum 10.01.2020. 

November- und Dezemberhilfen

Es liegt auf der Hand, dass man weitere erforderliche Schließungsmaßnahmen aber nur verhängen kann, wenn auf der anderen Seite für die betroffenen Betriebe auch eine entsprechende Wirtschaftshilfe erfolgt. Aus diesem Grund wurde auf Vorschlag der Bundesregierung neben den weiterlaufenden Überbrückungshilfen eine besondere Novemberhilfe beschlossen. Diese soll sich an 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat November orientieren. Die Bundesregierung hat in den seinerzeitigen Beratungen versichert, dass es zu schneller Hilfe kommen werde. Bedauerlicher Weise ist das der Bundesregierung bis heute nicht gelungen. Das mag viele Gründe haben, ist im Ergebnis aber mehr als bedauerlich. Neben der vom Bund vorgenommenen Abschlagszahlung für November wird die Novemberhilfe nach allem was jetzt erkennbar ist, wahrscheinlich erst im Januar ausgezahlt und die ebenfalls beschlossenen Dezemberhilfen werden ebenso erst im Januar fliessen können. Wir als Land Hessen sind vorbereitet und können sofort die Auszahlungen vornehmen. Wir sind jedoch abhängig von den entsprechenden Vorgaben des Bundes und hoffen, dass diese nun möglichst rasch kommen. 

Hilfspakete und Hilfsmaßnahmen

In unserer Konferenz vom 02.12.2020 wurde ausführlich auch erörtert, wie es nun im Januar eigentlich weitergehen soll. Sie haben alle verfolgen können, dass der Bund angekündigt hat, im Hinblick auf die Staatsfinanzen ab Januar seine Leistungen deutlich zu reduzieren und in einer sogenannten Überbrückungshilfe alle wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen bündeln will. Hier soll auf einen sogenannten Fixkostenersatz umgestellt werden und gleichzeitig aber auch für sogenannte Soloselbstständige etc. eine Hilfe ermöglicht werden. Gleichzeitig haben prominente Vertreter des Bundes deutlich gemacht, dass sie einen höheren Beitrag der Länder auch gerade in diesem Bereich erwarten. Gerade zu dem zuletzt genannten Punkt habe ich auch öffentlich deutlich gemacht, dass der Vorwurf, die Länder würden sich nicht an den Kosten der Pandemiebekämpfung beteiligen, sachlich völlig verfehlt ist und bei aller Anerkenntnis der großzügigen Bundeshilfen auch die Leistungskraft der Länder begrenzt ist. Ich erwarte hier noch harte Verhandlungen. Je nachdem wie diese Verhandlungen ausgehen, wird dies sehr unmittelbare Auswirkungen auf unsere Arbeit hier in Hessen haben. 

Wechselunterricht in den Schulen

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungen war und ist das Thema Schule. Auch bei uns hier im Hessischen Landtag ist dieses Thema Gegenstand intensiver und zum Teil auch kontroverser Debatten. Insbesondere, ob in diesen Zeiten am Präsenzunterricht festgehalten werden soll oder man zum Wechselunterricht geht, steht dabei im Mittelpunkt der Kontroverse. Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung haben dazu in ihrer Konferenz einen eindeutigen Beschluss gefasst: Ich darf zitieren: 

„Bund und Länder sind sich darüber einig, dass der Präsenzunterricht an Schulen bei diesen Entscheidungen weiterhin höchste Priorität hat. Das Recht auf Bildung kann am besten durch Lernen und Lehren in Präsenz gewährleistet werden. Das gilt für die Jüngeren, die noch wenig Schullebenserfahrung haben, genauso wie für ältere Schüler, die in Kürze ihre Abschlüsse absolvieren. Schule ist ein Ort des Lernens, aber auch ein Ort des sozialen Miteinanders. Bund und Länder, wollen deshalb so lange wie möglich am Unterricht vor Ort festhalten und haben gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz im Blick. Andere Unterrichtsmodelle, insbesondere für ältere Schüler sind anzuwenden, wenn das regionale Infektionsgeschehen bzw. das Infektionsgeschehen vor Ort dies gebietet.“ – Ministerpräsidentenkonferenz

Dies, meine Damen und Herren, ist die gemeinsame Überzeugung aller Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie der Bundesregierung unabhängig von jeweiligen Parteizugehörigkeiten oder Funktionen. Und dies ist auch die Auffassung der Landesregierung und deshalb wird es in Hessen bei der bewährten bisherigen Handhabung bleiben. 

Insbesondere die regelmäßigen Untersuchungen zum Infektionsgeschehen an den Schulen zeigen, dass Schulen kein Ort besonderen Infektionsgeschehens sind. Die Zahlen sind seit langer Zeit gleich und so haben wir zum Beispiel am 30.11.2020 bei fast 1900 Schulen genau drei Schulen geschlossen, sind 1,4 Prozent  der Schüler in Quarantäne und 1,3 Prozent der Lehrkräfte.
Seit Beginn des Schuljahres haben wir fast 85000 Lehrer getestet, bei denen sich eine Infektion von 167 Fällen ergab. Das entsprich etwa 0,2 Prozent. Diese Ergebnisse stimmen überein mit entsprechenden Untersuchungen wie z.B. in Hamburg und Rheinland-Pfalz oder auch jüngst in Thüringen. 

Schüler infizieren sich nicht in den Schulen

Hildburghausen war der Kreis mit der höchsten Inzidenz in Deutschland und deshalb hatte man dort beschlossen, sämtliche Einrichtungen auch Kitas und Schulen zu schließen. Gleichzeitig wurden alle Schüler durchgetestet, um insbesondere herauszufinden, ob es eine größere Dunkelziffer gibt. Von 1510 getesteten Schülerinnen und Schülern waren genau 12 – das entspricht 0,7 Prozent – infiziert. Wir streiten nicht darüber, dass auch bei den 14-20-Jährigen eine hohe Inzidenz bei den Infektionen gegeben ist. Entscheidend ist aber, dass diese Schüler sich ganz offenkundig nicht in der Schule infizieren, sondern außerhalb. Alles in allem bleibt deshalb festzuhalten, dass nicht nur das Offenhalten der Schulen, sondern auch der Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht sehr gut verantwortet werden kann. 

GEW und auch des Landeselternbeirat

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Vertreter der GEW und auch des Landeselternbeirates nun behaupten, die Zahlen seien falsch und insbesondere dürfe man sich nicht an den mitgeteilten Erkenntnissen der Gesundheitsämter orientieren. – Ich verstehe, wenn jemand mit getroffenen politischen Entscheidungen nicht einverstanden ist. Was ich aber nicht akzeptieren kann, ist das hier ohne jeden konkreten Beleg Unsicherheit und Angst geschürt wird. Wenn wir nicht mehr nach den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes vorgehen, die ja schließlich die Grundlage für alle unserer Entscheidungen sind, handeln wir willkürlich und falsch. Wer die Erkenntnisse der Gesundheitsämter anzweifelt, mit unbewiesenen Behauptungen, Unsicherheit und Ängste schürt, der handelt unverantwortlich und schadet insbesondere auch unseren Lehrer und damit den Schulen insgesamt.

Maßnahmen sind bis zum 20.12.2020 befristet

Immer wieder wird auch durchaus zu Recht gefordert, dass die jeweiligen Entscheidungen nicht nur kurzfristig gelten sollen, sondern dass man eine möglichst längerfristige Geltung und damit auch Planungssicherheit für die Bevölkerung herstellen müsse. Ich kann dies sehr gut verstehen, dies scheitert jedoch an zwei Umständen. Zum einen ist das Pandemiegeschehen äußerst dynamisch und niemand weiß wirklich, wie sich die Dinge konkret entwickeln. In einer solchen Situation muss es möglich sein, auch kurzfristig zu handeln und je nach Pandemiegeschehen auch die Zeiträume festzulegen. Es kommt aber noch etwas anderes hinzu. Wir sind gar nicht in der Lage längerfristig verbindlich zu planen, da mit dem neuen Infektionsschutzgesetz eine zeitliche Begrenzung für alle Maßnahmen von maximal vier Wochen eingeführt wurde. Das heißt konkret, wir können verbindlich auch in Hessen nur für vier Wochen die Regeln festlegen. Deshalb haben alle Länder ihre Maßnahmen bis zum 20.12.2020 befristet. 

Weihnachten und Silvester 2020

Das ist besonders misslich, da die Menschen natürlich wissen wollen, was an Weihnachten und Silvester gelten soll. Wie dargelegt, konnten wir dies bisher rechtlich nicht regeln. Aber wir haben uns politisch entschieden, den Empfehlungen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung zu folgen. Das heißt konkret, vom 23.12.2020 – 01.01.2021 werden die allgemeinen Kontaktbeschränkungen erweitert und es können sich dann bis zu 10 Personen unabhängig vom jeweiligen Hausstand treffen. Auch hier zählen die Kinder bis 14 Jahre nicht mit. 

Natürlich ist auch diese Erleichterung epidemiologisch nicht ohne Risiko. Wir setzen aber darauf, dass die Bürger vernünftig bleiben und nicht nur die Hygieneregeln einhalten, sondern auch die entsprechenden Möglichkeiten nicht immer ausreizen. Im Ergebnis ist auch diese Regelung ein Kompromiss.  Wir muten den Menschen in unserem Land sehr viel zu. Dies ist auch notwendig. Andererseits ist gerade Weihnachten das Fest der Familie und es muss möglich sein, gerade an diesen Tagen auch einmal mit der Familie und den Menschen die einem besonders nahe sind zusammenkommen zu können. Aus diesem Grunde wird es auch so sein, dass man in Hessen im Hotel bei Verwandtenbesuchen übernachten kann. Die Hotels sind generell für Geschäftsreisen offen und nur touristische Reisen sollen unterbunden werden. Die Besuche bei Verwandten sind aber nach Auffassung aller Länder keine touristischen Reisen. Im Übrigen macht es keinen Sinn, Menschen an Weihnachten zusammenkommen zu lassen und ihnen aber nicht zu sagen, wo sie dann übernachten sollen. Nicht jeder hat Räumlichkeiten, die es ihnen gestatten, einfach mal so Verwandte aufzunehmen. Es ist auch epidemiologisch sehr viel sinnvoller in einem Hotel zu übernachten als auf engstem Raum, klassischer Weise auf der Wohnzimmercouch etc. zu übernachten. 

Die Landesregierung wird rechtzeitig nach den Beratungen zwischen Bund und Ländern voraussichtlich am 16.12.2020 die neuen Regeln beschließen, die dann nach einer gemeinsamen Vereinbarung aus der letzten Ministerpräsidentenkonferenz bis zum 10.01.2021 gelten sollen. Wir wollen bewusst auch die Entwicklung der Infektionszahlen uns anschauen und dann entscheiden. Aber nach meinem heutigen Eindruck sind weitere Einschränkungen in der Zeit vom 23.12.2020 bis 01.01.2021, insbesondere für die Silvesterzeit, sehr wahrscheinlich. Schon heute ist aber klar, dass an Silvester öffentliche Feiern, Feuerwerke etc. nicht stattfinden können. 

Schnelltests für Lehrer

Es handelt sich hier um eine Weiterentwicklung unserer Teststrategie. Wie Sie wissen, können seit Beginn des Schuljahres Lehrer und Erzieher sich 14-tägig auch ohne Symptome beim Arzt testen lassen. Seit dem 01.12.2020 sind diese Tests weiterhin möglich, jetzt allerdings als sogenannte Antigenschnelltests, die in Arztpraxen vorgenommen werden können. Darüber hinaus haben wir überlegt, wie wir noch besser und frühzeitiger Gefahren vermeiden und erkennen können, insbesondere im Bereich der Schulen und auch der Kitas. Zu diesem Zweck hat es unter der Leitung von Frau Professor Ciesek an der Universität in Frankfurt gemeinsam mit dem Land eine Untersuchung gegeben, bei der untersucht wurde, ob man mit sogenannten Antigenschnelltests, die man selbst vornehmen kann, die Teststrategie sinnvoll ergänzen kann. Die Ergebnisse sind sehr ermutigend. Dies ist der Hintergrund für die Meldung des Bundesgesundheitsministers, dass ab jetzt dies möglich sei, weil jetzt die entsprechenden rechtlichen Rahmbedingungen durch den Bund geschaffen wurden. 

Wichtig ist mir hierbei, dass es sich um ein freiwilliges weiteres Angebot handelt und dass es nicht darum geht, dass die Lehrer nun die Schüler testen sollen. Es geht darum, dass Lehrer relativ einfach und schnell selbst sich Gewissheit darüber verschaffen können, ob sie nun infiziert sind oder nicht. Da die Zahl der Antigenschnelltests begrenzt ist und noch manche Fragen offen sind, kann dieses Verfahren zurzeit aber noch nicht eingesetzt werden. 

Corona-Impfung

Die große Hoffnung von uns allen ist, dass wir mit einer entsprechenden Impfung die Geisel der Corona-Pandemie überwinden können. Entsprechende Impfstoffe wurden entwickelt und stehen vor ihrer Zulassung. Die Hessische Landesregierung hat sich seit etlichen Wochen sehr intensiv auf diese Situation vorbereitet und es wird im Rahmen dieser Plenardebatte noch Gelegenheit sein, dazu ausführlich zu diskutieren. Nur so viel will ich heute feststellen: 

Wir müssen etwa 8 Millionen Impfungen durchführen und dies ist sowohl im Hinblick auf die damit verbundenen logistischen Herausforderungen wie auch die Umstände eine riesige Herausforderung. Noch niemals haben wir so etwas in Deutschland und auch in Hessen gehabt. Wir haben deshalb schon vor Wochen unter Führung des Innenministers und des Sozialministers eine Task Force gebildet, die gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer und den Kommunen ein Konzept erarbeitet hat.

Ich freue mich heute feststellen zu können, dass dieses Konzept erfolgreich war und wir sagen können, Hessen ist gut vorbereitet und wir können beginnen. Wann es konkret und wie losgeht, ist noch offen. Noch sind die Impfstoffe nicht genehmigt, noch wissen wir nicht wie viele Impfdosen wir überhaupt in Hessen erhalten. Ebenso noch offen ist die konkrete Festlegung, wer, wann, geimpft werden soll. Sie Frau Kollegin Faeser haben für die SPD am 31.10.2020 dieses Jahres gefordert, die Landesregierung müsse schon damals genau festlegen wie das funktionieren soll. Dies haben wir nicht gemacht und dies werden wir auch nicht machen. Sondern wir werden uns so weit möglich an die Empfehlung der Impfkommission und des Robert-Koch-Instituts halten. Es macht keinen Sinn, wenn hier jedes Land eigene Prioritäten erfindet. Ich hoffe deshalb sehr, dass möglichst bald die Ethikkommission, das Robert-Koch-Institut und nicht zuletzt die Nationale Impfkommission die gerade gestern einen ersten Entwurf einer Empfehlung veröffentlicht hat, nun konkret festlegt, welche Prioritäten bei den Impfungen gelten sollen.

Verlässliches Handeln

Alle Umfragen zeigen, dass es uns in Deutschland und auch hier in Hessen bislang gut gelungen ist, verlässlcih zu handeln. Dabei waren und sind wir uns bewusst, dass ein Land auf Dauer nicht mit Verordnungen oder gar der Polizei regiert werden kann. Die erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie kann nur gelingen, wenn die Bürger aus eigener Einsicht zum Schutz ihrer selbst und anderer sich an die Regeln halten. Das tut der ganz große Teil der Bürger und dafür bin ich sehr dankbar. Es muss uns immer darum gehen, dass diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, dann auch die Konsequenzen tragen müssen. Es darf nicht so sein, dass die große Zahl der Vernünftigen wegen der relativ kleinen Zahl der Unvernünftigen die Leitragenden sind.

Freude und Spaß gestoppt

Ich weiß um die vielen Zumutungen insbesondere auch gerade für junge Menschen. Natürlich muss man nicht zwingend in Clubs und Discos gehen, Fitnessstudios oder Kinos besuchen. Das sind aber alles Dinge, die gerade für jungen Menschen besonders wichtig sind. All dies, was Ihnen Freude macht, verbieten wir zurzeit. Umso mehr bedanke ich mich gerade bei den jungen Menschen, die sich an die Regeln halten. Je mehr wir das alle tun, umso eher werden wir in der Lage sein, wieder zu unserem früheren Leben zurückzukehren. 

Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird. Neben den Erfolgen der Impfung bleibt ganz entscheidend, dass Verhalten jedes einzelnen von uns. Weiter muss deshalb gelten, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, öffentlich wie privat. Das gemeinsame Interesse muss vor dem Einzelinteresse stehen. Nur so halten wir diese Gesellschaft zusammen und haben Grund zur Zuversicht. 

Diese Zuversicht zum Ziel und Besonnenheit im Handeln, das war und bleibt die Grundlage des Handelns der Hessischen Landesregierung. 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.