Das Recht Kind sein zu dürfen – die hessische möchte den Familiensinn stärken, Kinderarmut bekämpfen, Chancengerechtigkeit fördern…
Die Beauftragte der Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, Professorin Dr. Katharina Gerarts, hat am Dienstag Ministerpräsidenten Volker Bouffier und dem Hessischen Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, eine Kinder- und Jugendrechte-Charta für Hessen übergeben. Nach einjähriger Arbeit ist das Werk nun fertiggestellt.
Artikel 12, UN-KRK – Berücksichtigung des Kindeswillens
Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Die Kinder- und Jugendrechte müssen in die Mitte der Gesellschaft und ins Bewusstsein der Menschen gerückt werden. „Kinder müssen wissen, dass sie Rechte haben und welche das sind“, sagte Volker Bouffier. In der Reform der Hessischen Landesverfassung, über die die Bürger Ende Oktober abstimmen können, ist die Stärkung der Rechte von Kindern ausdrücklich vorgesehen. Dies soll dazu beitragen, Kinder vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen.
„Die Charta ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in unserem Land. Mit diesem Kinderrechte-Leitfaden ist Hessen ein Vorreiter in Deutschland. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solch konzipierte Chart. Wir werden unser Bestmögliches für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Charta tun.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier
Mit der Ernennung der Hessischen Kinder- und Jugendrechte-Beauftragten vor genau einem Jahr zeige die Landesregierung, dass die Kinderrechte laut der UN-Kinderrechtkonvention ein wichtiges Anliegen für das Land Hessen sind, führt Grüttner aus. Es gelte, Kinderrechte bekannt zu machen und für diese zu sensibilisieren. Kinderrechte sollen gesetzlich verankert und institutionalisiert werden, lautet eine weitere Handlungsempfehlung der Charta. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, etwa durch Jugendparlamente, müsse ermöglicht und gefördert sowie kinderfreundliche Umwelten geschaffen werden. Darüber hinaus stehen folgende Handlungsempfehlungen im Fokus der Charta: Familiensinn stärken, Kinderarmut bekämpfen, Chancengerechtigkeit fördern, Inklusion verwirklichen, vor Gewalt schützen, Gesundheit fördern, Medienkompetenz vermitteln und das Recht auf Kindheit gewährleisten.
„Es ist mehr als beachtlich, was Frau Prof. Gerarts als Landesbeauftrage in nur einem Jahr in der Charta zusammengetragen und erarbeitet hat. Besonders gut gefallen hat mir, dass so viele Kinder und Jugendliche in den Prozess involviert waren und direkt nach ihren Ansichten gefragt wurden.“ – Stefan Grüttner, Minister für Soziales und Integration
Die Hessische Landesregierung tut bereits vieles, um diese Handlungsempfehlungen umzusetzen. Dies zeigen die folgenden Beispiele: So hat sie etwa das „Netzwerk gegen Gewalt“ geschaffen. In diesem arbeiten das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das Hessische Ministerium der Justiz und das Hessische Kultusministerium ressortübergreifend zusammen. Es dient der Prävention von Gewalttaten und richtet sich mit seinen Maßnahmen auch an die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Kooperation und Vernetzung von Schule, Jugendhilfe, Justiz und Polizei.
„Die Kinderrechte, wie sie seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, legen wesentliche Standards zum Schutz, zur Förderung und zur Partizipation von Kindern fest.“ – Professorin Dr. Katharina Gerarts
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration setzt sich darüber hinaus für eine stärkere Bekanntmachung der Kinderrechte ein und fördert das Modellprojekt Kinderrechte in Kitas erfolgreich umsetzen. In fünf Modulen werden Fachkräfte in Kindertagesstätten dahingehend qualifiziert, wie sie auf der Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans Kinderrechte im Kita-Alltag umsetzen können.
„Die Konvention ist ein wichtiger Bezugsrahmen für die Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta, die sehr umfangreich darstellt, was in Hessen bereits für die Rechte von Kindern getan wird und wo es noch Handlungsspielräume gibt.“ – Professorin Dr. Katharina Gerarts.
Das seit August 2007 bestehende Projekt Gewaltprävention und Demokratielernen (GuD) hat zum Ziel, Schulen bei der nachhaltigen Einrichtung von gewaltpräventiven und demokratieförderlichen Programmen durch Fortbildung und Beratung zu unterstützen. Die Fortbildungsangebote von GuD basieren auf Prinzipien und Standards der Partizipation, des Demokratielernens und der Gewaltprävention. Sie sind inhaltlich aufeinander abgestimmt und werden sowohl schulformspezifisch als auch schulformübergreifend angeboten. Praxisnähe und Umsetzbarkeit der Fortbildungsinhalte in den Schulalltag sind dabei von zentraler Bedeutung.
Website des Landes für Kinder
Die Website Hessen-u15 informiert über hessische Landespolitik und bietet viele spannende Informationen zur Geschichte Hessens, zu hessischen Rekorden und berühmten Hessinnen und Hessen. Auch Spaß und Spiele sind auf der Seite zu finden. – www.hessen-u15.de
Mit der Übergabe der Kinder- und Jugendrechte-Charta an Ministerpräsident Bouffier und Sozialminister Grüttner hat die Landesregierung ein Ziel des Koalitionsvertrages erfüllt. Die Handlungsempfehlungen der Charta entstanden durch eine intensive Einbindung von Kindern, bereits ab vier Jahren, und Jugendlichen in entsprechenden Workshops. Es fand zudem ein Dialogforum mit erwachsenen Experten statt.
Hintergrund
Zu den Aufgaben der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte zählen vor allem die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Ziel ist es, die Kinderrechte hessenweit bekannter zu machen und damit stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.
Die vollständige Kinder- und Jugendrechte-Charta finden Sie als PDF-Datei im Internetangebot der Staatskanzlei.