An Wiesbadens Schulen gilt von Montag an die Stufe 2 des Hessischen Kultusministeriums 6.0 wonach der eingeschränkte Regelbetrieb beginnt.

Der Hygieneplan 6.0 des Hessischen Kultusministeriums sieht vier Stufen vor. Stufe 2, der eingeschränkte Regelbetrieb, regelt unter anderem, dass feste Lerngruppen etabliert werden und beispielsweise AGs nicht mehr stattfinden dürfen. Gemäß Anlage 1 des Hygieneplanes löst das örtlich zuständige Gesundheitsamt die Stufen aus, wenn die infektiologische Lage der Stadt es erforderlich macht.

„Wir haben uns dazu intensiv mit Vertretern des Schulamtes beraten und diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen.“ – Gesundheitsamtsleiterin Dr. Kaschlin Butt

Die Umsetzung der seitens des Kultusministeriums vorgegebenen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen erfolgt selbstständig über die Schulleitungen. Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Unterrichts wurde seitens des Landes Hessen in Paragraf 3 der Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus veranlasst, mit Gültigkeitsbeginn am Montag, 2. November. Ausgenommen sind die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes wird ein Tragen der Masken auch in Grundschulen sehr empfohlen. Dies wurde seitens der Stadt jedoch noch nicht angeordnet. Die Stadt behält sich jedoch vor, bei einer weiteren Verschärfung der Situation dies per Allgemeinverfügung zu veranlassen.

Corona-Stufenplan an Hessens Schulen

Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb
Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb
Stufe 3 – Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht)
Stufe 4 – Distanzunterricht

Ab dem 2. November 2020 gilt

Als weitere Schutzmaßnahme besteht ab der Jahrgangsstufe 5 die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht zu tragen. Wenn ein Gesichtsvisier benutzt wird, empfehlen das Kultusministerium dies ausschließlich im Rahmen der Beschulung von Schülern, die auf das Mundbild angewiesen sind (zum Beispiel aufgrund einer Hörschädigung).

Sicherlich erreichen auch Sie Bedenken von Eltern, die sich gegen das Tragen von MNB wenden. Diese sind nach Auffassung zahlreicher Fachgesellschaften aber wirkungsvoll, um die Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren.

Kein Rückatmungseffekt

Beim Tragen einer Alltagsmaske kommt es nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen zu keinem relevanten Rückatmungseffekt. Die verwendeten Stoffe sind luftdurchlässig, sodass genügend Sauerstoff durchdringen kann. Das ausgeatmete Kohlendioxid (CO2) ist ein Gas, dessen Austritt durch Stoff nicht verhindert werden kann. Weder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin noch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weisen auf eine mögliche CO2-Gefährdung durch das Tragen einer Alltagsmaske hin.

Gleichwohl sollten Schüler, ebenso wie Lehrkräfte, regelmäßig tief durchatmen können und „Atempausen“ einlegen. Das Kultusministerium empfiehlt, die Masken für kurze Zeit abzusetzen, z. B. während der Pausen an einer wenig frequentierten Stelle auf dem Schulhof.

Empfehlungen

Verschiedene Empfehlungen, wie von der Leopoldina und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, sprechen sich – gerade auch unter Berücksichtigung der psychologischen Folgen eines Lockdowns – für Unterricht in der Schule mit dem Tragen einer MNB aus.

Das Tragen einer allgemein verwendeten MNB ist unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt somit nicht gesundheitsschädlich. MNB, die regelmäßig sorgfältig gewechselt, getrocknet und gereinigt werden, tragen dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen.

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Viele Informationen zu Wiesbadens Schulen finden Sie unter www.wiesbaden.de.

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