Zum neunten Mal haben sich die Länderchefs mit der Bundeskanzlerin verabredet, um über einen besonnenen Weg aus der Krise heraus zu debattieren. Über die neuen Corona-Regeln.

122 Tage verharrt Deutschland im Lockdown. Und wieder wird es länger als erwartet dauern, bis Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier in der Hessischen Staatskanzlei vor die Kamera treten kann – um den Konsens der Ministerpräsidenten zu verkünden. Wann genau Bouffier die neuen Corona-Regeln verkünden wird, hängt mit davon ab, wie schnell sich die Länderchefs mit der Bundeskanzlerin ab 14:00 Uhr auf eine gemeinsame Strategie einigen. Wie immer ist es so, dass einzelne Details aus der Beschlussvorlage bereits durchsickern –, dass diese dann später nur noch bestätigt werden.

Beschlussvorlage

Laut einer Beschlussvorlage von heute Morgen 7:30 Uhr, die verschiedenen Medien vorliegt, wird der Lockdown bis zum 28. März verlängert. Sprachen zuletzt viele von einem Ziel-Inzidenzwert von 35, scheint dieser für die heutigen Verhandlungen keine Rolle mehr zu spielen. Die zögerlich laufenden Impfungen in Verbindung mit Schnelltests haben den Wert hochschnellen lassen. So sollen laut der Beschlussvorlage einzelne Öffnungen bereits ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100000 Einwohnern in sieben Tagen möglich werden.

7 Tage-Inzidenz < 100 Neuinfektionen

Sehr wahrscheinlich ist, dass sich ab dem 7. März wieder 5 Personen aus fünf Haushalten treffen können dürfen. Auch der Einzelhandel soll wieder öffnen können. Einzeltermine und Lüften, so die neue Strategie. Das gleiche könnte auch für Museen gelten – vorausgesetzt, die Region weist eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern vor. Für Wiesbaden deutet das, der Weg zum Schoppingerlebnis mit Termin wie in Mainz ist frei.

Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte

Ab dem 8. März (Montag) sollen außerdem Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte öffnen dürfen. In den Geschäften solle dann wieder die Begrenzung ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede zusätzlichen 20 Quadratmeter gelten. Wir sind gespannt.

Foto: Pixabay, bearbeitet Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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