Straftaten nehmen zu: Ein Anstieg von unter 1 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr – und ein Anstieg an registrierten Straftaten von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet die Kriminalstatistik 2023.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das vergangene Jahr zeigt einen Anstieg der registrierten Straftaten in Wiesbaden. Dies geht aus der Präsentation von Polizeipräsident Felix Paschek, Leitende Kriminaldirektorin Stefanie König und Kriminaldirektor Jens Wollmann hervor. Mitursächlch für den Anstieg dürfte das Ende der Corona-bedingten Einschränkungen gewesen sein.Allerdings hat die Zahl auch im Vergleich zum letzten Jahr ohne Pandemie-Einschränkungen leicht zugenommen. 2019 wurden 18365 Taten registriert.
Zahlen im Überblick
Im Jahr 2023 wurden 18.448 Straftaten registriert, was einem Anstieg von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Auch im Vergleich zu 2019, einem Jahr vor der Pandemie, ist eine Zunahme zu verzeichnen.
Rückgänge und Steigerungen
Körperverletzungsdelikte verzeichneten einen leichten Rückgang um 16 Fälle auf insgesamt 2.548 Delikte, während Raubdelikte um 17 Fälle auf 161 zurückgingen. Deutliche Rückgänge gab es auch im Bereich des Einbruchdiebstahls in oder aus Kraftfahrzeugen, was zu einem neuen Zehnjahrestief von 230 Delikten führte.
Hingegen stiegen die Fallzahlen im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte von 3.028 auf 3.384 an. Besonders auffällig war hierbei der Anstieg von Leistungserschleichungen um 201 Fälle auf 606, bei nahezu unveränderter Aufklärungsquote von 99,1 Prozent.
Erfolge bei Kontrollarbeit
Die Kontrollgruppe Argus des Regionalen Verkehrsdienstes setzte ihre Maßnahmen zur Eindämmung von Rasern und Fahrzeugposern fort. Unter anderem wurden 2023 zwei Kfz-Rennen verhindert und 23 als verboten eingestufte Rennen aufgedeckt. Außerdem wurden zahlreiche Geschwindigkeitsverstöße und Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass 2023 ein Fahrzeugführer im Zusammenhang mit einem verbotenen Kfz-Rennen auf dem Gustav-Stresemann-Ring in Wiesbaden wegen Mordes verurteilt wurde. Das Urteil stellt deutschlandweit erst den zweiten Fall dar, in dem ein derartiges Rennen als Mord eingestuft und entsprechend geahndet wurde.
Foto oben ©2023 Volker Watschounek
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