Nicht mehr als fünf Personen, Restaurants geschlossen, Lieferservice und Straßenverkauf gestattet, häusliche Quarantäne für Kontaktpersonen und Reiserückkehrer, Notfallbetreuung gemildert, keine aufschiebbaren OPs mehr.
Hessens Landesregierung hat am Freitag die fünfte Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Damit wird das Leben in Hessen von Samstagmittag 12:00 Uhr weiter eingeschränkt. Um das Land vor der drohenden Ausgangssperre zu bewahren appellieren Bouffier und Klose an die individuelle Verantwortung der Bürger.
Von Samstag 12:00 Uhr an gilt:
- Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätzen und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind untersagt.
- Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.
- Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag, 12:00 Uhr, in Hessen geschlossen. Speiseabgaben, Straßenverkauf und Lieferdienste bleiben unberührt.
- Alle Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des RKI zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.
- Zur Notfallkinderbetreuung: Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
- Operationen und Behandlungen, für die keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, werden ausgesetzt. Entsprechende Patienten, die aufgenommen wurden, deren Behandlung aber noch nicht begonnen hat, sind zu entlassen. Neben Krankenhäusern betrifft dies ab sofort auch Praxiskliniken und Privatkrankenanstalten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil die notwendige Schutzausrüstung, wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinische Verbrauchsgüter fehlen.
Mit den zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Hessische Landesregierung, die Ansteckungsgefahr durch persönliche Kontakte von Personen weiter zu verringern. Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung. Die Maßnahmen bedeuten weitere Einschnitte für unsere Freiheitsrechte. Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, vernünftig zu sein, sich an die Vorgaben zu halten und persönliche Kontakte deutlich zu reduzieren, erklärten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.
„Europa, Deutschland und auch Hessen befinden sich momentan im Epizentrum der Pandemie. Alles, was wir tun, dient dem Zweck, der weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Diese Schritte zu gehen, ist für uns nicht leicht. Sie sind jedoch notwendig.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose
Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, können weiterhin stattfinden. Dabei müssen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Ausnahmen von der Regelung sind zudem für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich. (Bild hr-Fernsehen, Standbild aus Beitrag, YouTube ∆)
Zentrale E-Mail-Adresse
Bürger können sich an die Hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen per Mail unter buergertelefon@stk.hessen.de wenden.
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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.
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