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Junge Wildschweine im Tier- und Pflanzenpark Fasanerie. Schweinepest,

Schweinepest: Neue Regelungen für Grundstückseigentümer

Mitarbeiter des Veterinäramts durchsuchen ab Freitag, 28. Juni, mit Hunden und Drohnen Wiesbadener Grundstücke nach Schweinepest-Opfern. Grundstückseigentümer müssen den Zugang dulden. Die Stadt intensiviert so die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest.

Volker Watschounek 3 Tagen vor 0

Mitarbeiter vom Veterinäramt dürfen Grundstücke im Rahmen ihrer Suchen betreten. Gesucht werden Tierkadaver, Opfer dem Schweinepest.

Bestimmte Grundstückseigentümer und -besitzer in Wiesbaden müssen ab Freitag, 28. Juni, dulden, dass Beauftragte der Veterinärbehörde ihre Grundstücke betreten. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung.  Die Stadt sucht mit Menschen, Hunden und Drohnen die Wiesbadener infizierte Zone ab, um das Infektionsgeschehen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren.

Die Stadt hat seit Samstag, 15. Juni, Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der ASP in Hessen zu verhindern. Es wurden verschiedene Maßnahmen angeordnet, zum Beispiel eine Leinenpflicht für Hunde. 

Stadt Wiesbaden

Grundstückseigentümer und -besitzer müssen ab Freitag dulden, dass Beauftragte der Veterinärbehörde ihre Grundstücke betreten, wenn die Flächen in der freien Landschaft liegen oder unmittelbar daran angrenzen. Die Duldung gilt auch für waffentragende Begleitpersonen, die Wildschweinkadaver mit Hunden suchen.

Jagdverbot konkret

Darüber hinaus konkretisiert die neue Allgemeinverfügung das Jagdverbot. Es gilt weiterhin in der infizierten Zone. Es gibt nun jedoch einige Ausnahmen, zum Beispiel für die Nachsuche von Unfallwild mit speziellen Kadaversuchhunden oder Drohnen. Es gibt außerdem eine Ausnahme für die Ausbringung von Kirrmaterial und der Anlage von Kirrstellen sowie der Anlage und Nutzung von Saufängen.

Als Kirrstelle bezeichnet man einen Platz zum Ausbringen von Futter. Dadurch sollen Wildschweine angelockt werden. Die Ausnahmen sind durch nähere Bestimmungen der Veterinärbehörde geregelt. Die Allgemeinverfügung enthält außerdem für die Landwirtschaft neue Bestimmungen für die Genehmigung der Wiesenmahd und der Getreideernte.

Die vollständigen Allgemeinverfügung, weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen rund um die Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind unter wiesbaden.de/asp zu finden.

Keine Gefahr für Menschen

Die Stadt weist nochmals darauf hin, dass für den Menschen keine Gefahr durch die ASP besteht. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das Infotelefon wenden. Dieses ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter (0611) 319090 erreichbar. Dort sollen auch von ihnen tot aufgefundene Wildschweine gemeldet werden, idealerweise mit GPS-Daten des Fundortes. Die Stadt bittet darum, bei Fragen zur ASP nicht die 110 oder 112 anzurufen. Diese Nummern sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen.

Archivfoto ©2017 Volker Watschounek

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Mehr zur Tierseuchenbekämpfung erfahren Sie unter rp-darmstadt.hessen.de.
Mehr dazu sowie die Allgemeinverfügungen finden Sie auf wiesbaden.de.

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.