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Kita-Betreuung , Demo Kranzplatz Foto: Volker Watschounek

Wenn die Kita-Betreuung am 2. Juni startet, dann gilt…

Rein dürfen nur diejenigen, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben. Das ist den Protestlern von Dienstagnachmittag zu wenig. Wen fängt die Örtliche Flexibilität auf. Welche Gestaltungsspielräume ergeben sich und was heißt das überhaupt? Wie viele Kinder werden am Ende betreut?

Volker Watschounek 4 Jahren vor 1

Hessens Eltern vermissen klare Regelungen für die Kita-Betreuung. Noch immer gilt in Kitas Betretungsverbot. Rein dürfen nur die Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten.

Ab dem 2. Juni gehen die hessischen Kindertagesstätten in den eingeschränkten Regelbetrieb über. Nach der am Montag von der Landesregierung beschlossenen Verordnungsänderung hat das Hessische Sozial- und Integrationsministerium den Kommunen gestern die erbetene Hygieneempfehlung zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kita-Betreuung übersandt. Sie dient den Trägern als Richtschnur und soll sie darüber informieren, was bei einem Kita-Betrieb während der Corona-Pandemie zu beachten ist. Die Hygieneempfehlung können auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums direkt hier heruntergeladen werden.

„Aktuell arbeiten die Träger der Kindertageseinrichtungen intensiv daran, den Kita-Betrieb wieder hochzufahren, auch wenn er gegenwärtig nur eingeschränkt stattfinden kann, weil das Virus noch immer da ist. Die Hessische Landesregierung hat den Kommunen die Optionen eröffnet, um möglichst vielen Kindern möglichst viel gute Bildung und Betreuung einräumen zu können.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose

Die Hessische Landesregierung hat sich mit den Kommunen auf den Weg in die eingeschränkte Regelbetreuung verständigt. In der Debatte im Hessischen Landtag am Mittwoch hob der Sozial- und Integrationsminister die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit hervor. Wir gehen diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen. Es ist ein Weg, der vor Ort ein Höchstmaß an Flexibilität und Gestaltungsspielraum ermöglicht, eben weil die Situation so unterschiedlich ist. Unsere Verordnung beruht deshalb auf dem Konzept der kommunalen Familie. Gemeinsam mit ihnen wollen wir die beste Betreuung vor Ort, die unter den Bedingungen, die uns diese Pandemie aufzwingt, möglich ist, erklärte der Sozial- und Integrationsminister.

„Um möglichst vielen Kindern den Zugang zur Kita zu ermöglichen, hat die Hessische Landesregierung keine Betreuungsgrenzen in Form von Gruppengrößen oder Raumregelungen festgelegt. Mit der Hygieneempfehlung unterstützt das Land die Erzieher und gibt ihnen eine Handlungsanleitung für den Kita-Alltag während der Pandemie.“ – Sozial- und Integrationsminister Kai Klose

In seiner Rede betonte Klose ebenso die Leistung der Eltern während der Pandemie, die herausragend sei. Wir sehen und wissen, dass die Folgen dieser Pandemie Eltern vor erhebliche Probleme gestellt haben und dass daraus auch Frust, Ärger und Enttäuschung entstanden sind. Seit zehn Wochen meistern die Eltern in Hessen und der gesamten Republik eine Herkulesaufgabe. Dafür will ich noch einmal allen Familien, genau so aber auch den Erzieher*innen, die die Notbetreuung gewährleisten, ausdrücklich danken“, erklärte Klose abschließend.

Eingeschränkter Regelbetrieb: Fragen und Antworten

Kann mein Kind von der Tagesmutter betreut werden?

Ja, seit dem 25. Mai ist die Kindertagespflege wieder geöffnet. Kinder können seit Montag wieder von ihrer Tagesmutter oder ihrem Tagesvater unter Einhaltung der Infektionsschutzkriterien betreut werden.

Sind Kitas wieder vollständig geöffnet?

Nein, es gibt in den Kitas noch keinen Normalbetrieb. Formal gelten immer noch die Regeln nach dem Infektionsschutzgesetz: das Betreungsverbot mit Ausnahmen. Daher wird der Betrieb nur eingeschränkt wiederaufgenommen.

Wessen Kinder werden betreut?

Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung haben

  • Kinder, die der Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzlich aufnimmt,
  • Kinder, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil zu einer der in der 2. Corona-VO festgelegten Berufsgruppen gehört,
  • Kinder von berufstätigen und studierenden Alleinerziehenden,
  • Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden an Fachschulen (mit Präsenspflicht),
  • Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist,
  • Kinder mit Behinderung sowie
  • Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.

Was muss ich beachten?

Kinder dürfen nicht in die Betreuung, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind. Das gilt nicht, soweit Angehörige des gleichen Hausstandes aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Angehörige medizinischer oder pflegerischer Berufe in der gesundheitlichen Versorgung (Nr. 10 des Berufekataloges, Anlage) in Kontakt zu infizierten Personen stehen.

Wie erfahren Eltern, ob sie einen Platz bekommen?

Die Eltern wenden sich bitte direkt an die Träger ihrer Kita oder an das örtlich zuständige Jugendamt. Vor Ort wird geschaut, wie der eingeschränkte Regelbetrieb organisiert werden kann. Wichtig für Eltern ist: da wir uns noch in der Pandemie befinden, handelt es sich um ein eingeschränktes Betreuungsangebot, Kinder können daher nicht in gewohnten Umfang betreut werden.

Familie unterstützt Familie

Ja, die gegenseitige Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft) ist erlaubt. Die übrigen sozialen Kontakte sind nach Möglichkeit zu reduzieren.

Weitere Nachrichten zum Thema Coronavirus lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.