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Theodor-Fliedner-Schule

Wieder in die Schule: Corona Dein Klassenkamerad

„Unterricht“ ist den meisten Schülern mittlerweile ein Fremdwort. Klausurenphase, Ganztag und Fünftagewoche scheinen in weiter Ferne zu liegen. Das sieht nach den Sommerferien anders aus: Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Joelle Sander 4 Jahren vor 1

Erst „Corona-Ferien“, dann Sommerferien – Schule hatten die meisten Schüler lange nicht mehr. Jetzt geht es wieder los: Fünftagewoche, Sportunterricht, Präsenzpflicht.

Richtigen Unterricht gab es lange nicht mehr – nachmittags noch in der Schule sitzen und ungeduldig auf das Klingeln warten erst recht nicht. Das ändert sich nach den Sommerferien schlagartig. Das Ziel der Hessischen Landesregierung: Die Wiederaufnahme des Regelbetriebs an allen Schulen. Welche Regeln es für das kommende Schuljahr zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

„Wir wollen einen weiteren großen Schritt (…) gehen. Dies wollen wir vor allem deshalb tun, weil sich der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule letztlich nur im persönlichen Kontakt zwischen den Lehrkräften und den Schülern erfüllen lässt. Und weil der eingeschränkte Schulbetrieb außerdem eine außerordentliche Belastung für die Eltern darstellt.“ – Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Bei über 30 Grad bis in den späten Nachmittag hinein mit Maske durchpauken – dieses Horrorszenario bleibt den Schülern erspart. Klar, der Unterricht findet nach regulärem Stundenplan statt – volles Programm. Aber eine allgemeine Maskenpflicht in Schulen gibt es in Hessen keine. Die Schulleitung kann sie lediglich auf den Fluren anordnen. Lehrer haben es besonders gut: Sie können kostenlose FFP2-Masken ordern und sich bis zu den Herbstferien alle 14 Tage kostenfrei auf Corona testen lassen. Außerdem wird der Mindestabstand in den Klassenräumen aufgehoben – nur bei Konferenzen bleibt er bestehen. Das gilt ebenso für den Schulsport – er ist in Hessen ohne Einschränkungen wieder möglich. Wichtig bleibt aber, dass die Hygieneregeln im Sportunterricht eingehalten werden, merkt Innen- und Sportminister Peter Beuth an. Ebenfalls der Musikunterricht kann eingeschränkt wieder stattfinden. Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten ist jedoch nur im Freien erlaubt. Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume und Händewaschen bleiben Pflicht. Mensen und Kioske können wieder öffnen, Ganztags- und Betreuungsangebote gibt es ebenfalls wieder. Klassenfahrten fallen bis einschließlich Januar 2021 ins Wasser.

„In KiTas und Grundschulen ist das Abstandsgebot bereits aufgehoben worden. Aufgrund der dortigen Erfahrungen möchten wir dies nach den Sommerferien auch in den anderen Schulformen umsetzen.“ – Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Im neuen Schuljahr gilt die Präsenzpflicht für alle Schüler und Lehrer. Ausnahmen sind nur mit einem ärztlichen Attest möglich. Für die betroffenen Schüler gibt es digitalen Fernunterricht. Das bedeutet: Die Schüler schalten sich von zu Hause aus zum Live-Unterricht dazu und nehmen „gemeinsam“ mit ihren Klassenkameraden an der Schulstunde teil. Bei Bedarf wird ihnen ein entsprechendes Gerät geliehen. Sollte uns eine zweite Corona-Welle überrollen, müssen möglicherweise alle wieder zu Hause lernen. Das Land Hessen bietet den Schulen daher die Möglichkeit ein Online-Schulportal zu nutzen, auf dem mögliches Homeschooling koordiniert werden kann.

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie unter kultusministerium.de.

 

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Geschrieben von

Praktikantin unserer Redaktion. Gerade macht sie ihr Abitur an der Theodor-Fliedner-Schule in Bierstadt. Kunst, Kultur und Menschen findet sie besonders interessant. Schreiben ist ihre Leidenschaft, Journalistin ihr Traumberuf.