OB-Stichwahl: Auf der Benachrichtigung steht, ob ihr Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Sie Informationen über barrierefreie Wahlräume finden – Wiesbaden lebt steht dort nicht.

Auch für die OB-Stichwahl in Wiesbaden gilt: Wähler mit Behinderung haben die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen – und so ist es unabdingbar, ihnen einen barrierefreien Zugang zur Wahl zu ermöglichen. Das Wahlamt der Stadt Wiesbaden weist nochmals darauf hin, dass die Verlegung der Wahllokale in der IGS Rheingauviertel aus dem Neubau in den Altbau auch bei der OB-Stichwahl am 16. Juni 2019 bestehen bleibt. Damit ist die Barrierefreiheit am Standort IGS nicht gegeben.

Barrierefreies Wählen

Wer auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen ist, muss sich unbedingt rechtzeitig Briefwahlunterlagen besorgen. Entweder kann dann mittels Briefwahl gewählt werden oder mit dem bei den Wahlunterlagen enthaltenen Wahlschein in einem beliebigen barrierefreien Wahllokal in Wiesbaden die Stimme abgegeben werden. Eine Liste aller barrierefreien Wahllokale finden Sie unter www.wiesbaden.de/wahlen eingestellt.

Alle anderen Wahllokale bleiben gegenüber der Hauptwahl am 26. Mai 2019 unverändert.

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