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Corona-Regeln: Das Neue Rathaus von Wiesbaden aus der Vogelperspektive

Inzidenz in Wiesbaden über 100: Neue Corona-Regeln

Frankfurt und Offenbach haben bereits am Morgen reagiert. Nachdem die Sieben-Tages-Inzidens am Mittwoch in Wiesbaden ebenso über den Wert von 100 gestiegen ist, gelten auch in Wiesbaden ab dem 3. September strengere Corona-Regeln.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 1

3-G-Regel in Restaurants und Cafés, in Fitnessstudios, Schwimmbädern und Sporthallen. FFP2-Maskenpflicht beim Friseur und in Nagelstudios – im ÖPNV und Gedrängelsituationen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden ist am 1. September auf 109,8 gestiegen. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt hat deshalb wie vom Land vorgeschrieben neue Corona-Regeln für Wiesbaden beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 3. September, in Kraft.

Allgemeinverfügung erlassen

Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz die 100er-Marke übersteigt, sieht das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes vor, dass Kommunen strengere Einschränkungen in Kraft setzen müssen. Die Stadt ist angehalten, umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Deren Inhalte sind eigentlich durch das Präventions- und Eskalationskonzept sowie die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) vorgegeben. Der Verwaltungsstab hat jedoch beschlossen, nicht alle vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Dies haben bereits andere Städte so gehandhabt. Die Wiesbadener Allgemeinverfügung orientiert sich an den Vorgaben in Frankfurt. Dadurch soll ein kommunaler Flickenteppich bei den Corona-Regeln soweit wie möglich vermieden werden. Hinzukommt, dass das Land das Präventions- und Eskalationskonzept demnächst sehr wahrscheinlich überarbeiten muss. Aktuell spielt darin die Sieben-Tage-Inzidenz eine entscheidende Rolle. Das Bundeskabinett hat jedoch beschlossen, zukünftig die Pandemie anhand neuer Indikatoren zu bewerten. Wesentlicher Maßstab soll demnächst nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz sein, sondern die Hospitalisierungsrate.

3-G-Regel greift …

Ab Freitag, 3. September, gelten in Wiesbaden schärfere Corona-Regeln. Unter anderem wird die 3-G-Regel verpflichtend auf viele Bereiche ausgeweitet:  Ein Negativnachweis durch einen Impf-, Genesen- oder  negativen Testnachweis beziehungsweise ein Schülertestheft (3G-Regel) ist unter anderem bei folgenden Situationen notwendig:  vor dem Betreten von Innen- oder Außenflächen von Gastronomiebetrieben (Restaurants, Bars, Cafés, …), Freizeiteinrichtungen, Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen), Kulturangeboten (Theater, Kino, Konzerte, …), Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs, Prostitutionsstätten, Zusammenkünften, Fachmessen und Veranstaltungen. Ein Negativnachweis wird auch zur Teilnahme an privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen mit mehr als 25 Teilnehmern benötigt. Für den Zugang zu Prostitutionsstätten, Tanzlokalen, Diskotheken und Clubs reicht zudem ein Testnachweis mittels eines Antigen-Schnelltests nicht aus. Hier ist ein Test mittels PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik nötig.
Ausnahmen: Die 3-G-Regel gilt nicht für Sportler im Spitzen- und Profisport. Sie gilt auch nicht für Kinder unter sechs Jahren sowie für Kinder über sechs Jahren, die noch nicht eingeschult sind. Das heißt, dass diese Kinder  keine Negativnachweise benötigen.

Neue Teilnehmerbegrenzungen

Es gibt außerdem eine neue Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte. Es dürfen sich nun maximal 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen treffen. Geimpfte und genesene Personen zählen dabei nicht mit. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen. Für private Treffen in Privaträumen, zum Beispiel in der eigenen Wohnung, gibt es keine Einschränkungen, aber die dringende Empfehlung, auch dort die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Ab einem Treffen mit 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

FFP2-Maskenpflicht

Eine FFP2-Maskenpflicht (oder vergleichbare Maske) gilt nun für Personal in Alten- und Pflegeheimen, das nicht vollständig geimpft oder genesenen ist. Eine FFP2-Maskenpflicht  gilt außerdem bei Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, insbesondere bei Friseurbesuchen oder in Nagelstudios. Ferner besteht eine  Maskenpflicht (medizinische Maske) in Schulen im Präsenzunterricht (auch am Sitzplatz), in Geschäften, im ÖPNV, sowie in Gedrängesituationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies kann etwa beim Einlass in Geschäfte, in Warteschlangen, an Bushaltestellen oder bei öffentlichen Darbietungen in Fußgängerzonen der Fall sein

Ausnahmeregelungen

Die Vorgaben zu Personenzahlen sowie Negativnachweisen (3G-Regel) gelten nicht für die Ausnahmen nach Paragraph 16, Absatz 2, der Coronavirus-Schutzverordnung. Dies sind zum Beispiel Zusammenkünfte von Personen aus beruflichen, schulischen, betreuungsrelevanten oder geschäftlichen Gründen wie Eigentümerversammlungen, Anwalts- und Notartermine, Sitzungen und Gerichtsverhandlungen, …. Sie gelten auch nicht für den Betrieb von Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die ein umfassendes Abstands- und Hygienekonzept besteht sowie die Durchführung von Prüfungen (insbesondere Staats- und Laufbahnprüfungen). Weitere Ausnahmen gelten für Maßnahmen der Wahlwerbung für Parlaments- und Kommunalwahlen.

Verschärfte Corona-Regeln

Anders als im Präventions- und Eskalationskonzept vorgesehen wurde in folgenden Bereichen keine Verschärfungen angeordnet: Kontaktmöglichkeiten im öffentlichen Raum sowie für den Groß- und Einzelhandel. Das Sozialministerium wurde über diese Vorgehensweise informiert. Sollte das Sozialministerium trotzdem eine unverzügliche komplette Umsetzung des Präventions- und Eskalationskonzepts anordnen, ist eine entsprechende Allgemeinverfügung vorbereitet.

oto oben: ©2021 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Corona-Nachrichten finden Sie untre www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.