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Exakt 25.823 Handwerksbetriebe sind zum 30. Juni 2018 in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Wiesbaden eingetragen. ©2018 Volker Watschounek

Nachfolgeregelung treffen, die Zahl der Meisterbetriebe geht zurück

Es wird immer schwerer einen passenden Nachfolger zu finden. Die Themenabende der Handwerksammer setzen hier an: Am 24. Oktober gibt die Kammer Tipps auf die Frage: Welche Art der Betriebsübergabe ist für mich die Beste?

Volker Watschounek 6 Jahren vor 0

Durch einen Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft hat sich die Zahl an Meisterbetriebe im Handwerk seit Jahresanfang weiter verringert.

Exakt 25.823 Handwerksbetriebe sind zum 30. Juni 2018 in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Wiesbaden eingetragen. Das sind 72 Meisterbetriebe weniger als zum Jahreswechsel.

Themenabende zur Nachfolgeregelung, kurz gefasst

Wie finde ich einen Betriebsnachfolger
Wann: Mittwoch, dem 24. Oktober 2018, um 18 Uhr
Wo: Handwerkskammer Wiesbaden, Meistersaal, Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden

Besonders deutlich ist der Rückgang bei den zulassungspflichtigen Handwerken, zu deren Ausübung grundsätzlich der Meisterbrief notwendig ist. 117 Betriebe haben seit Jahreswechsel aufgegeben. Nach Schätzungen außerdem steht jeder fünfte Handwerksbetrieb in den nächsten zehn Jahren zur Übergabe an.

„Der sich beschleunigende Trend der Abnahme der zulassungspflichtigen Handwerke ist nicht zuletzt eine Folge des Umstandes, dass immer weniger Betriebe einen Nachfolger finden.“ – Bernhard Mundschenk. “, Kammerhauptgeschäftsführer 

Die Befürchtung, dass es so weitergehen könnte, liegt in der Luft. Schließlich stehe in den nächsten zehn Jahren etwa jeder vierte Handwerksbetrieb zur Übergabe bereit. Eine gute etriebsübergabe auf die nächste Generation werde so zunehmend zu einer wichtigen Aufgabe, so Mundschenk weiter.

Handwerk wird internationaler

Bei jedem zehnten Handwerksbetrieb stammt der Betriebsinhaber inzwischen aus den EU-Beitrittsländern. Dabei gibt es zwischen den einzelnen Handwerksgruppen extreme Unterschiede. Während der Anteil der deutschen Inhaber bei den zulassungspflichtigen Handwerken 99,4 Prozent betrage, liegt er bei den zulassungsfreien Handwerken deutlich darunter. 30 Prozent der Betriebe werden inzwischen von von Betriebsinhabern aus dem europäischen Ausland geführt; eindeutiger Spitzenreiter ist dabei das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk mit einem Anteil von annähernd 50 Prozent.

„Das heimische Handwerk wird immer internationaler.“ – Bernhard Mundschenk. “

Sowohl in Wiesbaden als auch im benachbarten Rheingau-Taunus-Kreis gab es bei der Entwicklung der Betriebszahlen im 1. Halbjahr ein über doppelt so hohes Minus von jeweils 0,7 Prozent als im gesamten Kammerbezirk (-0,3 Prozent). Ursächlich hierfür ist in erster Linie, dass sowohl in Wiesbaden (- 24 Betriebe) als auch im Kreis (-15 Betriebe) es gegen den allgemeinen Trend im Kammerbezirk höhere Rückgänge bei den zulassungsfreien Handwerken gab. Grund genug für die Handwerkskammer Wiesbaden zu handeln.

Themenabende der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Wiesbaden bietet für ihre knapp 26.000 Mitgliedsbetriebe entsprechende kostenfreie Themenabende an, die sich an potentielle Betriebsübergeber, aber auch an interessierte Übernehmer eines Betriebs richten. Erfahrene betriebswirtschaftliche Berater der Handwerkskammer referieren  u.a. zu den Themen Wie finde ich einen Betriebsnachfolger? Welche Art der Betriebsübergabe ist für mich die Beste? Was ist mein Unternehmen wert? Alle Termine, soweit bekannt,  finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Zur Erläuterung

Nach der Handwerksordnung, dem 1953 eingeführten und mehrfach novellierten Regelwerk für den Wirtschaftsbereich Handwerk, werden die 147 Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe in die drei folgenden Gruppen unterteilt:

1. Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)

41 Handwerke, für deren Ausübung ein Befähigungsnachweis (bestandene Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen) bzw. erteilte Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen vorgeschrieben sind.

2. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung)

52 Handwerke, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist, der aber gleichwohl als Qualifikationsnachweis auf freiwilliger Basis möglich ist.

3. Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung)

54 handwerksähnliche Gewerbe, die ohne nachgewiesene Qualifikationsnachweise ausgeübt werden dürfen.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.