Das Sonntagsverkaufsverbot ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Wiesbadens Supermärkte haben die Chance sieben Tage die Woche zu öffnen – ebenso wie Drogeriemärkte und Bäckereien. Sie dienen der Grundversorgung.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich am Montag, 16. März, auf gemeinsame Leitlinien zur Bekämpfung des Coronavirus vereinbart. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, hat sich Hessen dieser Vereinbarung angeschlossen und weitere Maßnahmen beschlossen. Das heißt, die Grundversorgung wird sichert gestellt – alles andere eingeschränkt.
„Die Verbreitung des Coronavirus werden wir nur stoppen können, wenn wir uns selbst disziplinieren und soziale Kontakte stark reduzieren. Sicherlich fällt das dieser Tage, während der ersten Sonnenstrahlen des Jahres, sehr schwer. Wir müssen uns aber fortwährend ins Gedächtnis rufen, dass wir Menschen gefährden, wenn wir fahrlässig handeln.“ – Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose
Um die Versorgung der Bevölkerung trotz Ausbreitung des Coronavirus und notwendiger weitreichender Maßnahmen sicherzustellen, bleiben insbesondere Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Banken geöffnet. Vielmehr werden für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt. Auch der Großhandel bleibt weiterhin geöffnet. Die Auslieferung von Waren und Essen ist weiterhin möglich. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Grundversorgung: Geschlossen werden…
Für den Publikumsverkehr geschlossen werden unterschiedliche Bereiche, in denen üblicherweise viele Menschen auf teils engem Raum zusammentreffen, wie bspw. Kneipen, Museen und Schwimmbäder. Auch Gottesdienste werden nicht mehr stattfinden. In Restaurants müssen die Abstände zwischen den Tischen ausreichend groß sein. Die Öffnungszeiten werden auf 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Übernachtungen in Hotels aus touristischen Gründen werden untersagt. Die Regelungen treten in Hessen mit Wirkung ab Mittwoch in Kraft.
Die vollständigen Leitlinien sind auf den Seiten der Bundeseregierung abrufbar.
Nicht dringlicher Operationen
Bei einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen. Besonders kritisch ist derzeit die Versorgungssituation mit persönlicher Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinischen Verbrauchsgütern. In dieser Situation ist es nicht länger vertretbar, diese Materialien für Eingriffe zu verwenden, für die derzeit keine medizinische Dringlichkeit besteht. Daher werden diese elektiven Eingriffe ab Mittwoch untersagt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil das notwendige Material fehlt. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden.
„Die Maßnahmen, die wir heute auf den Weg gebracht haben, werden unmittelbar wirken. Aber sie werden sich bei den nachgewiesenen Infektionen aufgrund der Inkubationszeit statistisch frühestens in einer Woche niederschlagen.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier
Um auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern zu können, wird die Landesregierung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen. Dazu wird dem Landtag ein Nachtragshaushalt zugeleitet, mit dem Ziel einer raschen Finanzhilfe für die hessische Wirtschaft. Ob die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse genutzt wird, wird nun geprüft.
„Die Aussagen des Robert-Koch-Instituts, wonach die Chancen gutstehen, dass sich die Verbreitung des Virus in nächster Zeit verlangsamen dürfte, stimmen uns aber optimistisch, dass wir die richtigen Antworten gefunden haben.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier
Zur politischen Koordinierung der Corona-Krise wird ein Kabinettausschuss unter Leitung des Ministerpräsidenten eingerichtet. Der Krisenstab der Landesregierung arbeitet dem Kabinettausschuss zu. Die politischen Entscheidungsstränge werden damit verschlankt und verzahnt, um der Lage angemessen reagieren zu können.
Zentrale E-Mail-Adresse
Bürger können sich an die Hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen per Mail unter buergertelefon@stk.hessen.de wenden.
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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.
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