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Kiffender Mopedfharer

Was das Cannabis-Gesetz für Wiesbaden bedeutet

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland weitgehend legalisiert. Trotz der neuen Gesetze bleiben aber einige Fragen offen. Wiesbaden lebt! gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte und erklärt, was in Bezug auf Besitz und Eigenanbau zu beachten ist sowie welche Regeln für den öffentlichen Raum gelten.

Volker Watschounek 4 Wochen vor 0

Endlich ist es soweit: Cannabis wurde von der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen. Der Besitz und Eigenanbau sind legal: in Maßen. Die Weitergabe und der Handel bleiben verboten.

Bislang waren Kauf, Verkauf und Anbau von Cannabis in Deutschland verboten. Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohten laut dem Betäubungsmittelgesetz. Medizinisches Cannabis war jedoch auf Rezept legal erhältlich. Nun wurde der berauschende Stoff von der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen. Damit ist der Besitz und Anbau des Rauschmittels seit dem 1. April in Grenzen erlaubt.

Regelungen zum Privatbesitz

Personen über 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis straffrei bei sich tragen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen ist erlaubt. Stellt sich die Frage, wer und wie das kontrolliert werden kann – insbesondere dahingehend, was mit dem Überschuss am Cannabis-Ertrag passiert, weil drei Pflanzen üblicherweise mehr Ernte abwerfen als die erlaubten 50 Gramm. Fakt ist: Weiterhin darf Cannabis nicht an andere weitergegeben werden, um Strafbarkeit zu vermeiden.

Bedingungen für den Eigenanbau

Darf jeder Hanf anpflanzen? Nein! Erwachsene, die Cannabis für den Eigenbedarf zu Hause anpflanzen wollen müssen seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben. Das gilt für bis zu drei Pflanzen pro Person. Wie bei Medikamenten oder Waffen haben Erwachsene dabei darauf zu achten, dass die Pflanzen vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern besonders geschützt werden. Das die Pflanzen beispielsweise hinter verschlossenen Türen stehen – und getrockneter Hanf in verschlossenen Schränken aufbewahrt wird.

Darf ich jetzt überall kiffen?

Nein! Der öffentliche Konsum von Gras (umgangssprachlich) bleibt in bestimmten Bereichen verboten. So ist es im Abstand von 100 Metern um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze, in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr nicht erlaubt, zu kiffen. Außerdem gilt bei Alkohol und Rauchen für den Konsum die Altersgrenze von 18 Jahren. Das die Regeln eingehalten werden, ist Aufgabe der Stadtpolizei. Wer sich nicht daran hält begeht keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, so wie etwa beim Falschparken.

Handel mit Cannabis?

Anders als in den Niederlanden und einigen US-Bundesstaaten wird es nach Auskunft vom Bundespresseamt in Deutschland vorerst keine Cannabis-Läden geben. Und dennoch wird die Legalisierung von Cannabis einige Veränderungen mit sich beringen. Die öffentliche Wahrnehmung und Handhabung werden sich nach und nach anpassen, davon ist auszugehen.

Foto oben ©2021 Pixabay

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Fragen und Antworten zum neuen Cannabis Gesetz auf der Seite der Bundesregierung: www.bundesgesundheitsministerium.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.