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Hessens Schulen, Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr

Ukraine: Hessens Schulen sind vorbereitet

Hessen Kultusminister geht man davon aus, gut auf die kommenden Wochen und Monate vorbereitet zu sein. Es sind anfangs genug Kapazitäten vorhanden, um ukrainische Kinder ins Schulsystem zu intergrieren. Bei Bedarf können diese auch schnell ausgebaut werden.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

An Hessens Schulen ist für geflüchtete Kinder der Schulbesuch im ersten halben Jahr nach der Einreise freiwillig. Danach gilt für sie die Schulpflicht, die mit dem 18. Lebensjahr endet. 

Der schreckliche Krieg gegen die Ukraine zwingt viele Familien dazu, ihr Hab und Gut zurückzulassen und aus ihrer Heimat zu fliehen. Immer mehr Menschen aus der Ukraine erreichen nun auch Deutschland und Hessen. Angesichts dieser Tatsachen erklärt Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, dass Hessens Schulen auf den ansteigenden Zustrom von Kindern und Jugendlichen mit erprobten und bewährten Strukturen vorbereitet sei. Neben einer schnellen Aufnahme in spezielle Integrationsklassen verfüge Hessen seit Jahren über ein bundesweit einmaliges Gesamtsprachförderkonzept, dass von der Zeit vor der Einschulung bis hin zum Übergang ins Berufsleben reiche und so nicht nur das Deutschlernen erleichtere, sondern so auch  die Integration in die Gesellschaft in verschiedenen Altersstufen.

„Die aktuellem Schülerzahlen, qualifizierten Lehrkräfte und Maßnahmen verdeutlichen, dass unser Schulsystem auf eine durch den Krieg in der Ukraine bedingte Flüchtlingswelle umfänglich eingestellt ist.“Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche, die bei Verwandten und Freunden aufgenommen werden und damit schulbesuchsberechtigt sind, ist je nach Alter eine möglichst schnelle Aufnahme in Vorlaufkurse in den Grundschulen (fünf-sechsjährige Kinder, die 2022/23 schulpflichtig werden), in Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen (sechs bis 15 Jahre), oder Intensivklassen an beruflichen Schulen (über 16 Jahre) vorgesehen. Erste Anlaufstelle nach der Meldebehörde sind die in allen Staatlichen Schulämtern eingerichteten, für die Koordination zuständigen Aufnahme- und Beratungszentren.

„Hessens schulischen Strukturen haben sich seit langem bewährt und können auch kurzfristig ausgebaut werden. Das stimmt mich optimistisch, dass wir die kommenden Herausforderungen genauso bewältigen und den ankommenden Kindern und Jugendlichen genauso zügig helfen können, wie wir es auch beim letzten Mal getan haben.“Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Derzeit besuchen rund 15000 Schüler eine der 912 Intensivklassen in Hessen. Zum Vergleich: Im Rahmen der großen Flüchtlings- und Zuwanderungswelle in den Jahren 2015 bis 2017 wurden am Höhepunkt im Mai 2017 rund 28000 Schüler in 1.400 Intensivklassen beschult. Aufgrund umfangreicher Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen verfügen mittlerweile 6000 Lehrkräfte in Hessen über die Qualifikation Deutsch als Zweitsprache (DaZ), die einen verstärkten Einsatz in Intensivklassen ermöglicht. Dafür werden aktuell rund 2200 Stellen eingesetzt. Zudem wird der Flyer Erfolgreich Deutsch lernen, der das schulische Gesamtsprachförderkonzept mit seinen unterschiedlichen Bausteinen zur Deutschförderung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache darstellt, gerade in ukrainischer sowie russischer Sprache übersetzt und soll zügig zum Einsatz kommen, um den Ankommenden den Übergang zu erleichtern.

Hintergrund

Schulpflichtig sind Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache nach § 46 Abs. 1 VOGSV unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Geburtsland dann, wenn sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes oder von einer solchen befreit sind oder wenn ihr Aufenthalt ausländerrechtlich geduldet wird.

Für die Berechtigung zum Schulbesuch ist es hingegen ausreichend, dass die in § 46 Abs. 1 VOGSV genannten Schülerinnen und Schüler, die nicht schulpflichtig sind, ihren tatsächlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben (§ 46 Abs. 3 VOGSV)

Bild oben ©2021 Pixabay

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Die offizielle internetseite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie unter kultusministerium.hessen.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.