Hallenbäder und Freibäder stehen immer im Fokus der Öffentlichkeit. Kommt es infolge vernachlässigter Pflichten zu Unfällen, sind Leid und Vertrauensverlust die Folge.
Der sichere Betrieb öffentlicher Hallenbäder und Freibäder bringt viele Fragen mit sich. An erster Stelle steht steht schnell die Frage nach der Verantwortung. Unabhängig davon gilt, wer regelmäßig prüft und dies sauber dokumentiert, trägt nicht nur zur Sicherheit der Badegäste und Beschäftigten bei, sondern gewinnt im Unglücksfall auch Rechtssicherheit.In diesem Sinne bleiben am Mittwoch, 30. November die Hallenbäder Kleinfeldchen, Kostheim, Mainzer Straße sowie das Thermalbad Aukammtal geschlossen.
Gewährleistung der Sicherheit
Grund ist sind die regelmäßig zu absolvierende Übungen zur Gewährleistung der Sicherheit rund um den Badbetrieb. Dazu gehört unter anderem der Check der (1) Anlagen und Einrichtungen zur Wasseraufbereitung und Desinfektion, (2) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, (3) Technische Anlagen und Einrichtungen in Bäder, (4) Geräte und Maschinen und der (5) Persönliche Schutzausrüstungen.
Im Anschluss an die Überprüfung findet ein eine interne Veranstaltung der gesamten Belegschaft statt.
Foto oben 2017 Volker Watschounek
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Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de
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