Die Kommunen können auf Planungssicherheit hoffen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die angekündigten Schritte der neuen Flüchtlingspolitik wirklich umgesetzt werden.
Neue Flüchtlingspolitik. Die gestrigen Bund-Länder-Beratungen in Berlin waren geprägt von Verhandlungen um eine faire, dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Flüchtlingskosten und eine bessere Steuerung und Begrenzung der Migration. Die Ministerpräsidenten der Länder agierten dabei als Anwälte der Kommunen, die dringend Planungssicherheit benötigen – sowohl beim Geld für Unterbringung, Versorgung und Integration der Menschen als auch beim Zugang der Flüchtlinge.
Asylbewerber konsequent zurückführen
Der Bundesregierung ist es nun gelungen, die monatelangen Forderungen der Länder und Kommunen zu erfüllen und die Migration künftig zu steuern und zu begrenzen. Hierfür müssen unter anderem die EU-Außengrenzen besser geschützt werden, über Asylanträge schon an den Grenzen entschieden werden und abgelehnte Asylbewerber konsequent zurückgeführt werden.
Spürbare Fortschritte
Die Bundesregierung hat erste Schritte in diese Richtung angekündigt. Es muss jedoch bei diesem Thema in den nächsten Monaten spürbare Fortschritte geben, nicht zuletzt auf europäischer Ebene. Denn die Städte, Gemeinden und Landkreise brauchen so schnell wie möglich Entlastung. Leider hat sich der Bund nicht bereit erklärt, unmittelbar zu der von den Ländern geforderten Pro-Kopf-Berechnung zurückzukehren. Um die Kommunen dauerhaft zu entlasten, muss jedoch wieder gelten: Je mehr Flüchtlinge kommen, desto mehr Geld muss der Bund künftig zahlen („atmendes System“).
Vier-Säulen-Modell
Bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Juni soll nun eine Arbeitsgruppe an einer neuen Struktur in der Flüchtlingsfinanzierung arbeiten und einen Zwischenbericht vorlegen. Bis November 2023 soll über diese Frage entschieden werden, dann unter hessischem Vorsitz. Alle 16 Länder waren sich jedoch einig darin, an einem Vier-Säulen-Modell festzuhalten, zu dem die vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Geflüchtete zählt. Der Bund zahlt den Ländern und Kommunen bis zur Vorlage der Ergebnisse eine Milliarde Euro – zusätzlich zu den bereits für das Jahr 2023 vereinbarten Geldern.
800 Millionen Euro für die Kommunen
Der Grund für die Finanzierung ist klar: Der Bund allein hält den Schlüssel zur Steuerung und Begrenzung der Migration in der Hand. Solange er diesen Schlüssel nicht ausreichend nutzt, muss er sich an den Kosten der Länder und Kommunen beteiligen. Im vergangenen Jahr hat das Land Hessen rund 800 Millionen Euro an die Kommunen überwiesen – davon waren 500 Millionen Euro vom Land und lediglich 300 Millionen Euro vom Bund. Das zeigt, dass das Land seinen Städten, Gemeinden und Landkreisen zuverlässig zur Seite steht.
Foto oben – Ministerpräsident Boris Rhein ©2023 Sinah Osner
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Artikel zur Ministerpräsidentenkonferenz auf Wikipedia.
Ja, wie gehabt. Seit hier wieder mehr „Flüchtlinge“ auftauchen, sucht man mit dem üblichen Geplänkel zwischen Bund und Länder darüber hinwegzutäuschen, dass die Milliarden neuer Opportunitätskosten nur den Steuerzahler belasten und die humanitären Federn nur die Politker schmücken .