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Polizeikontrollen negativ, Wiesbadens Innenstadt

Corona-Statistik 2020: 14780 Polizeikontrollen

Jugendliche haben sich auf Spielplätzen getroffen. Manche Mutter war mit ihrem Kind unter dem Flatterband zum Spielplatz durchgegangen. Mancher Gastronom konnte einfach nicht „Nein“ sagen. und dann die Maskenpflicht: ahnden oder verwarnen?

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Alles war neu. Die Menschen mussten sich an die Maßnahmen gewöhnen, die Ordnungskräfte daran, bei Polizeikontrollen maßvoll zu handeln. Das Abbild ist nicht immer zu verstehen.

Die Bevölkerung wird Corona-müde. Vergangenen Samstag war die Stadt so gut besucht wie lange nicht. Und von Maskenpflicht war keine Spur. Die einen hielten sich daran, die anderen … In den sozialen Medien fragen sich viele, warum die Stadt hier nicht durchgreife. Wäre doch eine schöne Einnahmequelle, heißt es. Wie in ganz Deutschland geht es den Ordnungskräften aber nicht darum, die Menschen abzuzocken, sondern vielmehr darum zu sensibilisieren und zu deeskalieren. Klar, dass da Verwarnungen bei Polizeikontrollen nicht ausbleiben.

„Die Stadtpolizei hat mit den Kontrollen der Corona-Verordnungen eine Mammut-Aufgabe zu bewältigen. Rund 38 Prozent der Kontrollen standen im vergangen Jahr in einem konkreten Zusammenhang mit Corona. Das entspricht rund 14780 Kontrollen bei denen 6610 Verstöße festgestellt wurden.“  – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Ordnungsdezernent

Wiesbaden hat im vergangenen Jahr 14780 Polizeikontrollen durchgeführt, bei denen der Schwerpunkt auf Corona lag. Die Kontrollen verteilen sich auf Grünanlagen, Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe. Mit 31 Prozent wurden die meisten Kontrollen in Wiesbadens Grünanlagen durchgeführt. Wiesbaden Ordnungsdezernent erklärt dazu, dass das daran liege, dass zu Beginn der Pandemie alle Grünanlagen und auch die Spielplätze geschlossen werden mussten und die Stadtpolizei engmaschig die Einhaltung der Versammlungsverbote kontrolliert haben. Mit der Öffnung der Spielplätze und Sperrflächen sei die Anzahl der Kontrollen in diesen Bereichen dann auf das übliche Maß zurückgegangen.

Ähnlich verhält es sich bei den Gaststätten. Da diese zwischen März und Mai 2020 für den Kundenverkehr geschlossen waren, beschränkten sich Kontrollen der Gaststätten zunächst auf die Feststellung des Sachverhalts. Im Zuge erster Lockerungen ab Mai 2020 traten jedoch zunehmend Überprüfungen anderer Vorschriften wie Datenerfassung von Gästen, Abstandsregelungen innerhalb des Betriebs, Mund-/Nasenschutzpflicht des Personals in den Vordergrund.

„Erst mit Einführung des Lockdown-Light zum 2. November 2020 haben wir wieder die Kontrollmaßnahmen und die Einhaltung der Corona-Verordnungen intensiver überprüft.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Ordnungsdezernent

Mit dem vermeintlichen Abklingen des Infektionsgeschehens in den Sommermonaten folgte dann für die Ordnungskräfte eine gewisse Rückkehr zum Tagesgeschäft. Bildete Corona im April 2020 noch für etwa 83 Prozent aller Einsätze die Basis  der Kontrollmaßnahmen, rechtfertigte die allgemeine Lage in den Folgemonaten eine solch einseitige Ausrichtung unter Vernachlässigung anderer Aufgaben nicht mehr. Im Jahresmittel ergibt sich ein Anteil aller Corona-Kontrollen von 38 Prozent.

Wieder mussten Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe analog zum Frühjahr den Publikumsverkehr einstellen. Neue Kontaktbeschränkungen und folglich die Untersagung von Veranstaltungen, sowie eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in Teilen der Wiesbadener Innenstadt wurden eingeführt, sodass das Ordnungsamt wieder gewissenhaft kontrolliert wurde.

Polizei im Schiffchen in Wiesbaden

Polizei im Schiffchen in Wiesbaden ©2020 Volker Watschounek / Wiesbaden lebt!

 

Maskenpflicht

Der mit Abstand größte Teil der festgestellten Verstöße, etwa 88 Prozent, entfiel im Gesamtjahr 2020 auf den Bereich mangelnder oder unzureichender Mund-/Nasenbereich. Eine entsprechende Verordnung galt für den öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel seit dem 27. April 2020 in ganz Hessen und ab dem 16. November 2020 in Teilen der Wiesbadener Innenstadt auch im Freien. Allein Fußgängerzone und Hauptbahnhof wurden im November und Dezember mehrfach täglich auf Einhaltung dieser Regelung kontrolliert, wobei 2790 Verstöße festgestellt und verfolgt wurden..

„Der Fokus in der Arbeit der Einsatzkräfte lag zunächst stets in Aufklärung und Prävention, erst im nächsten Schritt und zumeist erst einige Tage nach Inkrafttreten der Regelung wurden auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Ordnungsdezernent

Wird die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und festgestellten Verstöße im Jahresverlauf gegenübergestellt, lässt sich beobachten, dass mit zunehmender Pandemiedauer eine stetig zielgerichtetere Streifen-, beziehungsweise Kontrollplanung erfolgte. Das Verhältnis von durchgeführten Kontrollen zu erfassten Verstößen lag im Frühjahr aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang mit vergleichbaren Situationen bei rund 8:1, was bedeutet, dass zwar viele Kontrollen durchgeführt wurden, dabei aber nur wenige Verstöße erfasst werden konnten.

Dieses Bild hat sich gegen Jahresende stark gewandelt, mit hohen Zahlen an Verstößen insbesondere in den Monaten November und Dezember 2020, welche aber in erster Linie auf die Einführung der Mund-/Nasenschutzpflicht in der Fußgängerzone zurückzuführen sind. Gerade in den ersten Tagen nach Einführung war diese Regelung noch nicht allgemein bekannt, weshalb die betroffenen Personen im Rahmen der Ermessensausübung mehrheitlich nicht mit Ordnungswidrigkeitsverfahren belegt, sondern lediglich verwarnt und auf die neue Vorschrift hingewiesen wurden.

Kontrolle nach Ampel-System

Als ursächlich für eine deutlich zielgerichtetere Kontrollplanung ist aber auch das unterjährig eingeführte Ampelsystem zur Einstufung der Notwendigkeit von Betriebsprüfungen zu nennen. So wurde ein Konzept erarbeitet, wonach häufig durch Verstöße aufgefallene Gaststätten-, Einzelhandel-, Kiosk- oder Kosmetik-Betriebe regelmäßigeren Kontrollen unterzogen wurden, als solche Betriebe, welche überwiegend unauffällig oder mehrfach komplett ohne Beanstandung waren.

„Die Stadtpolizei wird auch in 2021 weiterhin Kontrollen nach dem beschriebenen Muster und den aktuell geltenden Verordnungen durchführen, um die Gesundheit und Sicherheit von uns allen zu schützen.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Ordnungsdezernent

Dieses Konzept wird stetig weiterentwickelt und auf neue, der jeweiligen Verordnungslage entsprechende, Bereiche ausgeweitet. Das Ergebnis dieser Differenzierung spiegelt sich im Verhältnis von durchgeführten Kontrollen und festgestellten Verstößen wider, welches als zunehmend positiv zu werten ist. Bezüglich der Werte für November und Dezember ist erklärend anzumerken, dass bei einer Kontrolle durchaus mehrere Verstöße festgestellt werden können. So kann zum Beispiel bei einer Kontrolle zur Versammlungsobergrenze eine Vielzahl von Verstößen geahndet werden. Gleiches gilt für Kontrollen in Restaurants oder Gewerbebetrieben, bei denen ebenfalls bei einer Kontrolle mehrere Verstöße auffallen können.

Foto ©2021 Volker Watschounek / Wiesbaden lebt!

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Die offizielle Internetseite der Stadtpolizei finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.