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FFP2 Maske ©2020 Antonio Cansino auf Pixabay

Corona-Lockerungen in Wiesbaden

Das Land Hessen hat am Mittwoch eine neue Coronavirus-Schutzverordnung erlassen. Sie gilt in ganz Hessen ab dem 25. Juni zunächst für vier Wochen. Unisono hat der Verwaltungsrat das Alkoholkonsumverbot im Schiffchen aufgehoben und die Regeln der Betreuungsangebote angepasst.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Mit den fallenden Inzidenz-Werten kehrt ein Stück Normalität zurück. Das Rathaus öffnet seine Türen und die Fasanerie erhöht die Besucherkapazität. Weitere Corona-Lockerungen …

Mit der neuen hessischen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchu) sind auch in Wiesbaden weitere Corona-Lockerungen möglich. Der Verwaltungsstab der Stadt hat heute analog dazu beschlossen, das Alkoholkonsumverbot im Schiffchen aufzuheben, die Regeln in den städtischen Ganztags- und Betreuungsangeboten an die CoSchuV anzupassen, das Rathaus schrittweise wieder zu öffnen und mehr Besucher in der Fasanerie zuzulassen.

Die CoSchuV löst die Corona-Einrichtungsschutzverordnung und die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBev) ab. Dadurch entfällt die juristische Grundlage für das Alkoholkonsumverbot. Es gilt aktuell noch in der Wiesbadener Altstadt, konkret im Schiffchen. Der Verwaltungsstab der Stadt Wiesbaden hat deshalb beschlossen, die entsprechende Allgemeinverfügung ab Samstag, 26. Juni, aufzuheben.

Ohne Maske im Unterricht

Der Verwaltungsstab hat weiterhin folgende Corona-Lockerungen beschlossen, die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Infektionsschutzmaßnahmen in den städtischen Ganztags- und Betreuungsangeboten an die neue CoSchuV anzupassen. Das bedeutet konkret, dass analog zu den Regelungen in den Schulen Kinder eine Maske nur noch tragen müssen bis zum Betreten des jeweiligen Betreuungsraumes in den Gebäuden, in denen die Ganztags- und Betreuungsangebote stattfinden. Wie auch im Unterricht am Sitzplatz ist das Tragen einer Maske während der eigentlichen Betreuung nicht mehr nötig. Die Testpflicht bleibt wie beim Schulunterricht bestehen. Demnach muss vor der Betreuung ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausnahmen gelten für genesene und geimpfte Personen.

Ins Rathaus mit Luca

Zusätzlich wurde beschlossen, das Rathaus ab Montag, 28. Juni, schrittweise montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr wieder zu öffnen. Die öffentlichen Toiletten im Erdgeschoss können in diesem Zeitraum wieder genutzt werden. Auch der Zugang zu Formularen und Flyern ist wieder möglich. Das gilt ebenso für den Besuch von Kunstausstellungen im Foyer, vorausgesetzt die Besucher melden sich per Luca-App an oder tragen ihre Kontaktdaten in eine Liste ein. Der Gedenkraum kann nach vorheriger Terminvereinbarung besichtigt werden. Die übrigen Bereiche im Rathaus, inklusive Haupttreppe und Seitenfluren, bleiben zunächst für die Bürgerinnen und Bürger gesperrt. Im kompletten Rathaus muss eine medizinische Maske – OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 jeweils ohne Ausatemventil – getragen werden.

2400 Besucher pro Tag

Die Fasanerie kann ab Montag, 28. Juni, von mehr Personen als bisher besucht werden. Die Anzahl der kostenlosen Tickets wird auf 600 Stück pro Zeitfenster erhöht. Dies bedeutet, dass insgesamt 2400 Besucher pro Tag Einlass erhalten. Die Einlasszeiten sind täglich in den Zeitfenstern 9:00 bis 11:00 Uhr, 11:00 bis 13:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr. Es wird gebeten, die Dauer des Aufenthalts in der Fasanerie auf maximal drei Stunden zu beschränken, damit auch andere Personen eine Chance auf einen Parkbesuch haben. Jeder Besucher – auch Kinder – benötigt ein Ticket, damit die maximale Personenzahl überwacht werden kann. Tickets gibt es online zu bestellen. Alle Personen werden gebeten, sich an die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

Fasanerie, Online-Ticketing

Maskenpflicht an Bushaltestellen entfällt

Ferner entfällt die Maskenpflicht an Bushaltestellen. In ÖPNV-Fahrzeugen, also zum Beispiel in den Bussen von ESWE Verkehr oder in Bahnen, muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Das gilt unter anderem auch in Taxen, auf Passagierschiffen und –fähren sowie in den zugehörigen Zugangs- und Stationsgebäuden sowie in Tiefbahnhöfen und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten.

Foto oben: ©2020 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Corona-Nachrichten finden Sie untre www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.