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Brutschutz für wild lebende Tiere

 – Verbot von Heckenschnitt und Baumfällungen

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Der eine fürs Auge, der andere für die Natur. In beiden Fällen gilt, während der Hauptbrutzeit bis Oktober genießen Vögel einen besonderen Brutschutz.

Haben Sie Ihren Garten in den letzten Wochen auf Vordermann gebracht? Nein? Dann ist es jetzt zu spät, denn in Deutschland drohen saftige Bußgelder, wenn nach dem 1. März Hecken stark beschnitten oder entfernt werden. Schließlich beginnt mit dem 1. März die Zeit, in der Vögel brüten und Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen. Tiere genießen jetzt Brutschutz.

Brutzeit gleich Schonzeit

In der Brut- und Setzzeit müssen Gärtner ein besonderes Augenmerk darauf legen, wild lebende Tiere zu schützen und die Brut und Aufzucht nicht zu stören. Das gilt auch für Wandersleute und Spaziergänger. Wer zu Fuß oder mit dem Rad in der Natur unterwegs ist, sollte auf den Wegen bleiben und Hunde an der Leine führen.

Nur kosmetische Korrekturen

Ebenso greift jetzt das Verbot lebende Zäune, Gebüsche, Hecken und andere Gehölze zu schneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Die Gewächse sind wichtige Lebensräume zahlreicher heimischer Insekten, Vögel und Kleinsäugetiere, die es wirkungsvoll zu schützen gilt. Bäume, die außerhalb des Waldes, oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen ebenfalls nicht beseitigt oder erheblich eingekürzt werden. Das Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und gilt bis zum 30. September eines Jahres.

Form- und Pflegeschnitte

Zulässig sind in diesem Zeitraum notwendige Form- und Pflegeschnitte. Dies bedeutet, dass nur der in der laufenden Vegetationsperiode entstandene Zuwachs entfernt werden darf. Die Hecken und Gebüsche sind dabei vorher auf Brut und Lebensstätten zu kontrollieren. In Bereichen, in denen sich Nester befinden ist auf einen Rückschnitt zu verzichten, um eine Störung zu vermeiden.

Baumschutzsatzung

Um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden, empfiehlt das städtische Umweltamt sämtliche Pflegemaßnahmen an Bäumen, die nicht der Verkehrssicherung dienen, in den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zu legen. Auf die Vorschriften der Wiesbadener Baumschutzsatzung wird ergänzend verwiesen.

Saftige Strafen bei Verstoß

Ein Verstoß gegen das Gesetz gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Die Höhe des Bußgelds ist vom Bundesland und der Höhe der Hecke abhängig. So können für das Beschädigen oder Beseitigen einer Hecke in entsprechenden Gebieten teilweise bis zu 15000 Euro fällig werden.

Bundesland Bußgelder für illegale Beseitigung
oder Beschädigung von Hecken
Baden-Württemberg (keine Angaben)
Bayern 50 Euro bis 15.000 Euro
Berlin (keine Angaben)
Brandenburg 50 Euro bis 1.000 Euro
Bremen 50 Euro bis 7.500 Euro
Hamburg (keine Angaben)
Hessen (keine Angaben)
Mecklenburg-Vorpommern 100 Euro bis 100.000 Euro
Niedersachsen 50 Euro bis 25.000 Euro
Nordrhein-Westfalen 40 Euro bis 12.500 Euro
Rheinland-Pfalz 52 Euro bis 10.260 Euro
Saarland 50 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen 50 Euro bis 15.000 Euro
Sachsen-Anhalt (keine Angaben)
Schleswig-Holstein (keine Angaben)
Thüringen (keine Angaben)

(Quelle Bußbeldinfo.de, Stand 02-2022) 

Bild oben @2022 Pixabay

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Die Wiesbadener Baumschutzsatzung finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.