Der eine fürs Auge, der andere für die Natur. In beiden Fällen gilt, während der Hauptbrutzeit bis Oktober genießen Vögel einen besonderen Brutschutz.
Haben Sie Ihren Garten in den letzten Wochen auf Vordermann gebracht? Nein? Dann ist es jetzt zu spät, denn in Deutschland drohen saftige Bußgelder, wenn nach dem 1. März Hecken stark beschnitten oder entfernt werden. Schließlich beginnt mit dem 1. März die Zeit, in der Vögel brüten und Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen. Tiere genießen jetzt Brutschutz.
Brutzeit gleich Schonzeit
In der Brut- und Setzzeit müssen Gärtner ein besonderes Augenmerk darauf legen, wild lebende Tiere zu schützen und die Brut und Aufzucht nicht zu stören. Das gilt auch für Wandersleute und Spaziergänger. Wer zu Fuß oder mit dem Rad in der Natur unterwegs ist, sollte auf den Wegen bleiben und Hunde an der Leine führen.
Nur kosmetische Korrekturen
Ebenso greift jetzt das Verbot lebende Zäune, Gebüsche, Hecken und andere Gehölze zu schneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Die Gewächse sind wichtige Lebensräume zahlreicher heimischer Insekten, Vögel und Kleinsäugetiere, die es wirkungsvoll zu schützen gilt. Bäume, die außerhalb des Waldes, oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen ebenfalls nicht beseitigt oder erheblich eingekürzt werden. Das Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und gilt bis zum 30. September eines Jahres.
Form- und Pflegeschnitte
Zulässig sind in diesem Zeitraum notwendige Form- und Pflegeschnitte. Dies bedeutet, dass nur der in der laufenden Vegetationsperiode entstandene Zuwachs entfernt werden darf. Die Hecken und Gebüsche sind dabei vorher auf Brut und Lebensstätten zu kontrollieren. In Bereichen, in denen sich Nester befinden ist auf einen Rückschnitt zu verzichten, um eine Störung zu vermeiden.
Baumschutzsatzung
Um Konflikte mit dem Artenschutz zu vermeiden, empfiehlt das städtische Umweltamt sämtliche Pflegemaßnahmen an Bäumen, die nicht der Verkehrssicherung dienen, in den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zu legen. Auf die Vorschriften der Wiesbadener Baumschutzsatzung wird ergänzend verwiesen.
Saftige Strafen bei Verstoß
Ein Verstoß gegen das Gesetz gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Die Höhe des Bußgelds ist vom Bundesland und der Höhe der Hecke abhängig. So können für das Beschädigen oder Beseitigen einer Hecke in entsprechenden Gebieten teilweise bis zu 15000 Euro fällig werden.
Bundesland | Bußgelder für illegale Beseitigung oder Beschädigung von Hecken |
---|---|
Baden-Württemberg | (keine Angaben) |
Bayern | 50 Euro bis 15.000 Euro |
Berlin | (keine Angaben) |
Brandenburg | 50 Euro bis 1.000 Euro |
Bremen | 50 Euro bis 7.500 Euro |
Hamburg | (keine Angaben) |
Hessen | (keine Angaben) |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 Euro bis 100.000 Euro |
Niedersachsen | 50 Euro bis 25.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 40 Euro bis 12.500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 52 Euro bis 10.260 Euro |
Saarland | 50 Euro bis 10.000 Euro |
Sachsen | 50 Euro bis 15.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | (keine Angaben) |
Schleswig-Holstein | (keine Angaben) |
Thüringen | (keine Angaben) |
(Quelle Bußbeldinfo.de, Stand 02-2022)
Bild oben @2022 Pixabay
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Die Wiesbadener Baumschutzsatzung finden Sie unter www.wiesbaden.de.