Seit dem 16. März dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und attestiert Impfunfähige in Krankenhäusern, Altenheimen oder Arztpraxen arbeiten. Sonst gilt ein Arbeitsverbot.

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem 15. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, ambulante (Zahn-) Arztpraxen, Pflegedienste oder Rettungsdienste für nicht Geimpfte ein allgemeines Arbeitsverbot. Nicht geimpfte Beschäftigte dürfen seitdem auch nicht mehr eingestellt werden. Inwieweit das Auswirkungen auf die städtischen Einrichtungen hat, ist unbekannt. Unabhängig davon hat der Magistrat am 15. März beschlossen, zusätzliches Personal im Gesundheitsamt für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz (IfsG) bereitzustellen. Damit reagiert die Stadt Wiesbaden auf einen kurzfristigen Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI), den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sicherzustellen.

„Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat der Magistrat auf meinen Vorschlag hin das Personalkontingent im Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung um vier Vollzeitstellen für die Dauer von zwei Jahren erhöht.“ – Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Nicht geimpfte Personen, die in Einrichtungen oder Unternehmen nach Paragraf 20a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 IfSG tätig sind, dazu verpflichtet, einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis, das eine medizinische Kontraindikation bescheinigt vorzulegen. Die persönlichen Daten von Personen, die diesen Nachweis am 15. März noch nicht erbracht haben, werden an das Gesundheitsamt übermittelt, ebenso wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises bestehen.

„Die Personal- und Sachkosten für die Jahre 2022 und 2023 werden nicht aus der allgemeinen Finanzwirtschaft zugesetzt, sondern sind aus dem Dezernatsbudget – den Überleitungsmitteln – zu tragen.“ –  Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Die Meldungen an das Gesundheitsamt sollen ausschließlich über das elektronische Meldesystem ekom21 erfolgen. Betroffene Einrichtungen und Unternehmen erhalten über die Homepage der Stadt unter Einrichtungsbezogene Impfpflicht | Landeshauptstadt Wiesbaden Zugang sowie weitere Informationen zum elektronischen Meldesystem ekom21. Zur Nutzung von ekom21 ist zunächst eine Registrierung im Portal notwendig. Im Anschluss an eine erfolgreiche Registrierung können Meldungen an das Gesundheitsamt übertragen werden. Der Meldeprozess ist ab sofort freigeschaltet.

Foto oben ©2022 Pixabay

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Eine Übersicht mit Impfstellen in Hessen findet Sie unter soziales.hessen.de.

 

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