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Fördermittel für kulturelle Bildung an Schulen

80000 Euro für kulturelle Bildung

Theaterprojekte sind ebenso förderungswürdig wie Filmprojekte. Musische Projekte ebenso wie bildende Künste. Um Schülern abseits des Schulalltags Einblicke in die Kulturvielfalt zu geben, förder die Stadt an Schulen kulturelle Projekte.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Fördermittel: Die Idee ist da, Konzept und Geld fehlen. Kein Problem, es muss nicht gleich zu Beginn des Schulhalbjahrs 2021/2022 beginnen.  

Schulen beantragen die Fördermittel, Kultureinrichtungen und Kulturschaffende kooperieren. Die Stadt Wiesbaden fördert mit 80000 Euro Projekte, die bei Schülern Neugier für Künste wecken, Kenntnisse über Kunst und Kultur vermitteln und die aktive Auseinandersetzung mit kulturellen und künstlerischen Themen oder einzelnen Künstenermöglichen. Insbesondere werden dabei Projekte gefordert, bei denen Schuler in die Entwicklung eines Projekts mit einbezogen werden und so Erfahrungsräume zur Selbstfindung bzw. experimentelle Phasen beinhalten.

Voraussetzungen

Kulturschaffende, die sich angesprochen fühlen, müssen mit ihren Ideen an eine Schule wenden. Nur diese können die Fördermittel beantragen. Zu beachten ist, dass der kooperierende Künstler eine künstlerische Ausbildung oder pädagogische Qualifikation nachzuweisen hat und das Projekt von Schulseite personell durch Lehrer oder eine Person der Schulsozialarbeit unterstützt wird.

Persönlichkeitsentwicklung

Im Rahmen des Projekts soll den Schülern die Möglichkeit zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung gegeben werden. Die Inhalte sollen die kulturelle Wahrnehmungsfähigkeit und grundlegenden Kompetenz für den Zugang zu Kunst und Kultur stärken. Über die Erfahrungen, die die Schüler machen, sollen ihnen positive Erlebnisse mit nachwirkenden, unvergesslichen Erinnerungen gegeben werden. Sinnfrei klarzustellen ist, dass sich das Angebot an alle Schüler richtet. Zwecks Erhöhung der Teilhabechancen Benachteiligter gelten niedrige Zugangsschwellen als selbstverständlich.

Antrag stellen

Anträge für Projekte, die im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 beginnen, können ab sofort an das Kulturamt, Schillerplatz 1-2, 65185 Wiesbaden, E-Mail an kultur@wiebaden.de, gerichtet werden. Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Einsendeschluss ist der 10. Februar 2022.

Bis zu 800 Euro

Über die Anträge entscheidet das Dezernat für Schule und Kultur auf Basis der Empfehlungen eines Fachgremiums aus verschiedenen Sparten. Über kleinere Projekte mit einem finanziellen Rahmen von bis zu 800 Euro entscheidet das Kulturamt in Eigenverantwortung, sodass diese unabhängig von der Entscheidung des Gremiums an die oben genannte Adresse gerichtet werden können,

Förderleitlinien und Zielsetzungen

  1. Die Landeshauptstadt Wiesbaden fördert Projekte der Kulturellen Bildung, denen eine Kooperation zwischen einer Wiesbadener Schule einerseits und einer Kultureinrichtung, einem Kulturverein oder freien Künstler/innen andererseits zugrunde liegt.Die Projekte sollen Neugier für die Künste wecken, Kenntnisse über Kunst und Kultur vermitteln und eine aktive Auseinandersetzung mit kulturellen und künstlerischen Themen oder einzelnen Künsten ermöglichen.
  2. Passend zum Inhalt können die Projekte kurzfristig (z.B. Workshop o.ä.), mittelfristig (z.B. Schul-Halbjahr) oder langfristig sein. Eine Anschlussförderung ist prinzipiell möglich, sofern eine Evaluation mit Teilhabe der Rezipient/innen vorangegangen ist.
  3. Insbesondere werden Projekte gefördert, bei denen eine Partizipation der Schüler/innen in Form von Mitentwicklung des Projekts stattfindet, die Erfahrungsräume zur Selbstfindung bzw. experimentelle Phasen beinhalten und in denen Prozess und Ergebnis gleichwertig gesehen werden.
  4. Die Projekte sind Kooperationsprojekte. Kontinuität und Verlässlichkeit müssen von allen Seiten ebenso gewährleistet sein wie Professionalität und Qualität.Von Seiten der Kulturschaffenden werden künstlerische Ausbildung und pädagogische Qualifikation entweder über einen entsprechenden Abschluss oder über mehrjährige Erfahrung nachgewiesen.Die Schule stellt die personelle Unterstützung durch Lehrer/innen oder eine Person der Schulsozialarbeit o.ä. sicher. Die räumliche Verortung kann, muss aber nicht in der Schule sein.
  5. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich von Seiten der Schule; diese kann die Antragstellung auch auf den jeweiligen Förderverein o.ä. delegieren.
  6. Die Ergebnisse der Projekte werden dokumentiert (z.B. Aufführung, Foto, Ausstellung, Kurzbericht).
  7. Die Antragsteller/in trägt einen Eigenbeitrag mindestens in Höhe von 10 % des Gesamtvolumens bei.
    Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Es gelten die städtischen Förderrichtlinien.
  8. Gefördert werden Projekte, die sich methodisch und thematisch an der Altersstruktur der Rezipient/innen orientieren.

Die Zielschwerpunkte im Einzelnen:

9.1. Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung

  • Kulturelle Bildung zur Entfaltung und Entwicklung der Persönlichkeit und der Motivation zur gesellschaftlichen Mitverantwortung
  • Förderung von Schlüsselkompetenzen wie kreatives Denken, selbstbewusstes Handeln, soziales Verhalten, Gestaltungsfähigkeit
  • Stärkung der kulturellen Wahrnehmungsfähigkeit und grundlegenden Kompetenz für den Zugang zu Kunst und Kultur

9.2. Nachhaltigkeit und Sichtbarkeit

  • Stärkung eines kulturellen Schulprofils, welches nach außen wirken kann
  • Positive Erlebnisse und nachwirkende, unvergessliche Erinnerungen im Lebensraum Schule durch die Präsentation der Ergebnisse
  • Konkretheit und Sinnlichkeit schaffen Grundlage einer besonders attraktiven Form des lebenslangen Lernens

9.3. Teilhabe und Chancengleichheit

  • Angebote für ALLE Schüler/innen als selbstverständliche und stetige Bestandsteile
  • Niedrige Zugangsschwellen zur Erhöhung der Teilhabechancen Benachteiligter
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenswelten, Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit und Diversität

9.4. Interkulturelle Toleranz

  • Förderung der Neugierde für andere Kulturen
  • interkulturelle Toleranz ohne Assimilationsdruck, insbesondere durch die Möglichkeit nonverbaler Ausdrucksformen
  • Chance, Potentiale und Ressourcen sichtbar zu machen

Antragsverfahren und Fachgremium

Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn. Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung sowie ein Kosten- / Finanzierungsplan beizufügen.

Über die Anträge entscheidet das Dezernat für Schule und Kultur auf Basis der Empfehlungen eines Fachgremiums, das möglichst aus den Sparten

 Musik
 Darstellende Kunst / Theater
 BildendeKunst
 Literatur
 Film/NeueMedien
 sowieeinerVertreter/indesKulturamts

zusammengesetzt ist.

Das Gremium sollte mindestens mit vier, maximal mit sechs Personen besetzt sein, die vom Dezernat für Schule und Kultur berufen werden. Es kommt mindestens zweimal im Jahr auf Einladung des Kulturamtes zusammen und entscheidet über die Anträge, die im Kulturamt eingegangen sind.

Über Anträge mit einem beantragten Förderbetrag von bis zu 800 € kann das Kulturamt eigenverantwortlich entscheiden.

Bei der Auswahl der Projekte werden möglichst die verschiedenen Sparten und Altersgruppen berücksichtigt, sofern dies die Anträge zulassen.

Foto oben ©2022 Bild von Núcleo N7 auf Pixabay

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Weitere Informationen zu Bildungsgleichheit der Geschlechter finden Sie www.bpb.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.