Der Grenzwert liegt bei 350. In Wiesbaden liegt die Sieben-Tages-Inzidenz heute bei 390. Von Sonntag an gelten in der Stadt stricktere Corona-Regeln und weitere Einschränkungen.
Die Hotspot-Regeln des Landes Hessen, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 greifen, betreffen nicht nur Fußgängerzonen und Alkoholverbote an bestimmten Plätzen. Wiesbadens Kultureinrichtungen sind mit sämtlichen Veranstaltungen ebenso betroffen und machen weitere Einschränkungen.
2G-Plus bei allen Veranstaltungen
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Stadt Wiesbaden die 2G plus-Regel. Dies bedeutet, dass Personen mit einem mit gültigem vollständigen Impfstatus, mit Genesenenstatus-Nachweis, (Schul-)Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Vorschulkinder Zugang zur Veranstaltung erhalten, wen sie eine tagesaktuellen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt!) vorweisen können. Geboosterte Personen, die ihre Drittimpfung erhalten haben (auch hier ist der Nachweis für den Einlass verpflichtend), sind von der tagesaktuellen Testpflicht befreit. Außerdem besteht während des gesamten Besuchs bzw. der gesamten Veranstaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske bzw. FFP2-Maske).
Betroffen von den Regelungen sind folgende Veranstaltungsorte beziehungsweise Einrichtungen:
• Artothek
• Caligari
• Kunsthaus
• Literaturhaus Villa Clementine
• Musikbibliothek
• Stadtarchiv
• Stadtbibliothek
• Kulturforum
• Stadtmuseum am Markt (sam)
• Marleen
Es wird um Beachtung dieser Regelung gebeten, um allen Besuchern, Mitarbeitern einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Foto: ©2022 Volker Watschounek
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