Menü

kalender

Dezember 2024
S M D M D F S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031  

Partner

Partner

/* */
Jugendparlament – Briefwahl.-Tim-Reckmann-flickr-CC-BY-20.Briefwahl

Stichtag: 4. März 2022: Das Jugendparlament wählt

Mancher Name ist bereits bekannt. Die Wahlunterlagen sind bald unterwegs. Damit beginnt die heiße Phase des Wahlkampfs – um die Plätze im Jugendparlament. Wer sich wie für Euch einsetzet, wer welche Ziele verfolgt ,… die Facebook-Profile der Bewerber verraten viel.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Die Legislaturperiode vom Jugendparlament neigt sich dem Ende –. Im Januar wurden die Wahlunterlagen verschickt. Schon ein Blick darauf geworfen, schon geantwortet?

Nachdem die Unterlagen für die Briefwahl vom neuen Jugendparlament fertiggestellt wurden, werden die Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten verschickt. Die Briefwahlunterlagen werden in Fensterbriefumschlägen mit Freimachungsvermerk versandt. Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, bei der Postdurchsicht besonders auf diese Briefsendung zu achten, damit sie nicht irrtümlich für eine Werbesendung gehalten wird.

Ausschließlich als Briefwahl

Da die Jugendparlamentswahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird, erhalten alle rund 23.000 Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen, d.h. ein Antrag ist nicht erforderlich.

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
– einem Stimmzettel
– dem Wahlschein, mit Versicherung zur Briefwahl
– dem blauen Stimmzettelumschlag
– dem gelben Wahlbrief und
– einem Infoblatt „Merkblatt für die Briefwahl“.

Zurückschicken nicht vergessen

Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens Freitag, 4. März, 18 Uhr, dem Wahlamt zurückgesandt werden. Wahlbriefe, die später eingehen, können bei der Ergebnisermittlung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ersatz von verlorenen Briefwahlunterlagen ist nur gegen schriftliche Erklärung der/des Wahlberechtigten möglich, dass sie/er im Falle des Wiederauffindens der Originalunterlagen diese nicht zu einer zweiten Stimmabgabe verwendet, sondern vernichtet.

Wer Fragen zur Jugendparlamentswahl oder bis Montag, 14. Februar, keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, trotzdem aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen.

Keine Wahlunterlagen erhalten

Wahlberechtigt zur Jugendparlamentswahl sind alle Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die zwischen dem 22. Januar 2000 und dem 21. Januar 2008 geboren und mit Hauptwohnung in Wiesbaden gemeldet sind. Das Wahlrecht besitzen somit auch alle ausländischen Jugendliche Wiesbadens.

Wahlergebnis

Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Jugendparlamentswahl findet am Montag, 7. März, im Haus der Vereine, Im Wiesengrund 14, statt.

Foto oben: Briefwahl / Tim Reckmann / CC-BY-SA 2.0 / Flickr

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Mitte lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite vom Jugendparlament Wiesbaden finden Sie unter jupa-wiesbaden.de.

 

Diskutieren Sie mit

Kommentar verfassen

error: Inhalt ist geschützt!