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Live Pressebonferenz Volker Bouffier

Volker Bouffier informiert über die Beschlüsse

Ministerpräsident Volker Bouffier hatte bereits angekündigt, dass ab Samstag die Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen für Geimpfte und Genesene gelockert werden. Welche Lockerungen sonst noch gelten, heute ab 17:00 Uhr live.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Volker Bouffier: Die Testpflicht beim betreten von Heimen fällt weg. In den Zimmern der Bewohner ist die Maskenpflicht aufgehoben. Die Zahl dert täglichen Besuche wird nicht mehr beschränkt.

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung tagt angesichts der landesweit sinkenden Inzidenzzahlen und berät über Regelungen, die in Hessen in Kraft treten sollen, sobald die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Über die entsprechenden Landtags-Beschlüsse werden der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Anschluss gegen 17:00 Uhr in einer Pressekonferenz in der Hessischen Staatskanzlei informieren. Wir übertragen die Pressekonferenz  live. Wenn aus dem Landtag im Vorfeld etwas zu hören ist werden wir Sie auf Wiesbaden lebt! informieren.

Live: Volker Bouffier, 17:00 Uhr

 

Lockerungen der Corona-Regeln

Ministerpräsident Volker Bouffier hatte bereits angekündigt, dass von Samstag an die Besuchsbeschränkungen in den hessischen Alten- und Pflegeheimen für Geimpfte und Genesene gelockert werden. Unter anderem fällt für Besucher die Testpflicht vor dem Betreten der Heime weg. In den Zimmern der Bewohner gilt dann auch keine Maskenpflicht mehr. Außerdem wird die Zahl der täglich möglichen Besuche nicht mehr beschränkt.

Stufenplan Bouffier

Für Kreise und Städte, die nach dem 17. Mai nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse fallen, gilt Hessens Zwei-Stufenmodell. In der ersten Stufe sind für alle Bereiche erste Lockerungen beschlossen. Unterschreitet ein Kreis 14 Tage nach der Stufe 1 die Inzidenz von  100 gelten die regeln der Stufe 2. Ersatzweise kann die Zeitspanne auch damit verkürzt werden, wenn ein Kreis fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter der Inzidenz von 50 liegt.

Kontaktbeschränkungen

Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)
Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)

Einkaufen / Einzelhandel

Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang
Übriger Einzelhandel: Click and meet, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen
Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen

Gastronomie/Tourismus

Stufe 1: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Stufe 2: Gastronomie innen –  mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Gastronomie draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen.
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Sport

Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen.
Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich

Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Kultur und Freizeit

Stufe 1: Draußen Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks mit Auflagen und Anmeldung geöffnet.
Drinnen Museen, Schlössern, Zoos mit Anmeldung & medizinischer Maske, Test empfohlen.

Stufe 2: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.

Veranstaltungen

Stufe 1: Drinnen, nur zu bestimmten Zwecken – mit Auflagen – möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse)
Draußen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich

Stufe 2: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen

Dienstleistungen / Körperpflege

Stufe 1: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test
Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen

Kita

Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule

Stufe 1: Klasse 1-6: Präsenz, Klasse: 7-11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz,
Testpflicht: 2 x pro Woche
Stufe 2: Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche

Foto oben: HR Fernsehen

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Aktuelle Cornona-Informationen aus Hessen gibt es online unter www.hessen.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.