Viele streben sich. Kein Wunder: Mit 14,2 Milliarden Euro erzielten die Gemeinden in Deutschland 2018 Jahr die bisher höchsten Grundsteuereinnahmen seit 1991.
Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten kommunalen Steuer. Allein das Land Berlin nimmt mit ihr jährlich etwa 820 Millionen Euro ein. Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muss die Steuer neu geregelt werden. Wie die Neuregelung aussehen kann, wird heiß diskutiert. Im Land Berlin, möchte die Landesregierung die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter abschaffen.
„Die Forderung, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, ist nicht neu. Gerade im Kontext der anstehenden Reform der Grundsteuer wurde sie bereits mehrfach erhoben. Um es klar zu sagen: Ich lehne solch ein Vorhaben entschieden ab!“ – Ministerpräsident Volker Bouffier
Würde man die Umlagefähigkeit der Grundsteuer streichen, bliebe nur noch eine einseitige zusätzliche Strafsteuer für Grundstückseigentürmer. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie nach Statistiken des Mieterbundes nicht einmal 20 Cent im Monat pro Quadratmeter. Daran wird sich auch durch die Grundsteuerreform nichts ändern.
„Aufgrund der einseitigen Belastung erachte ich es als wenig sinnvoll, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer mit dem Ziel den Mietenanstieg zu begrenzen, in den Blick zu nehmen. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit wäre Symbolpolitik ohne Wirkung für die Mieter, die dann im Zweifel sogar eine höhere Miete zahlen müssten.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier
Mit seinen Aussagen verweist Hessens Ministerpräsident darauf, dass eine Streichung der Umlagefähigkeit am Ende sogar Nachteile für die Mieter mit sich bringen könne: Das aber sollte doch gerade vermieden werden! Bei neuen Mietverträgen sei davon auszugehen, dass viele Vermieter versuchten, die nicht mehr umlagefähige Grundsteuer in die Kaltmiete einzupreisen.
„Je mehr Neuvermietern es gelingt, die Grundsteuer – zumindest zum Teil – in die Kaltmiete einzupreisen, desto stärker steigt in den Mietspiegeln die durchschnittliche Kaltmiete. Diese ist jedoch Referenz für die Mietanpassungen auch bei den bereits bestehenden Mietverhältnissen, bei denen aus aus Gründen des Vertrauensschutzes bei den bisherigen Umlageregelungen bleiben muss.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier
Die Bestandsmieter laufen damit Gefahr, doppelt belastet zu werden. Einmal zahlen sie die Grundsteuer direkt über die Umlage und zusätzlich noch einmal über eine höhere Miete. Das könne nicht im Sinne des Erfinders sein! Gerade weil Bouffier keine Zusatzbelastungen für Mieter möchte, stelle er sich gegen solch eine Neuregelung.“
„Eine zeitnahe Einigung, die so dringend benötigt wird, ist dann noch in viel weiterer Ferne. Wir Hessen wollen eine möglichst einfache und gerechte, für Bürger und Wirtschaft nachvollziehbare und für die Verwaltung handhabbare Grundsteuer.“ – Dr. Thomas Schäfer, Hessens Finanzminister
Die Reform der Grundsteuer ist ein hochkomplexes Vorhaben. Und die Zeit für eine Neuregelung renne Hessen weg. Bis zum Jahresende müsse der Gesetzgeber eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht haben. Die Reform der Grundsteuer sollten wir deshalb jetzt nicht noch mit anderen Themen überfrachten, so Schäfer abschließend.
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