Kontakte sollen reduziert werden. Gleichzeitig muss die Wirtschaft am Laufen gehalten werden. Dazwischen: Eltern, Erzieher und Kita-Träger, die die Frage der Notbetreuung klären müssen.
Mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes, der Bundesnotbremse am Freitag, 23. April, wird auch die Schließung von Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Horten geregelt. In Wiesbaden liegt die 7-Tage-Inzidenz seit Ende der vergangenen Woche an drei aufeinander folgenden Tagen bei einem Wert von über 165. Auf Grundlage der Bundesnotbremse hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration nun festgelegt, dass Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Horte ab Dienstag, 27. April, bis auf weiteres geschlossen werden.
„Da die Eltern in der Kürze der Zeit nicht alle die Möglichkeit haben, über Nacht die geforderten Nachweise der Arbeitgeber zu erlangen, reicht in den städtischen Kitas in dieser Woche die Glaubhaftmachung der Erfüllung der genannten Umstände aus. Die entsprechenden Nachweise müssen bis zum 30. April 2021 bei der Leitung der Kindertagesstätte nachgereicht werden.“ – Christoph Manjura, Sozialdezernent
Eltern können jedoch eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Anspruch auf Notbetreuung haben berufstätige oder studierende Eltern, die die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können sowie Eltern von Kindern mit Behinderung und entsprechenden Maßnahmen der Eingliederungshilfe sowie Eltern, bei denen die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls notwendig ist sowie Eltern, für die der Wegfall der Betreuung eine besondere Härte darstellt. Berufstätige Eltern müssen hierfür eine vom Arbeitgeber unterschriebene Bescheinigung vorlegen.
„In einer Besprechung mit den freien Trägern am Dienstagmorgen werde die Abteilung Kindertagesstätten im Amt für Soziale Arbeit darum bitten, in dieser Woche ebenfalls einen pragmatischen Umgang mit den Arbeitgeberbescheinigungen zu wählen.“ – Christoph Manjura, Sozialdezernent
Ergänzend teilt der Sozialdezernent mit, dass die Regelungen des Landes Hessen nicht zwischen Home Office und Präsenz am Arbeitsplatz unterscheiden. Auch gebe es das Kriterium systemrelevanter Berufe nicht mehr. Allen sei klar, dass die neue Situation den Eltern und vor allem den Kindern viel abverlange. Manjura bittet alle betroffenen darum, weiterhin solidarisch zu bleiben. Ebenso ruft er die Eltern dazu auf, weiterhin Verständnis für die Erzieher in den Einrichtungen aufzubringen. Die Mitarbeiter sind darum bemüht, unter den schwierigen und stetig wechselnden Vorgaben den Kindern eine möglichst gute Zeit in ihrer Kita zu ermöglichen und so dem Bildungsauftrag gerecht zu werden.
Ende der Notbetreuung
Die Notbetreuung endet, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 unterschreitet – und zwar am übernächsten Tag – also frühestens nach sieben Tagen. Die Feststellung erfolgt über das Land Hessen.
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