Wieder ein Buch in die Hand nehmen. Sich mit der Bibliothekarin über Neuerscheinungen austauschen. Empfehlungen der Stadtbibliotheken folgen und tief in Geschichten eintauchen.
Im Juni zur Wiedereröffnung waren die Werte deutlich niedriger. Gemäß der neuen Corona-Regeln des Landes Hessen und der aktuellen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden dürfen bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (3G-Regel) die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen betreten. Diese Regelung gilt auch für den Besuch der Stadtbibliotheken Wiesbaden. Die Zahl der Besucher bleibt gleich. Das heißt, die Zahl der Bibliotheksbesucher ist auf 50 reglementiert. Die Besucher müssen sich wie gehabt vor dem Stöbern in eine Liste mit allen relevanten Kontaktdaten eintragen. Die Regeln gelten für alle Besucher ab sechs Jahre. Die nach Schuljahresbeginn von den Schulen für die Schüler ausgestellten Hefte mit Testnachweise werden als Nachweis akzeptiert.
Corona-Testheft
Hessen führt zum Schuljahresbeginn das sogenannte Corona-Testheft ein. Darin können Schüler ab dem neuen Schuljahr ihren negativen Corona-Selbsttest, der anfangs dreimal pro Wochen von den Schülern durchgeführt wird, vom Lehrer dokumentieren lassen. Mit diese regelmäßigen Testungen in der Schule fallen weitere Nachweise weg: etwa für den Kinobesuch, beim Essen gehen oder auch beim Friseur. So solle das Leben für Kindern und Jugendliche erleichtert werden, erklärte Kultusminister Alexander Lorz Anfang der Woche.
Foto oben ©2021 Volker Watschounek
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