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Mit dem Fahrrad über die Theodor-Heuss-Brücke

Der Verkehr über die Theodor-Heuss-Brücke ist für die Zeit der Sanierungsarbeiten geregelt. Fahrradfahrer dürfen und sollen die Fahrbahn der PKWs mit benutzen. Auf dem Gehweg ist nur Schieben erlaubt.

Redaktion 7 Jahren vor 0

Gelbe Rad-Piktogramme zeigen den Verkehrsteilnehmern an, dass während der Sanierungsarbeiten auch Radfahrer die Fahrbahn der Theodor-Heuss-Brücke benutzen dürfen.

Die Theodor-Heuss-Brücke verfügt in der Regel über zwei Bürgersteige, auf denen sowohl Fuß- und Radverkehr zugelassen sind. Wie mehrfach berichtet, steht während der Sanierung in den Sommerferien nur ein Bürgersteig zur Verfügung. Das Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern verdoppelt sich – in welchem Maße sich die Gefahrenlage potenziert… Insbesondere durch den frontal entgegenkommenden Radfahrverkehr entstehen gefährliche Konfliktsituationen.

Mischverkehr über die Theodor-Heuss-Brücke

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hat das Straßenverkehrsamt Wiesbaden entschieden, dass Radfahrer temporär sowohl Richtung Mainz als auch Richtung Wiesbaden mit auf der jeweiligen Fahrbahn fahren dürfen. Aufgrund der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich auf 30 km/h ist dieser Mischverkehr aus Sicht des Wiesbadener Straßenverkehrsamts vertretbar.

Schieben, nicht Fahren

Sollten Radfahrer zur eigenen Sicherheit lieber den Gehweg benutzen wollen, muss das Fahrrad hier geschoben werden. Während der Sanierungsarbeiten ist es nicht zulässig, auf dem Bürgersteig mit dem Fahrrad zu fahren.

Rad-Piktogramme in Signalfarbe

Um Radfahrer und Autofahrer darauf hinzuweisen, dass auf den Fahrbahnen Fahrrad gefahren werden darf und soll, wurden jetzt zur Verdeutlichung mittig auf den Fahrbahnen gelbe Rad-Piktogramme aufgebracht und entsprechende Führungen zum Auffahren geschaffen. Radfahrer werden gebeten, sich nicht an den äußersten rechten Rand drängen zu lassen. Ein Überholen mit ausreichendem Sicherheitsabstand ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Baustellenbereich ohnehin nicht zulässig.

Die bisher gegebene Möglichkeit, das Rad auf dem Bürgersteig zu schieben, bleibt unabhängig davon weiter bestehen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen wie überall auch hier auf dem Gehweg mit dem Rad fahren.

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