Grundbuchblattnummer, Größe des Grundstücks, Wohnfläche ohne Garage, Dachboden und Keller. Das Finanzamt fragt nach um die Grundsteuer neu zu berechnen
Die Grundsteuer wird neu geregelt. Für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verwendet werden dürfen.
Erklärung zum Grundsteuermessbetrag
Für die Umsetzung der Reform sind die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Für die Abgabe der Erklärung haben die Eigentümer Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022.
Erklärung per Elster
Übermittelt wird die Erklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt. Die Steuerverwaltung unterstützt hierbei alle Steuerpflichtigen mit dem kostenfreien und sicheren ELSTER-Verfahren. Für die elektronische Übermittlung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag wird ein ELSTER-Benutzerkonto benötigt. Falls dieses Konto noch nicht besteht, kann es bereits vor dem 1. Juli 2022 angelegt werden. Sofern eine elektronische Übermittlung der Erklärung der Eigentümer nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige (zum Beispiel Kinder) ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.
Einheitswert-Aktenzeichen
Die Erklärung ist unter dem Einheitswert-Aktenzeichen (auch als „EW-Az“ bezeichnet) abzugeben. Dieses ist zum Beispiel auf dem letzten Steuerbescheid des Kassen- und Steueramts der Landeshauptstadt Wiesbaden oder auf dem bisherigen Einheitswertbescheid des Finanzamts zu finden.
Angaben in der Erklärung
Grundangaben
Aktenzeichen Sie finden das Aktenzeichen (16-stellig) ___________________, bisher auch „Einheitswert- Aktenzeichen“, „EW-Az.“ oder ähnlich genannt, auf Ihren Einheitswertbescheiden oder Abgabenbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden Ihrer Kommune. |
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Lagefinanzamt Geben Sie die Erklärung bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (Lagefinanzamt). |
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Lage des Grundstücks Straße und Hausnummer ___________________ Postleitzahl und Ort ___________________ |
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Eigentümerinnen und Eigentümer Es sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit Adressdaten zu erklären. |
Angaben zum Grundstück
Angaben zum Grund- und BodenEs werden folgende Informationen aus dem Grundbuchauszug benötigt:
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Wohnfläche von GebäudenBei reinen Wohngebäuden ist nur die Wohnfläche zu erklären. Die Fläche des Arbeitszimmers gehört zur Wohnfläche. Zur Wohnfläche zählen nicht:
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Nutzungsfläche von GebäudenZur Nutzungsfläche zählen insbesondere Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (Werkstätte, Büroräume, …) oder sonstigen Zwecken (z. B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Die Information zur Nutzungsfläche finden Sie zum Beispiel in Ihren Bauunterlagen oder Ihrem Kaufvertrag. |
Neue Grundsteuer ab 2025
Nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die Landeshauptstadt Wiesbaden ab dem Jahr 2025 erstmals die Grundsteuer auf dieser Grundlage erheben. Der hierfür benötigte Hebesatz für die neue Rechtslage ab 2025 wird von der Landeshauptstadt Wiesbaden im Laufe des Jahres 2024 neu festgesetzt. Die neuen Hebesätze werden dann über die amtlichen Veröffentlichungen (zum Beispiel auf den Internetseiten und den Wiesbadener Tageszeitungen) bekannt gegeben.
Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer (Grundvermögen)
Bild oben ©2021 Pixabay
Foto oben ©2021 JoHo
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Die offizielle Internetseite des Finanzamts finden Sie unter www.elster.de.