Mit 120 Personen sitzend ist im Bürgerhaus Kostheim die Anzahl der möglichen Teilnehmer an Veranstaltungen am höchsten. Im Hilde-Müller-Haus mit nur 24 Personen am geringsten.
Seit der Wiedereröffnung der Bürgerhäuser sind inzwischen fast fünf Wochen vergangen, und es kehrt langsam wieder der Alltag in die Vereins- und Veranstaltungshäuser zurück. Das Land Hessen hat wie vergangene Wochen angekündigt die Bestimmungen zu den Kontaktbeschränkungen gelockert. Ab sofort ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum in einer Gruppe bis zehn Personen möglich, ohne dass der Mindestabstand eingehalten werden muss – so auch im Bürgerhaus.
„Die Änderungen bei den Kontaktbestimmungen hat uns veranlasst, die maximal zulässige Besucherzahl in den Bürgerhäuser neu zu berechnen und zu erhöhen.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende.
Die Stadt Wiesbaden orientiert sich bei der Öffnung der Bürgerhäuser an der Landesregelung, wonach maximal eine Person pro fünf Quadratmeter bei entsprechender Bestuhlung in die Räume eingelassen wird. Familienangehörige dürfen natürlich nah beieinander sitzen. Bei Steh-Veranstaltungen gelten von der Landesregierung aus zehn Quadratmeter pro Person.
„Die Verantwortung der Veranstalter für die Teilnehmer wird dadurch sehr viel größer, Veranstalter müssen sich gut überlegen, ob sie bei einer Veranstaltung zehn fremde Personen ohne Abstand zusammensetzen.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende
Die Erhöhung der maximalen Besucherzahl erleichtert den Vereinen die Suche nach Räumlichkeiten für ihre verschobenen Jahreshauptversammlungen. Dessen ungeachtet richtet sich die tatsächlich zulässige Besucherzahl nach der Art der Veranstaltung, der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises und der Aufstellung des Mobiliars. Die nun geltenden Höchstgrenze an Besuchern entnehmen Sie der folgenden Tabelle. Aufgrund des Veranstaltungstyps kann die tatsächlich zulässige Besucherzahl abweichen und auch weit unter den angegeben Zahlen liegen. Darüberhinaus sind keine Parallelveranstaltungen zulässig.
Platzkapazität der Bürgerhäuser
Bürgerhaus Kastel sitzend | stehend | |||
Gesamtsaal | 96 | 48 | |
Großer Saal | 72 | 36 | |
Kleiner Saal | 24 | 12 | |
Clubraum I | 8 | 4 | |
Clubraum II | 8 | 4 | |
Clubraum III | 8 | 4 | |
Kegelbahn | 16 | 8 | |
Bürgerhaus Kostheim | |||
Gesamtsaal | 120 | 60 | |
Clubraum I | 16 | 8 | |
Clubraum II | 8 | 4 | |
Kegelbahn | 8 | 4 | |
Bürgerhaus Sonnenberg | |||
Kaisersaal | 48 | 24 | |
Vereinsraum I | 14 | 7 | |
Vereinsraum II | 8 | 4 | |
Georg-Buch-Haus | |||
Bürgersaal | 30 | 15 | |
Hilde-Müller-Haus | |||
Bürgersaal | 24 | 12 | |
Café | 14 | 7 | |
Tattersall | |||
Bürgersaal | 56 | 28 | |
Clubraum | 8 | 4 | |
Die seither gültigen Abstands- und Hygieneregeln und sämtliche andere Vorschriften, zum Beispiel das Erfassen der Teilnehmer, kein Angebot von Speisen und Getränken bei der Bürgerhausnutzung bleiben bestehen. Bis auf weiteres sind auch keine Privatfeiern zulässig.
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