In 316 Kreisen lag die Inzidenz am Morgen über 100. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Länder zu nachlässig mit dem Virus umgingen. Kommt der verordnete Lockdown Herr Bouffier? Wie sieht Ihr Konzept aus?

Während der Bund am Dienstag in Berlin die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen hat, haben die Länder Bayern und Sachsen ihren Lockdown verlängert und das Land Berlin für vollständig gegen das Corona geimpfte Menschen Lockerungen beschlossen. Bevor die Änderungen in Kraft treten, wird der Entwurf am Freitag erstmals im Bundestag beraten,. Danach muss er den Bundesrat passieren. Bevor es soweit ist, stellte sich Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstagabend der TV-Journalistin Ute Wellstein, wo er das hessische Korona-Konzept vertrat: Vorsicht – Kontrolle – Vertrauen! und deutlich betonte, dass es die eine Glückseligkeit bringende Maßnahme nicht gebe.

HS Extra; Wo ist Ihr Corona-Konzept

Überblick: Was die bundesweite Notbremse im Einzelnen vorsieht und welche Beschränkungen in weiten Teilen von Hessen ab kommender Woche gelten können, lesen Sie hier im Überblick.

  • Private Zusammenkünfte sind nur noch mit einer Person eines fremden Haushalts möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
  • Sperrstunde: Von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr soll der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Nicht gelten soll dies, wenn etwa Tiere versorgt werden müssen oder der Berufsausübung nachgegangen wird.
  • Schulen: Präsenzunterricht soll nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Schüler die keinen Test durchführen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Überschreitet ein Kreis oder eine Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll kein Präsenzunterricht mehr stattfinden dürfen.
  • Sport: Die Ausübung von Sport soll nur soll nur für kontaktlose Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausgenommen sei der Profi-Sport. Zuschauer sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Geschäfte/Gastronomie: Die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie
    sollen nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen: der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

Foto oben: HR Fernsehen

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Aktuelle Cornona-Informationen aus Hessen gibt es online unter www.hessen.de.

 

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