Menü

kalender

März 2024
S M D M D F S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31  

Partner

Partner

Imker im Garten inmitten eines Bienenvolk

Bienenvölker sind meldepflichtig

Zum 30. September sind in Wiesbaden alle Bienenhalter verpflichtet, dem Veterinäramt die Anzahl der in Pflege befindlichen Bienenvölker zu melden. Hierzu gehören die genaue Lage der Stände und die Kontaktadresse des Imkers, der das Bienenvolk betreut.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

In Wiesbaden sind weit mehr als 1200 Bienenvölker bekannt. Sie werden von rund 250 Imkern gepflegt. Das bedeutet, dass rechnerisch jeder Imker rund vier Völker betreut.

Es summt und brummt in der Luft und abertausende Bienen füllen den Luftraum. Wer beispielsweise gerne in der Hofküche der Domäne Mechtildshausen auf der Terrasse sitzt, kennt das Geräusch und kann live beobachte, wie Bienenschwärme die Pflanzen bestäuben. Weniger bekannt ist, dass sich die Bienen dadurch vermehren, in dem sich ihre Völker teilen. Das geschieht, in dem sich die Arbeiterinnen eine neue, junge Königin ziehen. Etwa die Hälfte des Volkes zieht dann mit der alten Königin aus und sucht sich eine neue Bleibe. Um einen genauen Überblick über die Bienenvölker zu behalten, versucht das Veterinäramt der Landeshauptstadt Wiesbaden darüber Buch zu führen, weshalb alle Bienenhalter gesetzlich dazu verpflichtet sind, Standorte und Anzahl der von ihnen gepflegten Bienenvölker zu melden. Stichtag für die Meldung ist Donnerstag, 30. September.

„In den letzten Jahren hat die Anzahl der Imker und damit der Bienenvölker erheblich zugenommen. Die an sich erfreuliche Entwicklung bringt aber mit sich, dass auch die Gefahr von übertragbaren Bienenkrankheiten anwächst.“ – Bürgermeister Dr. Oliver Franz

Die Meldung kann formlos per Mail unter veterinaeramt@wiesbaden.de oder per Post an Veterinäramt Wiesbaden, Teutonenstraße 1, 65187 Wiesbaden, erfolgen. Die Nachricht muss die Adresse des Imkers bzw. der Imkerin, die genaue Lage der Stände – möglichst mit GPS-Daten – sowie die Anzahl der jeweils dort stehenden Bienenvölker enthalten.

Bienenseuchenverordnung

Insbesondere die Amerikanische Faulbrut (AFB) – eine für den Menschen ungefährliche, aber für die Bestäuber tödliche und hoch ansteckende Krankheit – kann sich rasant ausbreiten. Eine effektive Bekämpfung der Krankheit im Falle eines Seuchenausbruches ist aber nur möglich, wenn alle Bienenstände in der Nachbarschaft des Infektionsherdes bekannt sind. Deshalb ist in der Bienenseuchenverordnung die Meldung zwingend vorgeschrieben. Bei Bekanntwerden ungemeldeter Stände droht ein empfindliches Bußgeld.

Gespült in den Altglascontainer

Die bei den Imkern gefürchtete Amerikanische Faulbrut kann auch über Importhonige übertragen werden. Deshalb bitten die Veterinäre, leere Honiggläser nur gespült in den Altglascontainern zu deponieren. Besonders jetzt in der blütenarmen Zeit werden die Glassammelbehälter von den Bienen stark angeflogen, wenn sie dort Honigreste finden. Auch sollten Bienen niemals mit fremdem Honig gefüttert werden.

Bild oben ©2021 Pixabay

Weitere Nachrichten aus dem Ortsbezirk Biebrich lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite vom Veterenäramt finden Sie im internet unter www.wiesbaden.de.

 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.