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Pop-up-Bühnen für Straßenkünstler

Restart City: Pop-up-Bühnen in Wiesbaden für Straßenkünstler

Ganz gleich ob Jongleure, Zauberer, Bewegungstheater oder Musiker: Wiesbadens Innenstadt gehört am 17. und 18. September Wiesbadens freien Künstlern. Auf ausgewiesenen Pop-up-Bühnen an gut frequentierten Plätzen haben sie die Möglichkeit, sich zu präsentieren.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Das Stramu in Würzburg ist eines der größtes Straßenmusikfestivals. In Pandemie-Zeiten nehmen sich das andere zum Vorbild und öffnen Straßen für Straßenkünstler.

Sympathieträger sind in einer Fußgängerzone immer auch gute Straßenkünstler und Straßenmusiker. Diese finden auf den neu eingerichteten Pop-up-Flächen nun ihre Bühne. In der Wiesbadener Innenstadt stehen deshalb ab heute Pop-up-Bühnen für Straßenkünstler. Freie Musiker, Improkünstler, Gaukler und andere Künstler können sich auf gut frequentierten Plätzen auf ausgewiesenen Pop-up-Bühnen in der Innenstadt in Szene setzen. Die Aktion ist Teil des Restart-Programms der Stadt. Ziel ist es, den Besuchern der Fußgängerzone kleine musikalische Auszeiten zu bieten.

 „Ich freue mich auf eine rege Nutzung der Pop-up-Bühnen, die im Rahmen des Restart-City-Programms installiert werden und mit wechselnden Künstlern und Straßenmusikern einen Beitrag zur Belebung der Innenstadt leisten können.“ – Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent

Am Samstag, 18. September, werden die ersten für die Flächen gebuchten Künstler starten: Simon Höneß und Frowin Ickler werden mit dem Rollenden Klavier und einem Kontrabass die drei Bühnen in der Kirchgasse, neben der Bäckerei Christian´s und vor dem Karstadt, sowie in der Langgasse auf dem Podest vor Mia Gelateria reihum bespielen. In der danach folgenden Woche werden die Bühnen im Rahmen von StadtMomente Herbst ebenfalls von zu klingendem Leben erweckt.

Regelungen zur Straßenmusik in Wiesbaden

Bei der Nutzung der Pop-up-Bühnen durch freie Straßenmusiker sind die Regelungen zur Straßenmusik zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, ausschließlich unplugged zu musizieren und die Obergrenze von dreißig Minuten pro Bühne einzuhalten. Weitere Regelungen finden in der am 8. Dezember 2017 aktualisierten und öffentlich gemachten Allgemeinverfügung zur Regelung von Strassenmusik in Wiesbaden.

Sondernutzungserlaubnis

Für Straßenmusiker und sonstige Künstler, die die Pop-up-Bühnen über den in der Allgemeinverfügung beschriebenen Umfang hinaus nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, über die Straßenverkehrsbehörde, strassenverkehrsbehoerde@wiesbaden.de, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Unnützes Wissen: STRAMU

Das Festival für Straßenkunst in Würzburg (kurz STRAMU, vom früheren Namen Straßenmusikfestival) ist Europas größtes bühnenfreies Festival für Straßenkünstler, bei dem vielfältige regionale wie internationale Musiker und Artisten in Würzburg auftreten. Das STRAMU findet jährlich Anfang September auf zahlreichen Plätzen im Stadtzentrum statt. So gibt es auf kurzen Distanzen unterschiedlichste Musiker, Artisten, Feuerkünstler, Tänzer und Comedians sowie ein Kinderprogramm. Am Freiufer beim Alten Kranen gibt es zusätzlich spontane Auftritte. (wuerzburgwiki)

Allgemeinverfügung zur Regelung von Straßenmusik

(1) Öffentliches Musizieren von ein bis drei Personen ist ausschließlich an Werktagen, montags bis samstags von 11:00 bis 18:00 Uhr erlaubt.

(2) Die Verwendung von Verstärkern jeglicher Art  – auch zum Abspielen von Hintergrundmusik – ist verboten.

(3) Die Standorte sind jeweils spätestens nach Ablauf von 30 Minuten um mindestens 100 Meter zu verlagern. Ein Wechseln auf einen vorherigen Standort des laufenden Tages ist untersagt.

(4) Der Verkauf von Tonträgern und anderen Gegenständen ist verboten.

(5) Bei einem Einsatz von Trompeten, Trommeln, Dudelsackpfeifen und anderen lautstarken Instrumenten ist ein Mindestabstand von fünf Metern zum nächstgelegenen Gebäude einzuhalten.

(6) Hauseingänge, Durchgänge und Passagen sind freizuhalten.

(7) Der Verkehr darf nicht behindert werden.

(8) Die Landeshauptstadt Wiesbaden, Straßenverkehrsamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde, kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Verfügung zulassen.

(9) Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ist beschränkt auf den Bereich des Historischen Fünfecks innerhalb der folgenden Begrenzungen: Rheinstraße, Wilhelmstraße, Taunusstraße, Röderstraße, SchwalbacherStraße, wobei die genannten Straßen einschließlich ihrer dem Historischen Fünfeck abgewandten Straßenseite Teile des Geltungsbereichs sind.

(10) Die sofortige Vollziehung der Verfügung wird angeordnet, § 80 Abs. 2, Nr. 4, VwGO.

(11) Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. (8. Dezember 2017)

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann bei der Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Gustav-Stresemann-Ring, 65189 Wiesbaden, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Hinweise

Musikdarbietungen von Gruppen ab vier Personen sind nicht von dieser Allgemeinverfügung erfasst und bedürfen einer gesonderten Genehmigung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Gustav-Stresemann-Ring, 65189 Wiesbaden,

Die Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Gustav-Stresemann-Ring, 65189 Wiesbaden, kann im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von dieser Verfügung erlassen.

Die Gefahrenbehörden sind ermächtig, musikalischs Darbietungeen zu unterbinden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, ider zur Vermeidung unzumutmarer belästigungen. erforderklich ist.

Bild oben ©2021 Pixabay

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Weitere Informationen zum Wiesbadener Straßenmusikfestival finden Sie unter www.wiesbaden.de.

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