Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

/* */
Nachfolge: Generations of carpenters in their family business workshop looking at the camera

Nachfolge in Familienunternehmen regeln

Der eine will nicht antreten, der andere möchte nicht loslassen. Unternehmer machen es sich nicht leicht, wenn es darum geht, ihr Lebenswerk abhzugeben, an die nächste Generation. Dazu kommt der Parcours mit vielen Fallstricken: Faktoren, die die Nachfolge beeinflussen.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Wenn die Führungsriege in einem Familienunternehmen wechselt, stellen sich die Fragen: Wer macht’s? Wer kann’s? Wenn kein Nachkomme da ist die Frage: Wer übernimmt die Nachfolge?

Die Zahl der Familienunternehmen ist in Deutschland groß: Immerhin machen sie hierzulande gut 90 Prozent aller Firmen aus. Doch jedes Unternehmen dieser Art steht an einem Punkt vor der Frage, wie es weitergeht. Die Familiennachfolge ist nicht immer geklärt. Eventuell ist kein geeigneter Nachfolger vorhanden oder aber, der Nachfolger hat eigene Pläne. Zugleich gibt es natürlich Hürden, die mit einer Übergabe des Unternehmens zusammenhängen. Dieser Artikel erklärt genauer, was bei der Nachfolge in Familienunternehmen zu beachten ist.

Nachfolger aufbauen

Im Idealfall ist der Nachfolger das eigene Kind oder wenigstens das Enkelkind. Gerade die eigenen Kinder wachsen förmlich von Kindesbeinen an in dem Unternehmen auf und nehmen die Details, Vorgänge und Abläufe quasi mit der Muttermilch auf. Die Alternative besteht aus betriebsinternen Nachfolgern. Das kann gut der oder die Mitarbeiterin sein, die schon im Betrieb die Ausbildung absolvierte und seitdem ein fester Unternehmensbestandteil ist. Doch zwischen einfachem Angestellten und Nachfolger gibt es Unterschiede. Und auch die Familienzugehörigkeit bedeutet nicht, dass Nachfolger keine echte Ausbildung benötigen:

  • Zeitfrage – eine ordentliche Vorbereitung für einen Nachfolger sollte mindestens fünf Jahre vor der eigentlichen Übernahme begonnen werden. Diese Jahre stellen die erneute Lehrzeit da. Nach und nach erhält der Nachfolger mehr Aufgaben, mehr Entscheidungsgewalten, bis der Seniorchef des Unternehmens am Ende tatsächlich ausscheidet. Für den Nachfolger ist diese Zeit ebenfalls wertvoll, denn vielen ist gar nicht bewusst, welche Verantwortung ein Unternehmen in der Praxis bedeutet. So mancher vermeintliche Nachfolger spürte in diesen Lehrjahren, dass dieser Weg doch nicht der richtige ist.
  • Gute Planung – viele Nachfolger innerhalb der Familie oder auch im Betrieb sind gewillt, den Betrieb zu übernehmen. Dies ist aber nur der Fall, wenn klare Absprachen getroffen und gute Verträge geschlossen werden. Denn ein Nachfolger ist immer frei in seiner Entscheidung. Wird der Übergang nicht ausreichend geplant, gründen die Nachfolger sonst mitunter auch eine eigene Firma – ein Konkurrenzunternehmen.
  • Digitalisierung – sie ist in vielen Familienunternehmen ein eindeutiges Problem. Spätestens die heutige Ausbildungsgeneration stuft die Digitalisierung als überaus wichtig ein. Sollte der aktuelle Inhaber diesen Plänen im Wege stehen, ist Ärger und Streit vorbestimmt. Ältere Generationen sollten sich bezüglich Technologien und digitalen Wegen den Vorschlägen angehender Nachfolger öffnen, damit die Firma letztlich zukunftsfähig wird.
  • Mehrere Erben – haben Betriebsinhaber die Wahl aus mehreren Erben, existiert wiederum Potenzial für Streit. Anders sieht es aus, wenn die potenziellen Nachfolger alle gemeinsam eingebunden werden und durchweg ihre eigenen Stärken einbringen können. Jeder Mensch hat eigene Stärken. Viele Unternehmen weisen auch eine technische Abteilung auf, in der entsprechend begabte Erben eingesetzt werden können. Auch kreative Köpfe können sich meistens im Marketing voll ausleben. Diese Vorzüge der einzelnen Personen müssen eingebunden werden, denn dann fühlt sich niemand übergangen.

Eine gewisse Problematik gibt es bei außerfamiliären Nachfolgern in Familienunternehmen. Diesbezüglich sind Verträge besonders wichtig, gerade, wenn es in der direkten Erbfolge ebenfalls Personen gibt. Grundsätzlich sollte zuerst innerhalb der Firma geschaut werden. Vielleicht sind bereits in der Geschäftsführung geeignete Personen vorhanden. In kleineren Familienuntertrieben des Handwerks können dies auch langjährige Mitarbeiter sein, die teils schon die Ausbildung im Betrieb absolvierten und sich entsprechend weitergebildet haben.

Sind innerhalb der Familie keine Nachfolger und Erben vorhanden, so ist die Übergabe an Fremdpersonen normalerweise einfacher. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Übergabe sehr spät und somit in einem hohen Lebensalter erfolgt.

Firmennachfolge, der Chef erklärt dem Nachfolger.

©2021 stock.adobe.com | Jeanette Dietl

 

Welche Hürden bauen sich dabei auf?

Eine Firmenübergabe ist aus Sicht des Unternehmens nicht simpel. Doch die rechtliche, insbesondere die erb- und steuerrechtliche Seite stellt eine weitere Hürde dar. Für die Nachfolge gibt es grundsätzlich drei Optionen:

  • Schenkung – der jetzige Inhaber kann das Unternehmen an eine andere Person verschenken. Mitunter werden nun aber Ausgleichszahlungen notwendig. Wer beispielsweise zwei Kinder hat und die Firma Kind Nummer 1 schenkt, der muss Kind Nummer 2 entschädigen. Dafür wird eine Schenkung in diesem Fall nicht versteuert, da kein reales Geld fließt. Wird Kind Nummer 2 jedoch ausbezahlt, so fällt auf diesen Betrag ab einer bestimmten Summe die Schenkungssteuer an. Der Grund: Es floss konkret Geld, während bei einer Unternehmensschenkung nur ein fiktives Vermögen übergeben wird.
  • Verkauf – dieser Fall ist überwiegend für diejenigen interessant, die einen Firmennachfolger innerhalb des Unternehmens oder von außen suchen. Auch entferntere Verwandte, die nicht in die direkte Erbfolge zählen, können das übernommene Unternehmen kaufen. Ein Verkauf bedeutet jedoch auch, dass selbst zu Lebzeiten kein Einwirken mehr gegeben oder garantiert ist. Ein Unternehmensverkauf gleicht einem Autoverkauf: Haben Schlüssel und Papiere den Besitzer gewechselt, kann dieser das Auto auch direkt zerstören.
  • Erbvertrag – das Erbe ist in der Reihenfolge zwar gesetzlich geregelt, doch können ein Testament wie auch ein Erbvertrag das Erbe regeln. Diese Lösung ist nicht die Beste. Ohne eine Regelung im Testament geht der Besitz des Verstorbenen an alle Erben zu deren jeweiligen Anteilen über, sodass sie alle mitbestimmen. Es ist kein bloßes Vorurteil, dass selten mehr gestritten wird, als direkt am Grab des Verstorbenen. Zudem bedeutet diese Lösung auch, dass vorab keine Einführung oder Selbstbestimmung getroffen werden kann. Ein zu Lebzeiten aufgesetztes Testament oder ein Erbvertrag schaffen hier Abhilfe, doch muss auch nun bedacht werden, dass jedem dennoch der Pflichtteilsanspruch zusteht. Auch dieser kann in das Familienunternehmen eingreifen oder den diesbezüglichen Erben belasten.

Eine Übergabe eines Unternehmens sollte jedoch nicht allein aus Gründen des Familienfriedens frühzeitig korrekt und ansprechend für alle geregelt werden: So manche Unternehmen zerbrechen nach dem Tod des ehemaligen Unternehmers, weil die Zuständigkeiten nicht geklärt sind. Und schon vorher wenden sich teils langjährige Stammkunden von den Unternehmen ab, wenn keine Sicherheiten erkennbar sind. Niemand mag Aufträge über hohe Summen platzieren, wenn der Unternehmer schwer krank ist und kein direkter Ansprechpartner und Verhandlungspartner offengelegt wird. Schon in Hinsicht auf etwaige Gewährleistungen ist dies fatal für außenstehende Kunden.

Erbrecht: Gesetzestext

©2021 Erbrecht: Gesetzestext stock.adobe.com © M. Schuppich

Was ist sonst zu beachten?

Gerade aus steuerrechtlicher Sicht ist bei der Nachfolge in Familienunternehmen Einiges zu beachten. Gleich mehrere Steuerarten können auf den Nachfolger zukommen. Die Belastung schränkt nicht nur die Altersvorsorge des Altunternehmers ein, sondern mag sogar die Unternehmenserweiterung durch den Nachfolger gefährden. Ist es notwendig, die anfallenden Steuern aus dem Vermögen des Unternehmens zu zahlen, so ist dessen Liquidität mitunter massiv eingeschränkt.

Generell sollte jeder Seniorunternehmer lange vor der Betriebsübergabe seinen Steuerberater konsultieren und gemeinsam mit ihm – und Rechtsanwälten – den besten Übergabeweg eruieren. Teilweise bietet sich so die Gründung einer Holding an, die viele Möglichkeiten zur Steuerersparnis bietet. Bei dieser Variante ist die Holding die Mutterfirma, das Unternehmen selbst stellt das Tochterunternehmen dar. Trotz allem sollte auch diese Option nur mithilfe von Experten durchgeführt werden, damit alles korrekt abläuft.

Fazit – Die Nachfolge kommt nicht über Nacht

Die meisten Familienunternehmen wurden über Generationen oder wenigstens mit den eigenen Händen mühsam aufgebaut. Da ist es nur zu verständlich, dass eine Übergabe im höheren Alter gesichert ablaufen soll. Niemand wünscht sich, dass das eigene ›Baby‹ zugrunde geht. Eine Nachfolge in Familienunternehmen sollte deshalb immer auf lange Sicht unter Berücksichtigung des besten Weges für das Unternehmen geplant werden. Es mag tatsächlich sein, dass die Familie nicht infrage kommt, sondern ausbezahlt werden muss, weil innerbetrieblich der perfekte Nachfolger vorhanden ist. Im Glücksfall arbeiten in der Familie alle gemeinsam und bringen sich als Nachfolger zusammen in das Unternehmen ein. Am Ende sind die Steuern und rechtlichen Belange der Übergabe zu bedenken. Diesbezüglich ist eine konkrete Beratung und Betreuung während des gesamten Vorgangs wichtig, denn die Praxis zeigt: Nicht wenige Betriebe gehen an den Nachfolger über, der den Betrieb schließen muss, da die durch die Übernahme entstandenen Steuern nicht beglichen werden können.

Weitere Ratgeberthemen lesen Sie hier.

Wissenswertes zur Nachfolgeregelung finden Sie auch in der Online-Enzyklopädie Wikipedia.

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.