Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist der einzige Feiertag, der durch Bundesrecht geregelt ist. Alle anderen Feiertage regeln die Bundesländer selbst.
Die meisten Wiesbadener haben am 3. Oktober frei. Schließlich gilt gilt der Tag der Deutschen Einheit seit dem Einigungsvertrag von 1990 bundesweit als Feiertag. Wie Weihnachten oder Neujahr, jedoch jedoch nicht alle frei: Busfahrer, Ärzte, Schwestern, Pflegepersonal … auch Bademeister und die Service-Kräfte von Mattiaqua müssen am Donnerstag zum Dienst erscheinen. Um das Freizeitangebot für Familien, Kinder und Erwachsene möglichst hoch zu halten, haben das Hallenbad Kostheim, Frei- und Hallenbad Kleinfelchen und das Freizeitbad Mainzer Straße – sowie die Kaiser-Friedrich-Therme, das Thermalbad Aukammtal geöffnet.
Öffnungszeiten der Bäder und Thermen
Das Hallenbad Kostheim, Waldhofstraße 11, ist am Tag der Deutschen Einheit von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Groß und Klein können nach Herzenslust schwimmen, planschen und entspannen; im Saunabereich ist an diesem Tag gemischte Sauna.
Im Frei- und Hallenbad Kleinfelchen, Hollerbornstraße 9, hat am diesem Tag noch das Nichtschwimmerbecken im Freibad von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Das Hallenbad steht von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Das Freizeitbad Mainzer Straße, Mainzer Straße 144, hat am Tag der Deutschen Einheit komplett von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sauna-Vergnügen, Erholung, Entspannung und das absolute Wellness-Programm findet man auch am Tag der eutschen Einheit in der Kaiser-Friedrich-Therme von 10:00 bis 22:00 Uhr und im Thermalbad Aukammtal von 8:00 bis 22:00 Uhr.
Saunuagespräche
Es ist wichtig den Tag festzuhalten und zu wissen, warum ausgerechte der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit gefeiert wird. Wir klären auf: – Seit 1990 wird am 3. Oktober der Tag der Deutschen Einheit gefeiert, weil…
Am 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik (DDR) dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) bei. Dies hatte die Volkskammer der DDR in einer Sondersitzung am 22. August beschlossen.
Das der 3. Oktober und nicht der 9. November gewählt wurde, hatte praktischen und wenig romantischen oder symbolischen Grund: Die Regierungen beider Länder hatten einen Zeitplan ausgearbeitet, der für den 2. Dezember gesamtdeutsche Wahlen vorsah.
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