In Wiesbadens Fußgängerzonen und dem Schiffchen gilt wieder Maskenpflicht. Doch viele Passanten kennen die Regel noch nicht. Das Ordnungsamt sensibilisiert sie dafür.

In Wiesbaden gilt wegen der Corona-Hotspotregeln des Landes seit Sonntag wieder die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen der Innenstadt. Dazu gehören auch die der Altstadt, dem sogenannten „Schiffchen“. Seit Mittwoch weisen Hinweisschilder darauf hin. So erkennen Bürger und Besucher auf einen Blick, wo und zu welchen Uhrzeiten die Maskenpflicht beginnt sowie wo und wann sie endet.

„Vielen Menschen ist die neue Regelung noch nicht wieder in Fleisch und Blut übergegangen. Deshalb steht aktuell die Information der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz

Die Stadtpolizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht seit Montag, 10. Januar. Bei Verstößen informieren die Ordnungskräfte über die neue Regel und sprechen aktuell vor allem noch mündliche Verwarnungen aus. Am Montag, 10. Januar, führten die Ordnungskräfte 1232 Aufklärungsgespräche mit Bürgern. Am Dienstag, 11. Januar, waren es 727 Gespräche. Die Stadtpolizei kann bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht Platzverweise erteilen und Bußgelder in Höhe von 50 Euro pro Verstoß verhängen.

„Die Ordnungskräfte sind im Moment noch angewiesen, mit Augenmaß vorzugehen. Bußgelder werden aktuell nur im Einzelfall verhängt.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz.

Mit der Maskenpflicht setzt die Stadt eine Landesvorgabe um. In der Fußgängerzone muss von 10:00 bis 20:00 Uhr eine Maske getragen werden. In dieser Zeit sind die meisten Geschäfte offen und viele Menschen unterwegs, die Straßen also stark frequentiert.

Foto oben: ©2021 bobby auf Pixabay

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