Der Grenzwert liegt bei 350. Städte und Regionen, die die Sieben-Tage-Inzidenz von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten, gelten als Hotspot.
Hintertür
Rechtskonform rechtskonform veröffentlich die Stadt daher am 8. Januar eine neu Allgemeinverfügung, die ab Sonntag, 9. Januar, gültig wird. Mit der Allgemeinverfügung werden die vom Land vorgegebenen Hotspot-Regeln verbindlich umgesetzt. Sollten die Infektionszahlen nicht so stark ansteigen, dass die Voraussetzungen der Hotspot-Regelung nicht vorliegen, würde die Allgemeinverfügung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Hierüber oder über ihre Wieder-Invollzugsetzung würde auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden informiert.
Hotspot-Regeln für Wiesbaden
In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen inklusive unter anderem der Goldgasse. Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen 2G-Plus und draußen 2G. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Prostitutionsstätten müssen schließen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.
Alkoholkonsumverbot in Wiesbaden
Ein Alkoholkonsumverbot wird an folgenden belebten Orten und Plätzen in Wiesbaden gelten:
• das Prinzengässchen,
• die Grabenstraße,
• die Goldgasse,
• die Mühlgasse,
• die Häfnergasse,
• der Straße Drei-Lilien-Platz,
• die Bärenstraße bis zur Ecke der Langgasse,
• die Wagemannstraße,
• die Kleine Langgasse,
• die Alfons-Paquet-Straße,
• der Luisenplatz,
• der Mauritiusplatz,
• die zusammenhängende Fläche des Kochbrunnenplatzes und des Kranzplatzes,
• der Kulturpark,
• der Bahnhofsplatz,
• die Reisingeranlage einschließlich der Herbert-Anlage,
• die Fläche des Warmen Damm,
• das Bowling Green,
• der Blücherplatz mit Ausnahme des dortigen Schulgeländes (wodurch dort der Alkoholkonsum nicht automatisch erlaubt ist, es handelt sich jedoch nicht um einen öffentlichen Platz),
• der Wallufer Platz,
• die Nerotalanlagen,
• die sogenannte „Eleonoren Anlage“,
• die zusammenhängende Fläche des Schlossplatzes, des Marktplatzes und des Dernschen Geländes
Einschränkungen der kulturellen Einrichtungen
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gilt für alle Veranstaltungen die 2G plus-Regel. Alle Personen, außer geboosterte, müssen beim Einlass einen maximal 24 Stunden alten Corona-Test nachweisen. Darüber hinaus besteht während des gesamten Besuchs bzw. der gesamten Veranstaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske bzw. FFP2-Maske).
Betroffen sind:
• Artothek
• Caligari
• Kunsthaus
• Literaturhaus Villa Clementine
• Musikbibliothek
• Stadtarchiv
• Stadtbibliothek
• Kulturforum
• Stadtmuseum am Markt (sam)
• Marleen
Ferner wird die Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen und 200 draußen begrenzt. Tanzlokale, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten werden geschlossen.
Foto: ©2022 Volker Watschounek
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