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Das Wiesbadener Rathaus rot eingefärbt aus der Luft. Weitere Einschränkungen

Hotspot-Regeln für Wiesbaden

Wiesbaden wird bald angezählt. Der Verwaltungsrat der Stadt hat schon mal gerechnet. Er geht davon aus, das die Stadt am Sonntag den dritten Tag infolge über dem Grenzwert von 350 liegt. Vorsorglich wird am Samstag die dazu passende Allgemeinverfügung veröffentlich.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 10

Der Grenzwert liegt bei 350. Städte und Regionen, die die Sieben-Tage-Inzidenz von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten, gelten als Hotspot.

Seit Mitte Dezember gelten in Hessen und damit auch in Wiesbaden neue Corona-Regeln. Seit Jahresbeginn sind damit die neuen Hotspot-Regionen und strengeren Corona-Regeln verbunden. Für Fulda nichts Neues, seit Jahresbeginn gelten diese in der osthessischen Kreisstadt. Wie Wiesbaden lebt! gestern berichtete, steigen auch andernorts die Zahlen. Wiesbadens Verwaltungsstab geht davon aus, dass die Stadt die kritische Marke von 350 bald erreicht und somit im Stadtgebiet schon bald die Hotspot-Regeln des Landes greifen. Vorsorglich hat es daher 5. Januar entsprechende Maßnahmen beschlossen.

Hintertür

Rechtskonform rechtskonform veröffentlich die Stadt daher am 8. Januar eine neu Allgemeinverfügung, die ab  Sonntag, 9. Januar, gültig wird. Mit der Allgemeinverfügung werden die vom Land vorgegebenen Hotspot-Regeln verbindlich umgesetzt. Sollten die Infektionszahlen nicht so stark ansteigen, dass die Voraussetzungen der Hotspot-Regelung nicht vorliegen, würde die Allgemeinverfügung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Hierüber oder über ihre Wieder-Invollzugsetzung würde auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden informiert.

Hotspot-Regeln für Wiesbaden

In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen inklusive unter anderem der Goldgasse. Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen 2G-Plus und draußen 2G. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Prostitutionsstätten müssen schließen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Alkoholkonsumverbot in Wiesbaden

Ein Alkoholkonsumverbot wird an folgenden belebten Orten und Plätzen in Wiesbaden gelten:
• das Prinzengässchen,
• die Grabenstraße,
• die Goldgasse,
• die Mühlgasse,
• die Häfnergasse,
• der Straße Drei-Lilien-Platz,
• die Bärenstraße bis zur Ecke der Langgasse,
• die Wagemannstraße,
• die Kleine Langgasse,
• die Alfons-Paquet-Straße,
• der Luisenplatz,
• der Mauritiusplatz,
• die zusammenhängende Fläche des Kochbrunnenplatzes und des Kranzplatzes,
• der Kulturpark,
• der Bahnhofsplatz,
• die Reisingeranlage einschließlich der Herbert-Anlage,
• die Fläche des Warmen Damm,
• das Bowling Green,
• der Blücherplatz mit Ausnahme des dortigen Schulgeländes (wodurch dort der Alkoholkonsum nicht automatisch erlaubt ist, es handelt sich jedoch nicht um einen öffentlichen Platz),
• der Wallufer Platz,
• die Nerotalanlagen,
• die sogenannte „Eleonoren Anlage“,
• die zusammenhängende Fläche des Schlossplatzes, des Marktplatzes und des Dernschen Geländes

Einschränkungen der kulturellen Einrichtungen

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gilt für alle Veranstaltungen die 2G plus-Regel. Alle Personen, außer geboosterte, müssen beim Einlass einen maximal 24 Stunden alten Corona-Test nachweisen. Darüber hinaus besteht während des gesamten Besuchs bzw. der gesamten Veranstaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske bzw. FFP2-Maske).

Betroffen sind:
• Artothek
• Caligari
• Kunsthaus
• Literaturhaus Villa Clementine
• Musikbibliothek
• Stadtarchiv
• Stadtbibliothek
• Kulturforum
• Stadtmuseum am Markt (sam)
• Marleen

Ferner wird die Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen und 200 draußen begrenzt. Tanzlokale, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten werden geschlossen.

Foto: ©2022 Volker Watschounek

Weitere Nachrichten zum Coronavirus lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.