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Vereinssport: „You’ll never walk alone“

Die Corona-Pandemie und der eingeschränkte bis still stehende Vereinsbetrieb stellt Vereinspräsidenten -und Vorsitzende von Flensburg bis Garmisch vor eine nie dagewesenen Herausforderung. Vielerorts laufen die Kosten weiter, sind die Einnahmen weggebrochen. In Hessen ist am Montag ein Förderprogramm gestartet.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 2

Im Großen und Ganzen halten Amateursportler ihren Vereinen die Treue: Trotz Corona bleibt die große Kündigungswelle aus. Aber die geplanten Einnahmen aus dem Vereinssport oder dem Frühlingsfest sind auch weg.

Das Land Hessen ist am Montag mit dem neuen Förderprogramm Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit gestartet. Damit möchte die Landesregierung die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abfedern. Von diesem Programm könnten alle 41000 gemeinnützigen Vereine in Hessen profitieren, so Ministerpräsident Volker BouffierJe nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter.

„Die Vereine sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, und deshalb müssen wir helfen und handeln. Die Corona-Pandemie bedroht die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Die Landesregierung setze alles daran, die Vereinsstruktur zu erhalten und zu unterstützen, damit sie weiter fortbestehen könne, so der Ministerpräsident weiter. Schließlich lebe die Gesellschaft von den Vereinen und vom Ehrenamt. Es sind ihre Mitglieder, die seit Jahren in der Freizeit mit anpacken und unter hohem persönlichen Aufwand unentgeltlich und beherzt alles dazutun. Jene, die unsere Gemeinschaft fördern und unsere Freizeit bereichern, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ihren Zusammenhalt. Alle ehrenamtlichen Bereiche sind von den notwendig gewordenen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie betroffen: zum Beispiel Sportvereine, Theater, Tierschutzinitiativen, Hospizdienste oder Nachbarschaftshilfen.

„Praktisch heißt das, dass ausgefallene Einnahmen, die ein Verein beispielsweise über Turniere oder Vereinsfeste erzielt hätte und damit seine Ausgaben deckt,  jetzt durch das Programm zum Teil kompensiert werden.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für

  • Nachwuchsarbeit
  • Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
  • Instandhaltungen
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Diese Mittel sind ab dem 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium zu beantragen. Der Antrag ist online auf dem Landesportal www.hessen.de abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden. (BILD ©2020 by Selling of my photos with StockAgencies is not permitted from Pixabay ∆).

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Anträge von Vereinen sind über die offizielle Internetseite der Hessischen Landesregierung unter www.hessen.de zu stellen.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.