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E-Bike und Pedelec Image by sipa from Pixabay

Typenkunde E-Bike

Die Zweirad-Industrie jubelt über die steigende Beliebtheit von E-Bikes. 1,4 Millionen wurden allein im vergangenem Jahr verkauft. Rund fünf Millionen von ihnen sind auf deutschen Straßen unterwegs. Doch E-Bike ist nicht gleich E-Bike. Es gibt wichtige Unterschiede die sich auf die Benutzung auswirken.

Redaktion 4 Jahren vor 0

So macht das Fahrradfahren spaß. Neben E-Mountainbikes und Trekking-Pedelecs sind vor allem  die auf Komfort ausgerichtete Modelle sehr beliebt. Das Tunen der Bikes ist nicht erlaubt!

E-Bike, S-Pedelec, vor allem Pedelec liegen voll im Trend. Die Verkaufzahlen der Fahrräder mit Elektrounterstützung gehen kontinuierlich nach oben. In diesem Sommer erwartet der ADACm dass noch mehr Pendler und Urlauber mit der modernen Zweirad-Variante unterwegs sein werden.  Wie unterscheiden sich diese drei Typen und vor allem: welche unterschiedlichen Verkehrsregeln gelten für diese neuen Zweiradtypen? Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

Pedelec – „Pedal Electric Cycle“ ist ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor wahlweise in unterschiedlichen Stufen die Tretkraft des Fahrers bis 25 km/h unterstützt. Schnelleres Fahren allein mit Muskelkraft ist möglich. Um ein Pedelec 25 Km/h zu fahren, brauchen Sie weder einen Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen, eine freiwillige Privathaftpflichtversicherung ist – wie im allgemeinen übrigens auch – empfehlenswert. Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt, auch Kinderanhänger dürfen mit Pedelecs gezogen werden. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestalter, das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Die Promillegrenze liegt bei 1,6 Promille. Pedelecs verfügen über eine maximale   Motorleistung von 250 Watt, die je nach Motoren-Hersteller in unterschiedlichen Unterstützungsstufen gewählt werden können.

S-Pedelec – Entspricht technisch dem Pedelec, der Elektromotor riegelt aber erst bei 45 km/h ab. Die Radwegnutzung ist nicht erlaubt. Versicherungskennzeichen, ein Führerschein Klasse AM bzw. Klasse 3 sowie Rückspiegel und Helm sind Pflicht. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Ein S-Pedelec darf nur auf der Straße gefahren, ein Kinderanhänger darf nicht gezogen werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.
S-Pedelecs verfügen über eine maximale   Motorleistung von 500 Watt, die je nach Motoren-Hersteller in unterschiedlichen Unterstützungsstufen wie ECO – TOUR – SPORT und TURBO, gewählt werden können.

E-Bike: Zweiräder, die auch ohne Pedalkraft des Fahrers fahren, z.B. Elektro-Roller. In Abhängigkeit von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gelten für E-Bikes besondere Führerscheinanforderungen und Verhaltensvorschriften.(Foto: E-Bike und Pedelec Image by sipa from Pixabay)

Weitere Ratgeber-Themen lesen Sie hier.

Die offizielle Internetseite des ADAC finden Sie unter www.adac.de.

 

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