Wie geht es in Sachen Pandemie-Maßnahmen nun weiter? Was machen die Länder? Hat Baden-Württemberg die Blaupause vorgelegt?
Das hessische Corona-Kabinett tagt in der Hessischen Staatskanzlei um sich über die Lage im Land und die geltenden Kriterien für Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie auszutauschen. Eine der großen Fragen lautet: Kehrt sich Hessen wie das Land Baden Württemberg von der Inzidenz als maßgeblichem Faktor zur Virus-Bekämpfung ab? Seien Sie Live mit dabei, wenn der stellvertretende Ministerpräsident, Tarek Al-Wazir, im Anschluss in einer Pressekonferenz über die Beschlüsse informiert.
Live aus der hessischen Staatskanzlei
Änderungen in Baden-Württemberg
Zum Anfang der Woche wurde der Inzidenz-Wert als Richtschnur abgeschafft. Abstelle der Zahlen wird der Alltag durch die 3G-Regel gesteuert. Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss einen negativen Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist.
Negativer PCR-Test in Clubs und Diskotheken. Er darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Maskenpflicht bleibt bestehen im Öffentlicher Nahverkehr, Einzelhandel, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Theater, Kino oder Lehrveranstaltungen), in geschlossene Räume mit Publikumsverkehr, im Schulunterricht (vorerst bis 26. September), bei kKörpernahe Dienstleistungen, bei der Arbeit, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann, in Gemeinschaftseinrichtungen in Beherbergungsbetrieben, bei Messen und Kongressen, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Galerien, Museen oder Bibliotheken), für Fahr-, Boots- und Flugausbildung. Ausnahmen sind möglich für Kinder bis einschließlich fünf Jahre, bei privaten Veranstaltungen, im Freien, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, bei Befreiung durch ein ärztliches Attest, beim Essen und Trinken in der Gastronomie, beim Sport sowie bei körpernahe oder gesundheitsbezogene Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann.
Foto oben: HR Fernsehen
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