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Corona-Verordnung, wie geht es weiter?

Tarek Al-Wazir informiert über die Beschlüsse

Am Dienstagmorgen ist das hessische Corona-Kabinett in der Staatskanzlei zusammengekommen um sich über die neuen Corona-Regeln zu beraten. Kehrt sich Hessen von der Sieben-Tage-Inzidenz als maßgeblichem Faktor ab? Um 13:30 wissen wir mehr.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Wie geht es in Sachen Pandemie-Maßnahmen nun weiter? Was machen die Länder? Hat Baden-Württemberg die Blaupause vorgelegt?

Das hessische Corona-Kabinett tagt in der Hessischen Staatskanzlei um sich über die Lage im Land und die geltenden Kriterien für Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie auszutauschen. Eine der großen Fragen lautet: Kehrt sich Hessen wie das Land Baden  Württemberg von der Inzidenz als maßgeblichem Faktor zur Virus-Bekämpfung ab? Seien Sie Live mit dabei, wenn der stellvertretende Ministerpräsident, Tarek Al-Wazir, im Anschluss in einer Pressekonferenz über die Beschlüsse informiert.

Live aus der hessischen Staatskanzlei

 

Änderungen in Baden-Württemberg

Zum Anfang der Woche wurde der Inzidenz-Wert als Richtschnur abgeschafft. Abstelle der Zahlen  wird der Alltag durch die 3G-Regel gesteuert. Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss einen negativen Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist.

Negativer PCR-Test in Clubs und Diskotheken. Er darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Maskenpflicht bleibt bestehen im Öffentlicher Nahverkehr, Einzelhandel, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Theater, Kino oder Lehrveranstaltungen), in geschlossene Räume mit Publikumsverkehr,  im Schulunterricht (vorerst bis 26. September), bei kKörpernahe Dienstleistungen, bei der Arbeit, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann, in Gemeinschaftseinrichtungen in Beherbergungsbetrieben, bei Messen und Kongressen, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Galerien, Museen oder Bibliotheken), für Fahr-, Boots- und Flugausbildung. Ausnahmen sind möglich für Kinder bis einschließlich fünf Jahre, bei privaten Veranstaltungen, im Freien, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, bei Befreiung durch ein ärztliches Attest, beim Essen und Trinken in der Gastronomie, beim Sport sowie bei körpernahe oder gesundheitsbezogene Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann.

Foto oben: HR Fernsehen

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Aktuelle Cornona-Informationen aus Hessen gibt es online unter www.hessen.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.