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Kilogramm, Überladenes Fahrrad © 2021 – 11mela auf Pixabay

Nicht mehr 97, sondern 107 Kilogramm

Das Wiesbadener und das Mainzer Fahrrad-Verleihsystem „meinRad“ haben unmittelbar vor Saisonstart ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst und dabei das höchst zulässige Gesamtgewicht nach oben angepasst. 107 Kilo ist das neue Limit.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Kisten türmen, Teppiche Transportieren – oder einfach nur Fahrrad fahren. Vielleicht beides? Wenn sie nicht mehr als 107 Kilogramm auf die Wage bingen, ist das ok.

Kein Leihrad bei zu hohem Gewicht, titelte die Frankfurter Rundschau in ihrer gestrigen Ausgabe und bezog sich dabei auf die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wiesbaden-Mainzer-Fahrradverlei meinRad. In den AGBs sei nachzulesen, dass das zulässige Gesamtgewicht von 120 auf 97 Kilogramm reduziert wurde. Dass hatte auch Ingmar Jung, Bundestagsabgeordneter und Kreisvorsitzender der Wiesbadener CDU bemerkt und kommentiert auf Faceboot: Bislang habe ich die orangefarbenen Bikes gern und oft genutzt – und stellt fest: „Ich bin zu schwer für Leihfahrräder.“

Wie schwer ist Ingmar Jung?

Nach dem obigen Zitat sollte Ingmar Jung mehr als 97 Kilogramm auf die Wage bringen. Das er damit jetzt zu schwer sein soll, ist dagegen nicht neu, denn was bisher gegolten hat, gilt weiterhin. Es ist nur anders formuliert. MeinRad und ESWE Verkehr stellen den Punkt klar: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fahrradverleihsystems sind am 18. Februar vom Wiesbadener und Mainzer Mobilitätsdienstleistern über die App von „meinRad“ sowie auf der jeweiligen Webseite aktualisiert und präzisiert worden.

Neue AGBs

In der Neufassung der AGB ist das Personengewicht korrigiert worden. Vorher war wie beim Auto das zulässige Gesamtgewicht eines fahrenden Rads inklusive dem Eigengewicht des Fahrrads mit 23 Kilogramm in der Angabe eingeschlossen. Diese Ungenauigkeit ausschließlich für Fahrradfahrende wurde in den Geschäftsbedingungen korrigiert. Gleichzeitig wurde gemeinsam mit dem Fahrradhersteller das zulässige Gesamtgewicht auf 130 Kilogramm erhöht. Die Verkehrssicherheit des Fahrrads ist damit nicht beeinträchtigt. Anstelle von 120 gilt jetzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 130 Kilogramm. Da sind jetzt aber die 23 Kilogramm Eigengewicht des Mietrads mit eingerechnet. Ergo darf ein Radfahrer inklusive Gepäck und Taschenhalterung bis zu 107 Kilogramm wiegen. Sind Radfahrer mit Gepäck schwerer, ist die Sicherheit unter gegebenen Umständen nicht mehr gegeben.
Übrigens, zum Saisonstart sind auch auch Anpassungen bei den Tarifen zu erwarten.

AGBs gelten ab dem 4. März

Diese konkreten Vorgaben stammen vom Radhersteller. Sie sichern unter anderem die volle Bremsfähigkeit der Räder. Bei dieser Thematik geht es neben dem wichtigen Punkt der Sicherheit auch um Fragen des Versicherungsschutzes. Die neuen AGB gelten ab dem 4. März 2021 – und wir fragen nach: Passt das Gewicht jetzt Ingmar?

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Die offizielle Internetseite von meinRad finden Sie unter www.eswe-verkehr.de

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.