Die Patientenzahlen in der Notaufnahme steigen. Nicht alle Patienten, die in die Notaufnahme kommen, sind aber medizinische Notfälle.
Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Kaschlin Butt, hatte zum Thema Medizinische Notfallversorgung Vertreter aus den drei Akutkliniken und dem Rettungsdienst zu einem Gespräch ins Gesundheitsamt eingeladen. Insgesamt 15 Personen, darunter die Geschäftsführer und Klinikdirektoren sowie der ärztliche Leiter Rettungsdienst, nahmen daran teil.
„Das Thema ist nicht neu. Die Stadt hatte sich bereits 2012 im Rahmen einer Gesundheitskonferenz mit Kapazitätsproblemen der Zentralen Notaufnahmen in den Wiesbadener Akutkliniken auseinandergesetzt.“ – Dr. Kaschlin Buttt
Anlass war die Meldung des Rettungsdienstes an das Gesundheitsamt in den Monaten Februar und März dieses Jahres über Engpässe in der medizinischen Notfallversorgung aufgrund des hohen Patientenaufkommens im Rahmen der Grippe-Welle.
„Immer mehr leicht erkrankte Menschen gehen ohne ärztliche Einweisung in Krankenhäuser – Notfallaufnahmen und binden dort die Notfallversorgungskapazitäten binden.“ – Dr. Kaschlin Butt
Aufgrund der Situation, dass Notfallaufnahmen von Patienten heute stärker als früher mit Bagatellfällen aufgesucht werden, haben sich in Wiesbaden Arztpraxen und Akutkliniken zusammengeschlossen. Ziel ist es, den Patienten künftig eine ambulante medizinische Versorgung zu kommen zu lassen. Da das Thema der Organisation von medizinischer Notfallversorgung jedoch sehr komplex und auch ständigen Veränderungen unterworfen ist, sind immer wieder Anpassungen erforderlich.
„Unser Ziel ist es, eine angepasste medizinische Notfallversorgung abzustimmen und damit eine bessere akutmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.“ – Dr. Kaschlin Butt
In dem Gespräch am vergangenen Freitag wurden mit Hilfe der Vertreter der Kliniken und des Rettungsdienstes in dem Zusammenhang weitere wesentliche Aspekte zur Regulierung von medizinischen Notfallversorgungsleistungen in Zeiten hoher Inanspruchnahme betrachtet. Demnach sind sowohl eine zügige Verständigung der drei Akutkliniken zur Regulation von Versorgungsleistungen in Zeiten hoher Inanspruchnahme als auch eine über die Stadtgrenzen hinaus verbindliche Vorgabe von Zuweisungsbedingungen erforderlich. Zukünftig werden sich die Vertreter der Akutkliniken und des Rettungsdienstes mit Unterstützung des Gesundheitsamtes beraten, um die medizinische Notfallversorgung bei hoher Inanspruchnahme zu regulieren.
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