Revolution in der Migrationspolitik: 14 Bundesländer sind sich einig – Asylbewerber erhalten eine Bezahlkarte.
In einem wegweisenden Schritt haben sich 14 von 16 deutschen Ländern in der Migrationspolitik auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte geeinigt. Ziel ist es, leistungsberechtigten Asylbewerbern eine innovative Möglichkeit zu bieten, Leistungen nach einheitlichen Standards als Guthaben auf einer Karte zu erhalten. Während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege in der Vergabe gehen, signalisieren sie ebenfalls die Absicht, eine Bezahlkarte einzuführen.
Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.
Ministerpräsident Boris Rhein
Die Regierungschefs der Länder sowie der Bundeskanzler hatten bereits Anfang November die Entscheidung getroffen, eine Bezahlkarte für Leistungsempfänger gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Unter der Leitung von Hessen wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Modell für eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards entwickelte. Das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Dienstleisters wurde nun erfolgreich angestoßen.
Ein wesentlicher Konsens besteht darin, dass eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion die Barauszahlungen ersetze soll. Dabei erhält jedes Land die Entscheidungshoheit über die Höhe des Guthabens und weitere Zusatzfunktionen. Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte sollen in allen Ländern einheitlich sein. Die Karte ist nicht für den Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen oder andere Überweisungen vorgesehen. Trotzdem soll der Leistungsberechtigte Einsicht in den Guthabenstand haben.
Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich. Das minimiert den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen und stellt sicher, dass die finanziellen Mittel gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz den Lebensunterhalt in Deutschland sichern.
Ministerpräsident Stephan Weil
Die Bezahlkarte ist grundsätzlich bundesweit in allen Branchen einsetzbar, wobei einzelne Länder die Nutzung regional einschränken und bestimmte Branchen ausschließen können. Die angestrebte Vergabe bis Sommer 2024 geht mit dem Versprechen des Bundes einher, notwendige bundesrechtliche Änderungen zügig umzusetzen. Hessen Ministerpräsident Boris Rhein sieht die Einführung der Karte als wichtigen Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu reduzieren. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und Co-Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ergänzte, das sich mit der Bezahlkarte der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen deutlich reduziere.
Weil betonte zudem, dass die Einführung der Karte den Menschen mit Bleibeperspektive die Aufnahme einer regulären Arbeit erleichtern soll, um sie möglichst rasch aus dem Transferleistungsbezug zu führen.
Foto oben ©2024 Staatskanzlei
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