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Soka-Bau impft seine Mitarbeiter in Wiesbaden. Impfungen

Corona-Impfpflicht läuft aus

Pfleger und Ärzte brauchen keine Impfung mehr. Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht läuft zum Ende des Jahres aus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erachtet die Regelung as „nicht fortsetzungswürdig“ und „medinisch nicht mehr zu rechtfertigen.“

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Die Kritik an der Impfkampagne im Umgang mit Ungeimpften ist nie wirklich verstummt. Zum Ende des Jahres gib Corona keinen Anlass mehr dazu.

Seit Bestehen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht  vor gut einem Jahr wurden in Wiesbaden 806 Personen erfasst, die dagegen verstoßen hatten. Acht Personen bleiben uneinsichtig. In diesen Fällen wurden Tätigkeitsverbote ausgesprochen. Geschichte. Die acht Personen, können sich wieder bewerben und ab dem 1. Januar 2023 wieder ihrer Tätigkeit nachgehen.

Handeln nach Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Zum 12. Dezember des vergangenen Jahres trat bundesweit das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 in Kraft (Wiesbaden Lebt! berichtete). Damit wurde in Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die sogenannte Corona-Impfpflicht, also die einrichtungs- und unternehmensbezogene Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation für die Impfung eingeführt. Hiervon betroffen sind in Wiesbaden seit dem 1. März 2022. aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität Einrichtungen und Unternehmen wie Krankenhäuser oder voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie die dort tätigen Personen. Die Einrichtungs- beziehungsweise Unternehmensleitungen sind noch bis zum 31. Dezember verpflichtet, fehlende oder zweifelhafte Nachweise an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Bund überträg Länder die Kontrollmassnahmen

Die Gesundheitsämter wurden von Bund und Ländern zum Stichtag des 15. März 2022 mit der Kontrolle der Immunitätsnachweise sowie dem Vollzug der Corona-Impfpflicht beauftragt. Derzeit ist die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht bis Ende 2022 befristet und wird über den Jahreswechsel 2022/2023 nach Angaben der Bundesregierung und des Landes Hessen nicht verlängert. Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies mit der Dominanz von sogenannten immunevasiven Corona-Varianten, also Varianten, die trotz Impfung oder Genesung eine Coronainfektion auslösen können.

Acht Tätigkeitsverbote wurden ausgesprochen

Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden erhielt seit Beginn der Kontrollen 806 Meldungen zu betroffenen Personen aus 273 Einrichtungen und Unternehmen, die von Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes betroffen sind. Der Prüfung der gemeldeten Fälle liegen häufig komplexe Einzelfallentscheidungen zugrunde, die das Gesundheitsamt mit großer Gewissenhaftigkeit vorgenommen hat.

Behutsames vorgehen

Vorab jeder Form gesetzlich vorgeschriebener Sanktionen suchte das Gesundheitsamt Kontakt zu den betroffenen Personen und unterbreitete das Angebot zu einem persönlichen Impfberatungsgespräch. Durch die individuelle Beurteilung jedes einzelnen Falls kam es oft lediglich zur Anordnung von milderen Konsequenzen wie der Anordnung einer Maskentrage- und täglichen Testpflicht im beruflichen Kontext. In acht Fällen musste als letztes Mittel die Aussprache eines Tätigkeitsverbotes ergriffen werden. Für jeden Einzelfall wurde gründlich abgewogen, ob der Betrieb in der Einrichtung weiterhin aufrechterhalten werden kann. Die Sicherstellung der Grundversorgung von Patienten oder Bewohnenden der betroffenen Einrichtungen wurde vom Gesundheitsamt in allen Entscheidungen berücksichtigt und gemeinsam mit dem Arbeitgeber evaluiert.

Sind sie gegen Masern geimpft?

Bis auf einige wenige administrative Aufgaben und einzelne Rückfragen wurde die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht vollständig vom Gesundheitsamt Wiesbaden bearbeitet. Das dafür zuständige Team widmet sich fortan dem Thema Masernschutzgesetz, das in einer vergleichbaren Herangehensweise und mit ähnlich hohem Aufwand bearbeitet werden muss. Das Masernschutzgesetz gilt unbefristet seit dem 1. März 2020 für Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort tätig sind sowie für Mitarbeitende in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern. Bislang sind dem Gesundheitsamt knapp 3000 Fälle gemeldet worden, wobei bei Weitem noch nicht von allen von dem Gesetz betroffenen Einrichtungen eine Meldung einging.

Fazit zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die Zahl der Personen, die sich auf Grund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht seit dem 15. März 2022 zu einer (Grund)Immunisierung entschlossen haben, ist bedauerlicherweise gering. Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz zieht nach der Ankündigung zum Ende der Corona-Impfpflicht dennoch ein positives Fazit und zeigt sich zufrieden mit der Umsetzung durch die städtische Gesundheitsbehörde. Er hält fest, dass im Zuge der Coronapandemie eine Vielzahl neuer zusätzlicher Aufgaben an den öffentlichen Gesundheitsdienst delegiert wurden. So auch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die eine bürokratische Mammutaufgabe dargestellt habe und insbesondere zu Beginn mit vielen Hürden verbunden gewesen sei.

Archivfoto oben ©2022 Volker Watschounek

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Eine Übersicht mit Impfstellen in Hessen findet Sie unter soziales.hessen.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.