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Archivfoto, Christoph Manjura

Christoph Manjura: Geständnis im AWO-Prozess und ein teurer Schlussstrich

Der frühere Wiesbadener Sozialdezernent Christoph Manjura hat im AWO-Prozess umfassend gestanden. Er räumt ein, über Jahre Gehalt für kaum erbrachte Arbeit kassiert zu haben. Mit einer Rückzahlung und einem ehrlichen Auftritt vor Gericht zieht er nun einen Schlussstrich unter die Affäre.

Volker Watschounek 13 Stunden vor 0

Christoph Manjura gesteht im AWO-Prozess Fehlverhalten, zahlt Geld zurück und will neu anfangen. Der Schuldspruch folgt gleich am ersten Verhandlungstag.

Es war still im Saal, als Christoph Manjura den Kopf hob und die Anklagepunkte bestätigte. Der frühere Wiesbadener Sozialdezernent, einst Hoffnungsträger der SPD, gestand am Donnerstag vor dem Landgericht Wiesbaden, jahrelang Gehalt von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bezogen zu haben – ohne dafür nennenswert zu arbeiten.

Seine Stimme blieb ruhig, seine Worte klar. „Ich bereue mein Verhalten“, sagte der 43-Jährige. Dann legte sein Anwalt einen Überweisungsbeleg vor: 25.000 Euro hatte Manjura am Vortag an die AWO zurückgezahlt. Der Rest der Summe, so das Gericht, wird eingezogen.

Ein Geständnis, das Bewegung bringt

Mit diesem Schritt endet ein Kapitel, das die Wiesbadener Kommunalpolitik jahrelang überschattete. Der AWO-Skandal hatte weite Kreise gezogen: überhöhte Gehälter, fragwürdige Verträge, politische Verstrickungen. Nun steht Manjura im Zentrum – als einer, der Fehler einräumt, statt sie zu verschweigen.

„Wir wollten keine taktischen Manöver“, erklärte Verteidiger Thomas Nutzinger. „Herr Manjura wollte Verantwortung übernehmen und einen Schlussstrich ziehen.“

Die Staatsanwaltschaft lobte das Geständnis als wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung. „Wer als Mandatsträger von einem Sozialverband Geld erhält, ohne hierfür nennenswert zu arbeiten, beschädigt das Vertrauen in die Politik“, sagte Oberstaatsanwalt Nils Lund.

Ein tiefer Fall – und der Versuch des Neuanfangs

Das Gericht verurteilte Manjura wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Damit bleibt er knapp unter der Grenze zur Vorstrafe. Der Vorsitzende Richter sprach von einem „extrem tiefen Fall“.

Manjura hat viel verloren: sein Amt, sein Einkommen, seinen Ruf. Doch er zahlt – im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Nach Jahren der Ermittlungen und öffentlichen Kritik versucht er nun, Verantwortung in etwas Ehrliches zu verwandeln. Ob das gelingt, hängt nicht vom Urteil ab, sondern von dem, was folgt.

Archivfoto – Christoph Manjura © 2025 Volker Watschounek

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