Jetzt „Public Viewing“ für die Fußball-WM beantragen
Die erste Hürde ist genommen. Das Umweltamt der Landeshauptstadt zufolge ermöglicht eine Verordnung der Bundesregierung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen während der Fußball-WM vom 14. Juni bis 15. Juli grundsätzlich das so genannte Public Viewing.