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Jetzt „Public Viewing“ für die Fußball-WM beantragen

Die erste Hürde ist genommen. Das Umweltamt der Landeshauptstadt zufolge ermöglicht eine Verordnung der Bundesregierung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen während der Fußball-WM vom 14. Juni bis 15. Juli grundsätzlich das so genannte Public Viewing.

Volker Watschounek 8 Jahren vor 0

Sie möchten die Spiele der deutschen Mannschaft bei der Fußballweltmeisterschaften 2018 übertragen? Beim Public Viewing sind nicht nur die vielen Auflagen der FIFA zu beachten.

Grundsätzlich ist es bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 auch bei späten Anstoßzeiten wieder möglich, Spiele auf Großleinwänden im Freien zu verfolgen. Der Bundesrat hat bereits im April einer Verordnung zugestimmt, die während der Wettkämpfe Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt. Darunter fallen alle öffentlichen „Public Viewing“-Veranstaltungen – Live-Übertragungen in Biergärten sowie die Außenbewirtschaftung von Gaststätten.

Antrag stellen

Gastronomen, Wirte und andere Veranstalter die Spiele der Deutschen Nationalmannschaft oder andere Spiele live übertragen möchten müssen daran denken, die Übertragung der Spiele rechtzeitig bei den zuständigen Behörden zu beantragen. In Wiesbaden ist dies das städtische Umweltamt. Einen Antrag für die Anmeldung einzelner WM Spiele können sich Wirte und Gastronomen hier herunterladen – und das ausgefüllte Formular per Post oder Fax zurück schicken. Die Kontaktdaten lauten: Fax 0611 / 31-3957, postalisch Landeshauptstadt Wiesbaden, Umweltamt 360200, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden.

32,50 Euro Bearbeitungsgebühr

Direkter und schneller können Sie die geplanten Live-Übertragungen über das Online-Formular unter www.wiesbaden.de/umweltamt anmelden. Achten Sie darauf, dass dem Antrag alle zu übertragenden Spiele zu entnehmen sind. Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr von 32,50 Euro zu entrichten.

Larmschutz-Maßnahmen

Die Zulassung der Public Viewing-Veranstaltungen steht im Ermessen der zuständigen Behörde, die dabei das öffentliche Interesse gegen den Schutz der Nachbarschaft vor Lärm abwägen muss. Zum Schutz der Anwohner weist das Umweltamt darauf hin, dass lärmmindernde Maßnahmen zu berücksichtigen sind. So sollten Lautsprecher so aufgestellt werden, dass die Abstrahlrichtung von der Wohnbebauung abgewandt ist und keine Gasfanfaren, Vuvuzelas, Trommeln oder andere Geräusche verursachenden Fanartikel benutzt werden.

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