Ladungssicherheit: Der erste Schritt ist immer derselbe: Der richtige und sicherer Transport beginnt immer mit der Auswahl des Fahrzeugs. Nicht nur währen der Sicherheitswoche.
Vergangene Woche hat die Stadtpolizei Wiesbaden mit Hilfe des Umweltamtes, des Zolls, der Landespolizei, dem RP Darmstadt sowie Sachverständigen für Ladungssicherheit und Gefahrgut während der Sicherheitswoche 254 LKW und Kleintransporter kontrolliert. Von diesen Transportern hatten 172 ihre Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert und wurden je nach Schwere des Verstoßes mit einem Bußgeld oder einer Anzeige belegt.
„Es ist erschreckend, dass bei zwei von drei Transportern die Ladung nicht richtig gesichert war.“ – Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz
Bei den kontrollierten Fahrzeugen wurden insgesamt 84 Arten von Fahrzeugmängeln festgestellt, von denen allein auf ein Fahrzeug 34 Mängel entfielen. Dieses Beispiel zeigt uns, wie wichtig die regelmäßigen Kontrollen der Stadtpolizei und der anderen Behörden sind. Bei zwei Transportern waren die Mängel sogar so gravierend, dass der TÜV sie als verkehrsunsicher eingestuft hat.
„Wir werden weiter an dem Konzept der Sicherheitswochen festhalten und noch in diesem Jahr erneut intensiv kontrollieren.“ – Dr. Oliver Franz
Zudem wurden noch sieben Verstöße im Bereich Gefahrgut festgestellt, 17 Fahrzeugführer führten während der Sicherheitswoche keinen Fahrzeugschein und zwei keinen Führerschein mit sich und sieben waren nicht angeschnallt.
Allgemein
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind jährlich mehr als 2.300 Unfälle von Lastkraftwagen und Kleintransportern auf schlechte oder fehlende Ladungssicherung zurückzuführen. In den meisten Fällen kommt es dabei zu erheblichen Personen- und Sachschäden. Mit der Präventionskampagne „Risiko raus!“ möchten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen alle in Ihrer Verantwortung unterstützen. In dem Flyer Professionelle Ladungssicherheit wird erklärt, worauf Sie zu achten haben. Den Flyer können Sie sich hier herunterladen.
Bußgelder bei mangelnder Ladungssicherung
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert | 10,00 | |
Ladung höher als zulässig | 20,00 | |
Ladung breiter als zulässig | 20,00 | |
Ladung ragte unzulässig nach vorne | 20,00 | |
Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert | 25,00 | |
Schlecht erkennbare Gegenstände ragten seitlich aus der Ladung hinaus | 25,00 | |
Ladung nicht verkehrssicher verstaut | 35,00 | |
Ladung nicht verkehrssicher verstaut – andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet | 60,00 | 1 |
Ladung nicht verkehrssicher verstaut – es kam zum Unfall | 75,00 | 1 |
Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4,20 m Höhe gefahren | 70,00 | 1 |
Nicht vorschriftsmäßige Ladung – die Verkehrssicherheit litt erheblich | 80,00 | 1 |
Nicht vorschriftsmäßige Ladung – die Verkehrssicherheit litt erheblich und es kam zum Unfall | 120,00 | 1 |
Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte | 135,00 | 1 |
Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte – andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet | 165,00 | 1 |
Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte – es kam zum Unfall | 200,00 | 1 |
Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung, die nicht jederzeit weniger als 4 m Höhe betrug, gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt | 160,00 | |
Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4 m Höhe gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt | 240,00 |