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Richter Rolf Hartmann appellierte am Ende der Verhandlung an die Dieselfahrer, ihrer Verantwortung nachzukommen. ©2019 Wiesbaden lebt

Show-Down vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht

Ein Kläger, ein Beklagter – beide gehen als Sieger vom Tisch. Das geht nur, weil die Deutsche Umwelthilfe und der ökologische Verkehrsclub das seit vier Jahren laufende Gerichtsverfahren für „Saubere Luft“ mit dem Luftreinhalteplan für erledigt erklärt haben.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Deutsche Umwelthilfe und ökologischer Verkehrsclub VCD haben es geschafft. Mit dem vorgelegten Luftreinhalteplan soll es in Wiesbaden ab 2020 an keine Grenzwert-Überschreitungen mehr geben. Die Landeshauptstadt setzt die Verkehrswende um.

Am Mittwochvormittag hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclub VCD für Saubere Luft unter dem Aktenzeichen 4K 1756/15.WI in der hessischen Landeshauptstadt weiter verhandelt.  (4K 1756/15.WI).

Verwaltungsgericht, kurz gefasst

  • Der Luftreinhalteplan enthält das bundesweit ehrgeizigste Maßnahmenpaket für eine Verkehrswende.
  • Prognosen zeigen, ein Diesel-Fahrverbot ist in Wiesbaden nicht nötig
  • Kläger werden Umsetzung der Maßnahmen und ihre Wirksamkeit kontrollieren
  • Die Kosten des Rechtsstreits trägt das Land Hessen

Das Land Hessen hatte wenige Tage vor der heutigen Verhandlung den geforderten Luftreinhalteplan nachgebessert. Wurde der Plan im Dezember 2018 von der Klägerseite und vom Gericht für ungenügend erklärt, zeigten sich beide Seite im Gerichtssaal begeistert. Mit dem nun rechtskräftig verabschiedeten enthaltenen umfangreichen Maßnahmenpaket ist es nach allen derzeit vorhandenen Prognosen möglich, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid 2020 eingehalten wird.

Der vom Land Hessen und der Landeshauptstadt Wiesbaden vorgelegte Luftreinhalteplan ist der Beste, den wir bisher gesehen haben. Der Plan kann ein Vorbild für andere Städte in Deutschland sein, die wie die hessische Landeshauptstadt nur eine geringe Überschreitung der NO2-Grenzwerte zeigen.“ – Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Im Jahr 2019 wird es bei Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen demnach nur noch zu geringen Grenzwertüberschreitungen auf wenigen Straßenmetern kommen. Im Jahr 2020, davon gehen alle aus,  wird der europaweit geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel in der gesamten Stadt eingehalten.

„Das 365-Euro-Ticket, die Parkraumbewirtschaftung … alle angeführten Maßnahmen sind wichtige Schritte für saubere Luft in Wiesbaden. Außerdem braucht es die Hardware-Nachrüstung schmutziger Diesel auf Kosten der Autoindustrie.“ – Heiko Nickel, VCD Hessen

Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Hardware-Nachrüstung bzw. die Elektrifizierung der Busflotte in 2019, Hardware-Nachrüstungen in der kommunalen Fahrzeugflotte, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt sowie die Ausweitung der Park + Ride-Flächen am Stadtrand. Der öffentliche Nahverkehr wird durch mehrere neue Busspuren sowie Ausweitungen von Buslinien und Busneuanschaffungen massiv gestärkt. Hinzu kommt ein ausgedehntes Radwegenetz für den gesamten Stadtbereich und schließlich ein 365-Euro Nahverkehrsticket für Wiesbaden.

„Wiesbaden hat deutlich gemacht, dass sie den Anspruch ihrer Bürger auf saubere Luft und damit den Gesundheitsschutz insbesondere für Kinder, chronisch Kranke und Asthmatiker ernst nehmen und eine Verkehrswende wirklich wollen.“  – Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Richter Rolf Hartmann appellierte am Ende der Verhandlung an die Dieselfahrer, ihrer Verantwortung nachzukommen und zur Verbesserung der Luft in Wiesbaden auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Die Prognosen im Luftreinhalteplan würden nur dann Realität, wenn die neu geschaffenen Angebote wie Verbesserungen beim ÖPNV und Radverkehr auch genutzt werden.

Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein rechtlicher Weg. Dies ist die Lehre aus Wiesbaden. Warum es dazu allerdings erst jahrelanger Prozesse bedurfte, verstehe ich nicht.“ – Remo Klinger, Rechtsanwalt der Klägerseite

Das Land Hessen hat den Anspruch der klagenden Verbände nach einem Luftreinhalteplan, der alle Maßnahmen enthält, mit denen der Grenzwert schnellstmöglich eingehalten wird, erfüllt. Die Kläger konnten den Rechtsstreit somit für erledigt erklären. Da die Klage in der Sache erfolgreich war und sich DUH und VCD durchgesetzt haben, trägt das Land Hessen die Kosten des Rechtsstreits.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.